Richtlinien für Grillfeiern auf dem Campus
1.) Bitte fragen Sie eine Grillfeier mindestens fünf Werktage vor dem Termin beim Eventmanagement an.
2.) Die ausgegebenen Lebensmittel/Getränke, eventuell Musik oder Darbietungen sowie Art des Grills – Holzkohle, Gas-, Elektrogrill o. ä. – sowie ggf. weitere Feuerstellen, Fackeln o. ä. müssen Sie vorab mit der Anfrage anmelden.
3.) Es darf keine Werbung für Firmen, Gastronomie u. ä. gemacht werden, siehe Richtlinien für Werbung auf dem Campus.
4.) Es dürfen keine gewerblichen Verkäufe stattfinden. Eventuelle Verkäufe dürfen nur die Unkosten für die Verpflegung/Getränke decken.
5.) Möblierung in jeglicher Form, z. B. Tische, können nicht zur Verfügung gestellt werden.
6.) Es wird kein Strom/Wasser gelegt, d.h. als Veranstaltende müssen Sie ohne Strom/Wasser auskommen. Die Universität kann keine Kühlmöglichkeit stellen. Eventuell kann ein Kühlschrank kostenpflichtig über das Studentenwerk ausgeliehen werden. Anfrage unter veranstaltung-passau@stwno.de.
7.) Feuerstätten im Freien müssen
- von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen mindestens 5 m,
- von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 25 m,
- von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 5 m
- von Bäumen mindestens 10 m
entfernt sein.
Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen: von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 m entfernt sein. Heizpilze, Lufterhitzer und vergleichbare Feuerstätten dürfen in den von den Herstellern angegebenen Abständen zu brennbaren Stoffen betrieben werden.
Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte erloschen sein.
Feuerstätten dürfen im Freien bei starkem Wind nicht benutzt werden; das Feuer ist zu löschen.
Unverwahrtes Feuer, also Feuer, das nicht in einer offenen Feuerstätte, sondern zum Beispiel in einer Feuerstelle am Boden oder in einer dafür hergestellten Bodenmulde betrieben wird, ist nicht zulässig.
8.) Aufbau auf den Granitboden der verschiedenen Terrassen, Mensa Vorplatz etc. ist nicht erlaubt. Eventueller Reinigungsaufwand wird den Veranstaltenden in Rechnung gestellt.
9.) Je Feuerstelle muss mindestens ein Feuerlöscher bereitstehen. Die Ausleihe ist über die Hausmeisterei möglich.
Wer einen Brand wahrnimmt, muss ihn sofort löschen und Personen, die gefährdet werden, warnen, wenn es zumutbar ist - ohne sich selbst in Gefahr zu bringen oder andere wichtige Pflichten zu verletzten. Kann die Person den Brand nicht sofort löschen, so hat sie unverzüglich die Feuerwehr herbeizurufen. Wer die Feuerwehr gerufen hat, hat die Einsatzkräfte, sofern möglich und zumutbar, einzuweisen.
10.) Es dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten (Öl, Spiritus) verwendet werden.
Feste Stoffe dürfen in Feuerstätten nicht mit brennbaren Flüssigkeiten entzündet werden, es sei denn, die jeweilige Flüssigkeit ist hierfür durch deren Hersteller ausdrücklich bestimmt.
Siehe § 3 Abs. 4 Verordnung über die Verhütung von Bränden.
11.) Die Person am Grill sollte feuersichere Handschuhe bei der Ausgabe tragen.
12.) Eine der für das Grillen zuständigen anwesenden Person muss die restlichen Mitglieder des Verkaufsteams in Hygienevorschriften unterrichten.
13.) Eventuelle Reste oder Abfälle müssen seitens der Veranstaltenden vollständig entsorgt werden, der genutzte Platz ist vollständig gereinigt zu hinterlassen. Die nachträgliche Entsorgung von Abfällen wird ggf. den Veranstaltenden in Rechnung gestellt.
Achten Sie bei der Entsorgung darauf, dass dies nur in feuerfesten Behältnissen erfolgt und eventuelle Glutreste mit Wasser gelöscht wurden.
Die Entsorgung hat über die Müllbehälter der Universität zu erfolgen.
14.) Der Ausschank, evtl. Musik oder lautes Sprechen müssen bis um 22 Uhr beendet sein. Sämtlicher Abbau sowie Aufräumen müssen bis spätestens 23 Uhr beendet sein.
15.) Es sind keinerlei Trinkspiele/Wettbewerbe um die Einnahme von Alkohol erlaubt.
16.) Den Anweisungen des Wachpersonals ist Folge zu leisten.
17.) Die Veranstaltenden haben sich über die „Verordnung über die Verhütung von Bränden“ zu informieren und hat alle Vorgaben anzuwenden.
Stand
Juli 2022, Eventmanagement Universtiät Passau