Richtlinien für den Kuchenverkauf auf dem Campus der Universität Passau
Die folgenden Richtlinien gelten auf dem gesamten Campus der Universität Passau, insbesondere unter der Kaiserin-Elisabeth-Brücke.
1.) Fragen Sie einen geplanten Kuchenverkauf bitte mindestens drei Werktage vor dem Termin über Antragsformular des Eventmanagements an.
2.) Die Waren, die Sie verkaufen möchten, müssen Sie vorher mit Ihrer Anfrage anmelden.
3.) Es dürfen nur durchgegarte Waren wie Rührkuchen, Kekse, Muffins oder ähnliche Backwaren in vertretbarer Menge verkauft werden. Kuchen mit Sahne, ebenso wie rohe Teigwaren, dürfen aus hygienischen Gründen und wegen der Unterbrechung der Kühlkette nicht verkauft werden. Ebenso dürfen keine Waren von externen Anbietern wie Restaurants/ Cafés (weiter-)verkauft werden, das Essen muss von den Studierenden gefertigt sein.
4.) Möblierung wie Tisch und Stellwand sind mit dem Raumantrag vorher anzufragen und können unter Eigentransport bereitgestellt werden. Die Möblierung muss sauber zurückgebracht werden.
5.) Es kann kein Strom-/Wasseranschluss für einen Verkauf unter der Kaiserin-Elisabeth-Brücke geboten werden, der Stand muss ohne Strom/Wasser, d. h. zum Beispiel auch ohne Kühlschrank, betrieben werden.
6.) Eine der beim Verkauf anwesenden Personen muss die restlichen Mitglieder des Verkaufsteams in Hygienevorschriften unterrichten. Die verkaufenden Personen sollten Handschuhe beim Verkauf tragen.
7.) Eventuelle Reste oder Abfälle müssen seitens der Veranstaltenden vollständig entsorgt werden. Die nachträgliche Entsorgung von Abfällen wird ansonsten den Veranstaltenden in Rechnung gestellt.
8.) Es ist möglich, für einen Kuchenverkauf andere Räumlichkeiten oder Plätze, wie z. B. ein Foyer, zur Verfügung zu stellen.
9.) Im Wintersemester kann der Kuchenverkauf, d. h. durchgegarte Backwaren, während des Glühweinverkaufs in den Glühweinhütten auf dem Mensavorplatz stattfinden. In der restlichen Zeit darf der Kuchenverkauf unter der Kaiserin-Elisabeth-Brücke stattfinden.
Pro Semester darf der Kuchenverkauf pro Veranstaltende an maximal zwei Tagen stattfinden. Weiterhin dürfen AStA/SprecherInnenrat einmalig pro Semester einen Kuchenverkauf für soziale Zwecke organisieren. Im Wintersemester hat sich der Weihnachtsmarkt auf dem Mensavorplatz etabliert.
Stand
Juli 2022, Eventmanagement der Universität Passau