Bild- und Urheberrechte
Bei der Verwendung von Bild- und Textmaterial im Internet müssen Sie vorab das schriftliche Einverständnis der Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin eingeholt werden bzw. die urheberrechtsfreie Verwendung des Materials sicher gestellt sein.
Wenn Sie auf Ihren Webseiten an der Universität Passau fremdes Material verwenden wollen, sind Sie verpflichtet, dabei das geltende Recht zu achten – insbesondere Datenschutz, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild. Durch die Bereitstellung der Inhalte erklären Sie, dass die Inhalte keinem fremden Urheberrecht unterliegen bzw. dass Sie die Befugnis besitzen, sie zu verwenden. Wenn Sie als Verantwortliche fremde Inhalte, ohne die entsprechenden Rechte zu besitzen, veröffentlichen, kann dies zu Schadensersatzansprüchen gegen die die Universität führen. Haben Sie Zweifel daran, ob es sich um urheberrechtlich geschützte Inhalte handelt, dürfen Sie das Material bis zur endgültigen Klärung nicht verwenden.
Beispiele für urheberrechtlich geschützte Inhalte
- Texte aus anderen Publikationen (Print und Web)
- Stadtpläne oder anderes Kartenmaterial
- Fotos, Filmausschnitte und andere grafische Elemente
- Musiktitel
Beispiele für verwendbare Inhalte
- Lizenzfreie Fotos, z. B. selbst angefertigt oder aus Fotodatenbank der Universität
- PDF-Dokumente, die ausschließlich selbst verfasste Texte beinhalten
Bilddatenbank der Universität Passau
Die Bilddatenbank der Universität Passau bietet allen Beschäftigten unter https://asset.uni-passau.de/resourcespace Zugriff auf knapp 10.000 Bilder. Sie können sich ganz einfach mit Ihrer ZIM-Kennung anmelden.
Die Universität Passau verfügt über die Urheberrechte dieser Bilder, die Sie zur Verwendung entweder direkt selbst herunterladen oder über die Datenbank zum Download anfragen können: Sie erhalten den Link zum Download der Bilder per E-Mail zugesandt. Für eine erste Auswahl haben wir bereits einige Themenkollektionen für Sie zusammengestellt. Sie können jederzeit auch eigene Bildkollektionen anlegen und diese dauerhaft unter Ihrer Kennung speichern.
Unsere Bildergalerien bieten Ihnen ebenfalls eine erste Auswahl an Motiven, die Sie verwenden können.
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an kommunikation@uni-passau.de, bei technischen Fragen zur Anmeldung bitte an support@zim.uni-passau.de.
Bilderdienst Adobe Stock
Der Rahmenvertrag der Universität Passau mit Adobe ermöglicht über Creative Cloud allen Beschäftigten der Universität auch die Nutzung von Adobe Stock. Die Bilder stehen Ihnen über die bestehende Lizenz kostenlos zur weiteren Verwendung zur Verfügung, z. B. zur Veröffentlichung auf Ihren Webseiten oder in einem Flyer - eine zusätzliche Freigabe ist nicht erforderlich.
Bilderdienst Colourbox
Außerdem können Sie den Bilderdienst Colourbox, den die Universität lizenziert hat, nutzen.
Mit der Ausbildungslizenz „Colourbox Educational“ haben sowohl Studierende als auch Beschäftigte der Universität Zugriff auf über 26 Millionen Bilder, Illustrationen und Videos. Sie erhalten damit jeweils 30 kostenlose Downloads pro Monat, die Sie für nicht- kommerzielle Zwecke, wie beispielsweise Seminar- und Hausarbeiten, Präsentationen oder Vorträge, verwenden können.
Sie können Ihre Downloads für Seminar- und Hausarbeiten, Kurs- und Lehrmaterial sowie Präsentationen und Vorträge an der Universität Passau verwenden. Eine Nutzung zu kommerziellen oder privaten Zwecken ist nicht zulässig.
Wenn ein Projekt, ein Vortrag oder eine Präsentation öffentlich gemacht, zu sonstigen kommerziellen Zwecken verwendet oder außerhalb der Universität stattfinden soll, senden Sie die gewünschte Bildnummer bitte an kommunikation@uni-passau.de – wir können Ihnen das Bild dann gesondert zur Veröffentlichung freigeben. Dies gilt auch, wenn Sie das Bildmaterial für Webseiten, Printprodukte oder Social-Media-Plattformen verwenden wollen.
Bildmaterial von Veranstaltungen
Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung, können Gruppenaufnahmen oder Bilder, auf denen Personen neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit nur als Beiwerk erscheinen, grundsätzlich im Internet verwendet werden. Dies gilt sowohl für Fotos von Minderjährigen als von auch Erwachsenen. Stehen einzelne teilnehme Personen einer Veranstaltung oder Gruppe besonders im Vordergrund, müssen diese ihre Einwilligung geben.
Bei Minderjährigen gilt, dass sowohl die Eltern als auch die Kinder und Jugendlichen in die Veröffentlichung sowie im Zweifel auch in die Aufnahme einwilligen müssen.
Wenn Sie vorab zu einer Veranstaltung einladen, nutzen Sie die Möglichkeit, gleich bei der Einladung oder Anmeldung darauf hinzuweisen, dass Foto-, Film oder sonstige Medienaufzeichnungen angefertigt werden und die Teilnehmenden mit Besuch der Veranstaltung ihre Zustimmung zu den Aufnahmen geben, sofern sie nicht im Voraus widersprochen haben. Ist keine Vorabinformation möglich, denken Sie bitte daran, bei Beginn der Veranstaltung die Bildrechte zu klären.
Das Recht am eigenen Bild
Bitte beachten Sie auch, dass Sie kein Recht am eigenen Passfoto haben – dies liegt in der Regel beim jeweiligen Fotografen, der schriftlich sein Einverständnis für eine Veröffentlichung im Internet geben muss.
Die Missachtung des Persönlichkeits- bzw. Urheberrechts kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher gilt: Lieber eine Einwilligung zuviel als eine zu wenig einholen.