Prävention von und Verhalten bei Störfällen in Veranstaltungen
Die Universität Passau ist ein Bildungs- und Lernraum, in dem das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt. Allen Personen ist Raum zum Sprechen zu gewähren, solange ihre Auffassungen nicht aufgrund von Art. 5 Abs. 2 Grundgesetz eingeschränkt werden können. Gleichzeitig müssen sich alle teilnehmenden Personen sicher fühlen können. In manchen Fällen kommt es im Vorfeld oder während Veranstaltungen zu Störungen, die die Sicherheit gefährden.
Im Folgenden haben wir Hinweise und Regelungen für Sie zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, bei sicherheitsgefährdenden Störungen richtig reagieren zu können.
Vor der Veranstaltung
Schätzen Sie das Gefährdungspotenzial ein
- Polarisiert das Veranstaltungsthema?
- Gibt es Drohungen im Vorfeld?
- Fragen Sie Referierende/Teilnehmende, ob sie sich in einer (potenziellen) Gefährdungssituation befinden.
- Fragen Sie Referierende/Teilnehmende, die von einer Gefährdung betroffen sind, nach gewünschten Maßnahmen.
Bedrohungsmanagement
- Beziehen Sie, falls Bedenken bestehen und/oder eine konkrete Bedrohung vorliegt, das Team der Kommunikationsabteilung frühzeitig mit ein. Dort erhalten Sie auch konkrete organisatorische Unterstützung, sollte für Ihre Veranstaltung eine Sicherheitslösung notwendig werden.
- Informieren Sie bei einer möglichen Gefährdung frühzeitig das Team des Bedrohungsmanagements. Dies kann Ihnen Tipps geben und bei Gefährdungspotenzial weitere Schritte einleiten.
Hausrecht
Dozierende haben für ihre Veranstaltungen das eingeschränkte Hausrecht für den Raum, in dem ihre Veranstaltung stattfindet. Dekaninnen und Dekane sowie die Leitungen der Zentralen Einrichtungen haben für ihre Veranstaltungen und für die ihnen zugehörigen Räumlichkeiten das Hausrecht. Die Person, die für die Veranstaltung das Hausrecht innehat, sollte persönlich anwesend sein. Hat die Veranstaltungsleitung kein Hausrecht inne und wird im Vorfeld der Veranstaltung ein Gefährdungspotential festgestellt, kann der Kanzler für eine temporäre Übertragung des Hausrechts angefragt werden. Studierende, die Veranstaltungen organisieren und dafür verantwortlich sind, können kein Hausrecht übertragen bekommen.
Verantwortlichkeiten
Bereiten Sie sich im Vorfeld auf mögliche Konfliktsituationen vor. Wird eine Veranstaltung von mehreren Personen geleitet, sollte das Vorgehen bei Störfällen abgesprochen und durchgespielt werden. Klären Sie, wie Sie sich als Verantwortliche gegenseitig schnell erreichen können. Bestimmen Sie Ansprechpersonen, an die sich Besuchende bei Vorfällen oder wenn sie sich bedroht fühlen, wenden können. Achten Sie hierbei auch auf eine klare Rollenverteilung. Für Personen in moderierender Rolle bietet die Leiterin der Kommunikationsabteilung, Katrina Jordan, eine spezifische Beratung an.
Während der Veranstaltung
Bei auffälligem Verhalten während einer Veranstaltung greifen Sie bitte zuerst zu deeskalierenden Mitteln.
- Bleiben Sie ruhig.
- Siezen Sie die störende/n Person/en.
- Zeigen Sie sich respektvoll.
- Schlagen Sie vor, nach der Veranstaltung weiter über das Thema zu sprechen.
- Beziehen Sie andere Teilnehmende mit ein.
- Geben Sie der Person die Chance, sich zu erklären.
Verschiedene Störungsstufen
Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Störungsstufen gibt, die unterschiedliche Reaktionen erfordern.
Freie Meinungsäußerung
Die Gewährleistung der Meinungsfreiheit folgt aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz und gilt solange sie durch Schranken des Art. 5 Abs. 2 Grundgesetz nicht eingeschränkt werden kann.
Freie Meinungsäußerungen sind im Zuge universitärer Veranstaltungen erwünscht.
Pöbeln
Pöbeln bedeutet, dass Personen in der Öffentlichkeit durch freche oder beleidigende Äußerungen zu provozieren versuchen. Die Verbalisierung von kontroversen Aussagen ist generell zulässig (siehe freie Meinungsäußerung). Auf sie kann mit deeskalierenden Maßnahmen reagiert werden. Sollten die Aussagen jedoch diskriminierenden Charakter annehmen, ist die Person zu ermahnen und eine klare Distanzierung vorzunehmen. Die pöbelnde Person muss die Chance bekommen, ihre Aussage zu erklären und gegebenenfalls zu berichtigen. Sollte diese Situation eskalieren, handelt es sich um eine grobe Störung (siehe "Gröbe Störung").
Grobe Störung
Unter einer groben Störung wird ein Fehlverhalten von Teilnehmenden verstanden, das die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erheblich beeinträchtigt oder ihre Fortsetzung unmöglich macht. Hierzu können starkes und langanhaltendes Pöbeln, das Werfen von Gegenständen, lang anhaltendes Erzeugen von Lärm und/oder das Zeigen von Plakaten mit Beleidigungen oder strafrechtlich relevanten Inhalten gehören.
Bei einer groben Störung sollte zuerst versucht werden, die Situation zu deeskalieren. Ist das nicht möglich, weisen Sie auf einen möglichen Verweis hin und geben der Person eine Chance, sich zu erklären. Falls die Störung dadurch nicht beigelegt werden kann, können Sie einen Verweis aussprechen. Dabei sind die Regeln des Hausrechts zu beachten.
(Versuchte) Körperverletzung
(Versuchte) Körperverletzung ist eine Straftat, die eine wissentlich und willentlich begangene oder versuchte körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung darstellt.
Eine (versuchte) Körperverletzung schränkt den Ablauf der Veranstaltung massiv ein und zieht bei größerer Intensität einen sofortigen Verweis nach sich, bei dem keine Anhörung notwendig ist. In diesem Fall kann die Polizei sofort eingeschaltet werden.
Nach der Veranstaltung
Bei gröben Störungen oder Verweisen
Falls es bei Ihrer Veranstaltung zu einer groben Störung kam oder ein Verweis ausgesprochen wurde, informieren Sie bitte den Kanzler, das Bedrohungsmanagement, das Referat Eventmanagement und das Referat Medienarbeit.
Betreuungsangebot
Bei Vorfällen, in denen Personen diskriminiert oder belästigt wurden, sollte ein Nachbetreuungsangebot in Betracht gezogen werden. Studierende können durch die Psychologisch-psychotherapeutische Beratung Unterstützung bekommen. Für Mitarbeitende ist das Bedrohungsmanagement zuständig.
Anlaufstelle für weitere Fragen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Bedrohungsmanagement-Team.