Zeitungen und Zeitschriften
Zeitungen und Zeitschriften, die als Arbeitsexemplare benötigt werden, sind haushaltsrechtlich als Verbrauchsmaterial zu behandeln. Zuständig für die Bestellung ist nicht die Universitätsbibliothek, sondern das Referat VII/5.1. Für gewünschte Schriften verwenden Sie bitte das Bestellformular für Geschäftsbedarf.
Bitte informieren Sie uns bei Lieferstörungen und gewünschten Unterbrechungen, z. B. in den Semesterferien.