Access arrangements are special dispensations that compensate for disadvantages brought about by a candidate's disability or chronic or mental illness; the point is not to give the candidates an advantage over fellow students but to level the playing field, i.e. enabling the affected students to complete their studies and examinations under conditions that come as close as possible to those encountered by students who are not afflicted by a disability or chronic or mental illness.
Since such compensatory measures must always be adapted to a person's individual needs, there can be no generally binding rules or standard modifications of exam conditions for specific types of disability or chronic illness. In cooperation with teaching staff, the disabilities officer and Examinations Office should work to find the best possible solution for each individual.
Exam access arrangements granted during the degree programme are not indicated on the Bachelor's or Master's degree certificate.
Please do not hesitate to seek advice from the Student Disabilities Officer, Dr Ulrike Bunge. She is bound by the duty of confidentiality, advises neutrally and without obligation, also anonymously if you wish. You can arrange a consultation by calling +49 0851/509-1154 or sending an e-mail to studieren-mit-beeintraechtigung@uni-passau.de.
Students who, due to a disability, a long-term serious or chronic illness or mental illness, are unable to take examinations in whole or in part under the prescribed conditions or to take them within the deadlines specified in the study and examination regulations, may apply for exam access arrangements.
In order to apply for exam access arrangements, the Examinations Office requires various applications and documents from you, which you must submit to the Examinations Office during the exam registration period at the latest:
Please submit these documents by e-mail(nachteilsausgleich_studierende@uni-passau.de), by post or in person (Examinations Office, Ms Christiane Walther-Oeckel, Innstrasse 41, 94032 Passau; VW 209) to the Examinations Office.
The chairperson of the Board of Examiners will decide on your application within three weeks. Subsequently, the Examinations Office send you an official notice ("Bescheid") of the decision.
In the case of the University law examination, the dean will decide. For details, see the subject study and examination regulation for your degree programme or the general study and examination regulation of your faculty.
... you must inform those in charge od planning the examinations:
Please refer to the overview provided by the Examinations Office to find out whether an examination is centrally organised or decentralised.
The implementation of access arrangements must reapplied for each semesterfor each examination.
If your access arrangements are not approved or your access arrangements were not implemented, please contact the representative for students with disabilities and chronic illnesses.
Please also read the guide on exam access arrangements for students with impairments (especially with mental and chronic illnesses).
In order to apply for exam access arrangements, the Examinations Office requires various applications and documents from you, which you must submit to the Examinations Office during the exam registration period at the latest:
Please submit these documents by e-mail (nachteilsausgleich_studierende@uni-passau.de), by post or in person (Examinations Office, Ms Christiane Walther, Innstr. 41, 94032 Passau; VW 209) to the Examinations Office.
The chairperson of the Board of Examiners will decide on your application within three weeks. Subsequently, the Examinations Office send you an official notice (Bescheid) of the decision.
In the case of the University-set portion of the first law examination (Erste Juristische Prüfung) (i.e. the non-state exam part of this combined examination) the decision rests with the Dean. For details, see the subject study and examination regulation for your degree programme or the general study and examination regulation of your faculty.
... you must inform those in charge of planning the examinations:
Please refer to the overview provided by the Examinations Office to find out whether an examination is centrally organised or decentralised.
The exam access arrangement must be applied for anew each semester for each exam.
Please also read the guide on exam access arrangements for students with impairments (especially with mental and chronic illnesses).
Students studying to become teachers can submit a signed, letter requesting exam access arrangements.
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Examination Office
Salvatorstraße 2
80333 München
An official medical certificate is always required for the application for exam access arrangements for state examinations. In addition you can enclose a copy of your disability card with the application for exam access arrangements.
The official medical report must certify that due to a non-temporary disability and/or chronic illness you will suffer a considerable impairment when taking the assessment. Furthermore, the report should make a recommendation by what percentage the working time should be extended or what other measures should be taken to compensate for disadvantages.
In the case of exam access arrangements for diagnosed dyslexia, the recommendations of the public medical officer are generally decisive. Since spelling and grammar also marked in state examinations, applications for non-assessment of spelling and grammar usually have no chance of success.
Ulrich Lutz (STMBW)
E-mail: Ulrich.Lutz@stmuk.bayern.de
Mobilitätseinschränkungen sind meist auf den ersten Blick erkennbar und daher im Bewusstsein der Gesellschaft am stärksten präsent. Zu ihnen zählen Schädigungen des Stütz- und Bewegungsapparates wie Lähmungen, Fehlbildungen, Verluste von Gliedmaßen, aber auch neurologische, Muskel- und Gelenkerkrankungen. Mobilitätseinschränkungen machen häufig die Nutzung von Mobilitätshilfen wie Rollstühlen, Gehhilfen oder Prothesen erforderlich.
Mobilitätsbeeinträchtigungen können den Studienalltag erheblich erschweren. So nehmen permanente Therapien (z. B. Physiotherapien) viel Zeit in Anspruch. Auch wenn die Wahrnehmungssinne nicht betroffen sind, kann sich eine eingeschränkte Bewegungsfähigkeit auf die soziale Interaktion auswirken, z. B. die Zuwendung zum Gegenüber, und damit die Teilnahme an Gesprächssituationen behindern. Außerdem wird für die meisten Tätigkeiten mehr Zeit benötigt, z. B. zum Schreiben, was sich auf das Anfertigen von Mitschriften, Hausarbeiten und das Ablegen von Klausuren auswirkt. Länger dauert auch das Beschaffen und Bearbeiten von Literatur sowie das Zurücklegen von Wegen. Häufig sind auch längere Strecken zu bewältigen, um barrierefrei von einem Gebäude zum anderen zu gelangen.
Problematisch für Studierende mit Mobilitätsbeeinträchtigung sind außerdem bauliche Barrieren wie unzureichende Zugänge/Zufahrten, zugestellte Eingänge und Flure, fehlende oder nicht funktionierende Aufzüge, nicht unterfahrbare Arbeitsplätze oder unzureichender Platz z. B. für Rollstühle.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Mobilitätseinschränkungen sind meist auf den ersten Blick erkennbar und daher im Bewusstsein der Gesellschaft am stärksten präsent. Zu ihnen zählen Schädigungen des Stütz- und Bewegungsapparates wie Lähmungen, Fehlbildungen, Verluste von Gliedmaßen, aber auch neurologische, Muskel- und Gelenkerkrankungen. Mobilitätseinschränkungen machen häufig die Nutzung von Mobilitätshilfen wie Rollstühlen, Gehhilfen oder Prothesen erforderlich.
Mobilitätsbeeinträchtigungen können den Studienalltag erheblich erschweren. So nehmen permanente Therapien (z. B. Physiotherapien) viel Zeit in Anspruch. Auch wenn die Wahrnehmungssinne nicht betroffen sind, kann sich eine eingeschränkte Bewegungsfähigkeit auf die soziale Interaktion auswirken, z. B. die Zuwendung zum Gegenüber, und damit die Teilnahme an Gesprächssituationen behindern. Außerdem wird für die meisten Tätigkeiten mehr Zeit benötigt, z. B. zum Schreiben, was sich auf das Anfertigen von Mitschriften, Hausarbeiten und das Ablegen von Klausuren auswirkt. Länger dauert auch das Beschaffen und Bearbeiten von Literatur sowie das Zurücklegen von Wegen. Häufig sind auch längere Strecken zu bewältigen, um barrierefrei von einem Gebäude zum anderen zu gelangen.
Problematisch für Studierende mit Mobilitätsbeeinträchtigung sind außerdem bauliche Barrieren wie unzureichende Zugänge/Zufahrten, zugestellte Eingänge und Flure, fehlende oder nicht funktionierende Aufzüge, nicht unterfahrbare Arbeitsplätze oder unzureichender Platz z. B. für Rollstühle.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Sehbeeinträchtigungen meinen die Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit hinsichtlich der Sehschärfe, des Gesichtsfeldes und/oder der Farbwahrnehmung. Die Abstufungen reichen von Farbfehlsichtigkeiten über verschieden schwere Grade an Sehbehinderung bis hin zu Blindheit. Sehbeeinträchtigungen sind nicht immer von außen wahrnehmbar.
Nicht nur das Zurechtfinden in unbekannten Räumlichkeiten, sondern insgesamt wird für die meisten studienrelevanten Aufgaben, wie das Beschaffen und Erarbeiten von Literatur, wesentlich mehr Zeit benötigt. Zusätzlicher Aufwand entsteht insbesondere dann, wenn Materialien nicht digital zur Verfügung stehen und eine Literaturumsetzung, z. B. in Brailleschrift, organisiert werden muss. Häufig verfügen Studierende mit Sehbeeinträchtigungen selbst über Sehhilfen und technische Hilfsmittel, z. B. Diktiergeräte, Screenreader und Notebooks mit Sprachein- und -ausgabe oder mit Braillezeile als Tastaturergänzung. Dennoch stellt die Fülle an gedruckten Texten und visuell aufbereiteten Inhalten eine sehr große Hürde dar.
Sehbeeinträchtigungen bringen es mit sich, dass nonverbale Signale wie Gestik und Mimik, wie Nicken und Lächeln, kaum oder gar nicht wahrgenommen werden können. Daher ist es für die Betroffenen schwierig, sich in Diskussionsrunden und Arbeitsgruppen einzubringen.
Für Studierende mit Sehbeeinträchtigung ist die Aufbereitung der Studienmaterialien in eine für sie lesbare Form, z. B. digital oder in Großdruck, unabdingbar. Das frühzeitige Bereitstellen von Skripten, Literaturlisten und Referatsthemen ermöglicht ihnen eine gute Vorbereitung und die frühzeitige Organisation ihrer Studienangelegenheiten, was wiederum Sicherheit im Studienalltag schafft.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Sehbeeinträchtigungen meinen die Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit hinsichtlich der Sehschärfe, des Gesichtsfeldes und/oder der Farbwahrnehmung. Die Abstufungen reichen von Farbfehlsichtigkeiten über verschieden schwere Grade an Sehbehinderung bis hin zu Blindheit. Sehbeeinträchtigungen sind nicht immer von außen wahrnehmbar.
Nicht nur das Zurechtfinden in unbekannten Räumlichkeiten, sondern insgesamt wird für die meisten studienrelevanten Aufgaben, wie das Beschaffen und Erarbeiten von Literatur, wesentlich mehr Zeit benötigt. Zusätzlicher Aufwand entsteht insbesondere dann, wenn Materialien nicht digital zur Verfügung stehen und eine Literaturumsetzung, z. B. in Brailleschrift, organisiert werden muss. Häufig verfügen Studierende mit Sehbeeinträchtigungen selbst über Sehhilfen und technische Hilfsmittel, z. B. Diktiergeräte, Screenreader und Notebooks mit Sprachein- und -ausgabe oder mit Braillezeile als Tastaturergänzung. Dennoch stellt die Fülle an gedruckten Texten und visuell aufbereiteten Inhalten eine sehr große Hürde dar.
Sehbeeinträchtigungen bringen es mit sich, dass nonverbale Signale wie Gestik und Mimik, wie Nicken und Lächeln, kaum oder gar nicht wahrgenommen werden können. Daher ist es für die Betroffenen schwierig, sich in Diskussionsrunden und Arbeitsgruppen einzubringen.
Für Studierende mit Sehbeeinträchtigung ist die Aufbereitung der Studienmaterialien in eine für sie lesbare Form, z. B. digital oder in Großdruck, unabdingbar. Das frühzeitige Bereitstellen von Skripten, Literaturlisten und Referatsthemen ermöglicht ihnen eine gute Vorbereitung und die frühzeitige Organisation ihrer Studienangelegenheiten, was wiederum Sicherheit im Studienalltag schafft.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Zur Gruppe der Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen gehören Stimm-, Rede- und Schluckstörungen wie Stottern, Poltern und Aphasien. Die Ursachen sind vielfältig, z. B. Unfälle, Schädel-Hirn-Traumata, Muskeldystrophie, Tumorerkrankungen und verminderte Hörfähigkeit. Bei Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen erfolgt das Sprechen weniger flüssig als das Denken. Dies wird v. a. in Kommunikationssituationen als belastend erlebt und erhöht den Druck bei Gruppendiskussionen, Referaten und mündlichen Prüfungen.
Diese Beeinträchtigung wirkt sich vor allem auf die mündliche Partizipation und mündliche Leistungsnachweise aus. Das deutliche Artikulieren und Sprechen erfordert von Studierenden mit Sprechbeeinträchtigungen eine große Konzentrationsleistung. Hinzu kommt, dass die betroffenen Studierenden unter immensem Druck stehen, wenn sie sprechen (müssen). Die Angst sich nicht artikulieren zu können, nicht ernst genommen zu werden, sich vor anderen zu blamieren belastet sie. Einige vermeiden daher Wortbeiträge und kapseln sich sozial ab.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Zur Gruppe der Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen gehören Stimm-, Rede- und Schluckstörungen wie Stottern, Poltern und Aphasien. Die Ursachen sind vielfältig, z. B. Unfälle, Schädel-Hirn-Traumata, Muskeldystrophie, Tumorerkrankungen und verminderte Hörfähigkeit. Bei Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen erfolgt das Sprechen weniger flüssig als das Denken. Dies wird v. a. in Kommunikationssituationen als belastend erlebt und erhöht den Druck bei Gruppendiskussionen, Referaten und mündlichen Prüfungen.
Diese Beeinträchtigung wirkt sich vor allem auf die mündliche Partizipation und mündliche Leistungsnachweise aus. Das deutliche Artikulieren und Sprechen erfordert von Studierenden mit Sprechbeeinträchtigungen eine große Konzentrationsleistung. Hinzu kommt, dass die betroffenen Studierenden unter immensem Druck stehen, wenn sie sprechen (müssen). Die Angst sich nicht artikulieren zu können, nicht ernst genommen zu werden, sich vor anderen zu blamieren belastet sie. Einige vermeiden daher Wortbeiträge und kapseln sich sozial ab.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Bei Hörbeeinträchtigungen kommt es zu verschieden stark ausgeprägten Minderungen des Hörvermögens. Unterschieden wird nach dem Grad und dem Zeitpunkt des Eintretens in Gehörlosigkeit, Ertaubung und Schwerhörigkeit.
Eine Gehörlosigkeit besteht von Geburt an. Die gesprochene Sprache wird wie eine Fremdsprache erlernt. Das Begriffsverständnis, der Wortschatzumfang und die Lautsprache sind stark eingeschränkt.
Bei einer Ertaubung, die erst im Laufe des Lebens erworben wurde, konnte die gesprochene Sprache meist erlernt werden, sodass das kontrollierte Einsetzen von Artikulation und Stimmlautstärke meist beherrscht wird. Bei beiden Hörbeeinträchtigungen wird in erster Linie über Zeichen und Gebärdensprache kommuniziert.
Schwerhörigkeit geht einher mit einem verzerrten und bruchstückhaften, undeutlichen Hören, bei dem Stör- und Hintergrundgeräusche wie Rascheln, Straßenlärm und Zwischengespräche nicht von Worten unterschieden werden können. Bei Schwerhörigkeit kommen in der Regel technische Hilfsmittel zum Einsatz, z. B. Hörgeräte, die Töne zwar verstärken, aber weder Störgeräusche ausblenden noch das Nicht-Gehörte kompensieren, sowie Mikroportanlagen und Induktionsschleifen, bei denen Töne direkt von der Signalquelle auf ein Empfangsgerät gesendet werden.
Die größte Studienerschwernis bei Hörbeeinträchtigungen ist die Kommunikation und das Nicht- bzw. nur bruchstückhafte Verstehen von Wortbeiträgen in Seminaren und Vorlesungen, aber auch bei Gruppenarbeiten. Es ist so gut wie unmöglich, einem Vortrag zu folgen und gleichzeitig das Tafelbild zu erfassen oder Mitschriften anzufertigen. Oft verstehen die betroffenen Studierenden nur Bruchstücke des Gesagten und müssen sich daraus den Gesamtinhalt ableiten.
Lippenlesen kann diesen Informationsverlust nicht vollständig ausgleichen. Bei Diskussionen ist Lippenlesen darüber hinaus oft nur sehr unvollständig möglich, weil meistens kein direkter Sichtkontakt zu allen Diskussionsteilnehmern besteht. Zudem übermitteln Hörgeräte die Informationen mit einer kleinen zeitlichen Verzögerung, sodass es für Studierende mit Hörbeeinträchtigungen schwierig ist, sich adäquat an Diskussionen zu beteiligen. Zusätzlich haben Studierende, deren Hörbeeinträchtigung sich auf ihr Sprechen auswirkt, oft Probleme verstanden zu werden. Wenn gehörlose Studierende schriftliche Arbeiten verfassen, machen sie oft ähnliche Fehler wie Fremdsprachler, da auch sie Deutsch erst als zweite Sprache gelernt haben.
Manche schwerhörigen Studierenden hören verschiedene Frequenzen unterschiedlich gut. Es kann daher sein, dass sie verschiedene Stimmen unterschiedlich wahrnehmen und bei manchen Stimmen nicht in der Lage sind, das Gesagte zu verstehen. Dadurch sind mündliche Prüfungen nicht immer möglich.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Bei Hörbeeinträchtigungen kommt es zu verschieden stark ausgeprägten Minderungen des Hörvermögens. Unterschieden wird nach dem Grad und dem Zeitpunkt des Eintretens in Gehörlosigkeit, Ertaubung und Schwerhörigkeit.
Eine Gehörlosigkeit besteht von Geburt an. Die gesprochene Sprache wird wie eine Fremdsprache erlernt. Das Begriffsverständnis, der Wortschatzumfang und die Lautsprache sind stark eingeschränkt.
Bei einer Ertaubung, die erst im Laufe des Lebens erworben wurde, konnte die gesprochene Sprache meist erlernt werden, sodass das kontrollierte Einsetzen von Artikulation und Stimmlautstärke meist beherrscht wird. Bei beiden Hörbeeinträchtigungen wird in erster Linie über Zeichen und Gebärdensprache kommuniziert.
Schwerhörigkeit geht einher mit einem verzerrten und bruchstückhaften, undeutlichen Hören, bei dem Stör- und Hintergrundgeräusche wie Rascheln, Straßenlärm und Zwischengespräche nicht von Worten unterschieden werden können. Bei Schwerhörigkeit kommen in der Regel technische Hilfsmittel zum Einsatz, z. B. Hörgeräte, die Töne zwar verstärken, aber weder Störgeräusche ausblenden noch das Nicht-Gehörte kompensieren, sowie Mikroportanlagen und Induktionsschleifen, bei denen Töne direkt von der Signalquelle auf ein Empfangsgerät gesendet werden.
Die größte Studienerschwernis bei Hörbeeinträchtigungen ist die Kommunikation und das Nicht- bzw. nur bruchstückhafte Verstehen von Wortbeiträgen in Seminaren und Vorlesungen, aber auch bei Gruppenarbeiten. Es ist so gut wie unmöglich, einem Vortrag zu folgen und gleichzeitig das Tafelbild zu erfassen oder Mitschriften anzufertigen. Oft verstehen die betroffenen Studierenden nur Bruchstücke des Gesagten und müssen sich daraus den Gesamtinhalt ableiten.
Lippenlesen kann diesen Informationsverlust nicht vollständig ausgleichen. Bei Diskussionen ist Lippenlesen darüber hinaus oft nur sehr unvollständig möglich, weil meistens kein direkter Sichtkontakt zu allen Diskussionsteilnehmern besteht. Zudem übermitteln Hörgeräte die Informationen mit einer kleinen zeitlichen Verzögerung, sodass es für Studierende mit Hörbeeinträchtigungen schwierig ist, sich adäquat an Diskussionen zu beteiligen. Zusätzlich haben Studierende, deren Hörbeeinträchtigung sich auf ihr Sprechen auswirkt, oft Probleme verstanden zu werden. Wenn gehörlose Studierende schriftliche Arbeiten verfassen, machen sie oft ähnliche Fehler wie Fremdsprachler, da auch sie Deutsch erst als zweite Sprache gelernt haben.
Manche schwerhörigen Studierenden hören verschiedene Frequenzen unterschiedlich gut. Es kann daher sein, dass sie verschiedene Stimmen unterschiedlich wahrnehmen und bei manchen Stimmen nicht in der Lage sind, das Gesagte zu verstehen. Dadurch sind mündliche Prüfungen nicht immer möglich.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Chronische Erkrankungen sind in der Regel nicht bzw. nicht auf den ersten Blick sichtbar. Zu den chronischen Krankheiten zählen z. B. Allergien, Asthma, Darmerkrankungen wie Morbus Chron, Diabetes, Epilepsie, Hauterkrankungen wie Neurodermitis, Herzleiden, Multiple Sklerose, neurologische Erkrankungen, Nierenerkrankungen, Rheuma, Long Covid und viele weitere. Chronische Erkrankungen beeinflussen dauerhaft die Lebensführung und damit auch den Studienalltag. „Gute“ Phasen wechseln mit Krankheitsschüben ab, was den gesamten Studienverlauf prägt. Häufig verschlechtert sich der Gesundheitszustand in stressigen Phasen wie Prüfungszeiten oder kurz vor Abgabeterminen.
Chronische Erkrankungen können dazu führen, dass während der Lehrveranstaltung Nahrung und/oder Medikamente aufgenommen, Umweltreizstoffe vermieden oder Ruhepausen eingelegt werden müssen. Ebenso können Konzentrationsschwierigkeiten aufgrund von Schmerzattacken, Schlafmangel und Nebenwirkungen durch Medikamente auftreten. Anwesenheitspflichten können aufgrund von Schmerzen, Krankheitsphasen oder wichtigen Facharztbesuchen nicht immer eingehalten werden. Zudem können lange Krankheits- und Behandlungsphasen die körperliche Belastbarkeit herabsetzen und das Lerntempo und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Dadurch brauchen Studierende häufig länger, um Hausarbeiten zu schreiben und sich auf Prüfungen vorzubereiten.
Veranstaltungen:
Materialien:
Epileptische Anfälle, die länger als fünf Minuten dauern, hypoglykämische Schocks („Unterzucker“) und schwerste allergische Reaktionen, wie massive Haut- und Schleimhautreaktionen, Asthma oder ein allergischer Schock, erfordern grundsätzlich das Hinzuziehen eines Notarztes, Telefon: 112.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Chronische Erkrankungen sind in der Regel nicht bzw. nicht auf den ersten Blick sichtbar. Zu den chronischen Krankheiten zählen z. B. Allergien, Asthma, Darmerkrankungen wie Morbus Chron, Diabetes, Epilepsie, Hauterkrankungen wie Neurodermitis, Herzleiden, Multiple Sklerose, neurologische Erkrankungen, Nierenerkrankungen, Rheuma, Long Covid und viele weitere. Chronische Erkrankungen beeinflussen dauerhaft die Lebensführung und damit auch den Studienalltag. „Gute“ Phasen wechseln mit Krankheitsschüben ab, was den gesamten Studienverlauf prägt. Häufig verschlechtert sich der Gesundheitszustand in stressigen Phasen wie Prüfungszeiten oder kurz vor Abgabeterminen.
Chronische Erkrankungen können dazu führen, dass während der Lehrveranstaltung Nahrung und/oder Medikamente aufgenommen, Umweltreizstoffe vermieden oder Ruhepausen eingelegt werden müssen. Ebenso können Konzentrationsschwierigkeiten aufgrund von Schmerzattacken, Schlafmangel und Nebenwirkungen durch Medikamente auftreten. Anwesenheitspflichten können aufgrund von Schmerzen, Krankheitsphasen oder wichtigen Facharztbesuchen nicht immer eingehalten werden. Zudem können lange Krankheits- und Behandlungsphasen die körperliche Belastbarkeit herabsetzen und das Lerntempo und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Dadurch brauchen Studierende häufig länger, um Hausarbeiten zu schreiben und sich auf Prüfungen vorzubereiten.
Veranstaltungen:
Materialien:
Epileptische Anfälle, die länger als fünf Minuten dauern, hypoglykämische Schocks („Unterzucker“) und schwerste allergische Reaktionen, wie massive Haut- und Schleimhautreaktionen, Asthma oder ein allergischer Schock, erfordern grundsätzlich das Hinzuziehen eines Notarztes, Telefon: 112.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Zu den psychischen Erkrankungen zählen u. a. Depressionen, Neurosen, Psychosen, Schizophrenie, das Borderline-Syndrom, Suchterkrankungen, Posttraumatische Belastungsstörungen sowie Angst-, Ess- und Zwangsstörungen. Psychische Erkrankungen sind für Außenstehende meist nicht sichtbar.
Studierende mit psychischen Erkrankungen können verschiedenste Symptome zeigen. Dazu gehören: Stimmungsschwankungen, eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit, Kommunikationsprobleme sowie Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Menschen (sozialer Rückzug). Hinzu kommt, dass verschriebene Medikamente Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Vergesslichkeit oder Konzentrationsprobleme hervorrufen können. Auch wenn Studierende mit psychischen Erkrankungen sich in medikamentöser und/oder psychotherapeutischer Behandlung befinden, können die Symptome in unregelmäßigen Abständen, besonders in stressigen Phasen, auftreten. Häufig haben die betroffenen Studierenden diskriminierende Erfahrungen gemacht. Aus Scham oder Angst vor Stigmatisierung werden diese Krankheiten zumeist verborgen.
Da psychische Erkrankungen oft episodisch und besonders in stressigen Phasen wie Prüfungszeiten oder vor Abgabeterminen auftreten, können Prüfungsleistungen häufig nicht oder nicht in „normalem“ Umfang erbracht werden. Die Leistungsfähigkeit richtet sich häufig nach dem Krankheitsverlauf: Während eines akuten Krankheitsschubes sind die Betroffenen kaum oder gar nicht studier- und prüfungsfähig, in Phasen, in denen es den Studierenden relativ gut geht, können sie Leistungen zwar erbringen, aber meist nicht im gleichen Ausmaß wie ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen. Nach einer erfolgreichen Psychotherapie und Medikamenteneinstellung kann die Leistungsfähigkeit aber auch komplett wieder hergestellt werden. Allerdings kann eine Medikation mit starken Nebenwirkungen wie Konzentrationsschwäche, Gedächtnisstörungen, Schlafstörungen und Müdigkeit einhergehen.
Veranstaltungen:
Materialien:
Verweisen Sie Studierende mit psychischen Erkrankungen bitte an die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle der Universität Passau.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche
Nachweis: ärztliches Attest oder Gutachten eines/einer Psychologischen Psychotherapeut:in oder eines/einer Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in (bis 21 Jahre)
Zu den psychischen Erkrankungen zählen u. a. Depressionen, Neurosen, Psychosen, Schizophrenie, das Borderline-Syndrom, Suchterkrankungen, Posttraumatische Belastungsstörungen sowie Angst-, Ess- und Zwangsstörungen. Psychische Erkrankungen sind für Außenstehende meist nicht sichtbar.
Studierende mit psychischen Erkrankungen können verschiedenste Symptome zeigen. Dazu gehören: Stimmungsschwankungen, eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit, Kommunikationsprobleme sowie Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Menschen (sozialer Rückzug). Hinzu kommt, dass verschriebene Medikamente Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Vergesslichkeit oder Konzentrationsprobleme hervorrufen können. Auch wenn Studierende mit psychischen Erkrankungen sich in medikamentöser und/oder psychotherapeutischer Behandlung befinden, können die Symptome in unregelmäßigen Abständen, besonders in stressigen Phasen, auftreten. Häufig haben die betroffenen Studierenden diskriminierende Erfahrungen gemacht. Aus Scham oder Angst vor Stigmatisierung werden diese Krankheiten zumeist verborgen.
Da psychische Erkrankungen oft episodisch und besonders in stressigen Phasen wie Prüfungszeiten oder vor Abgabeterminen auftreten, können Prüfungsleistungen häufig nicht oder nicht in „normalem“ Umfang erbracht werden. Die Leistungsfähigkeit richtet sich häufig nach dem Krankheitsverlauf: Während eines akuten Krankheitsschubes sind die Betroffenen kaum oder gar nicht studier- und prüfungsfähig, in Phasen, in denen es den Studierenden relativ gut geht, können sie Leistungen zwar erbringen, aber meist nicht im gleichen Ausmaß wie ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen. Nach einer erfolgreichen Psychotherapie und Medikamenteneinstellung kann die Leistungsfähigkeit aber auch komplett wieder hergestellt werden. Allerdings kann eine Medikation mit starken Nebenwirkungen wie Konzentrationsschwäche, Gedächtnisstörungen, Schlafstörungen und Müdigkeit einhergehen.
Veranstaltungen:
Materialien:
Verweisen Sie Studierende mit psychischen Erkrankungen bitte an die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle der Universität Passau.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche
Nachweis: ärztliches Attest oder Gutachten eines/einer Psychologischen Psychotherapeut:in oder eines/einer Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in (bis 21 Jahre)
Die Abkürzung ADHS steht für Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung. Charakteristisch für ADHS sind folgende drei Hauptsymptome:
Die einzelnen Symptome können unterschiedlich stark ausgeprägt sein und müssen nicht immer alle gleichzeitig auftreten. Der Oberbegriff ADHS umschreibt auch die Ausprägung der Erkrankung, bei der keine hyperaktiven Verhaltensweisen beobachtet werden, sondern nur Aufmerksamkeitsstörungen vorliegen.
Hektische Umgebungen, volle Räume und laute Gruppen erhöhen die Konzentrationsschwierigkeiten.
Erschwerend für den Studienalltag sind die gestörte Konzentrationsfähigkeit, eine unsystematische Arbeitsweise in Verbindung mit Aufschieben und Vergessen von Aufgaben, Probleme mit der Selbstorganisation, z. B. „Verzetteln“ und Abschweifen sowie das häufig eingeschränkte Zeitgefühl.
Veranstaltungen:
Materialien:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Die Abkürzung ADHS steht für Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung. Charakteristisch für ADHS sind folgende drei Hauptsymptome:
Die einzelnen Symptome können unterschiedlich stark ausgeprägt sein und müssen nicht immer alle gleichzeitig auftreten. Der Oberbegriff ADHS umschreibt auch die Ausprägung der Erkrankung, bei der keine hyperaktiven Verhaltensweisen beobachtet werden, sondern nur Aufmerksamkeitsstörungen vorliegen.
Hektische Umgebungen, volle Räume und laute Gruppen erhöhen die Konzentrationsschwierigkeiten.
Erschwerend für den Studienalltag sind die gestörte Konzentrationsfähigkeit, eine unsystematische Arbeitsweise in Verbindung mit Aufschieben und Vergessen von Aufgaben, Probleme mit der Selbstorganisation, z. B. „Verzetteln“ und Abschweifen sowie das häufig eingeschränkte Zeitgefühl.
Veranstaltungen:
Materialien:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Die beiden wohl bekanntesten Teilleistungsstörungen sind LRS (Lese-Rechtschreib-Störung) und Dyskalkulie (Rechenschwäche). Von Legasthenie (man spricht heutzutage von einer umschriebenen Lese-Rechtschreibstörung) sind rund 4 % aller Menschen betroffen. Studierende mit Legasthenie weisen eine normale bis hohe Intelligenz auf.
Eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS) liegt vor, wenn anhaltende und eindeutige Beeinträchtigungen im Bereich der Lese- und Rechtschreibung nicht allein erklärbar sind durch Entwicklungsalter, Visusprobleme, unangemessene Beschulung oder Intelligenzminderung.
Unterschieden werden kann zwischen einer LRS und einer isolierten Rechtschreib- bzw. isolierten Lesestörung.
Die LRS zeigt sich durch Defizite beim Leseverständnis und der Fähigkeit, geschriebene Worte wiederzuerkennen und vorzulesen. Studierende mit einer LRS benötigen mehr Zeit, um Fragen und Problemstellungen zu lesen und zu erfassen. Auch das Schreiben und Vornehmen notwendiger Korrekturen dauert aufgrund der veränderten Informationsverarbeitungsprozesse deutlich länger.
Veranstaltungen:
Materialen:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: Gutachten von Fachärzt:innen für Psychiatrie, Ärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, approbierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen, Therapeut:innen, die nachweislich besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der Lerntherapie oder Legasthenie haben, oder von Praxen für Lese-Rechtschreibtherapie
Die beiden wohl bekanntesten Teilleistungsstörungen sind LRS (Lese-Rechtschreib-Störung) und Dyskalkulie (Rechenschwäche). Von Legasthenie (man spricht heutzutage von einer umschriebenen Lese-Rechtschreibstörung) sind rund 4 % aller Menschen betroffen. Studierende mit Legasthenie weisen eine normale bis hohe Intelligenz auf.
Eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS) liegt vor, wenn anhaltende und eindeutige Beeinträchtigungen im Bereich der Lese- und Rechtschreibung nicht allein erklärbar sind durch Entwicklungsalter, Visusprobleme, unangemessene Beschulung oder Intelligenzminderung.
Unterschieden werden kann zwischen einer LRS und einer isolierten Rechtschreib- bzw. isolierten Lesestörung.
Die LRS zeigt sich durch Defizite beim Leseverständnis und der Fähigkeit, geschriebene Worte wiederzuerkennen und vorzulesen. Studierende mit einer LRS benötigen mehr Zeit, um Fragen und Problemstellungen zu lesen und zu erfassen. Auch das Schreiben und Vornehmen notwendiger Korrekturen dauert aufgrund der veränderten Informationsverarbeitungsprozesse deutlich länger.
Veranstaltungen:
Materialen:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: Gutachten von Fachärzt:innen für Psychiatrie, Ärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, approbierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen, Therapeut:innen, die nachweislich besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der Lerntherapie oder Legasthenie haben, oder von Praxen für Lese-Rechtschreibtherapie
Autismus ist eine Beeinträchtigungsform, bei der die Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung gestört ist. Eine erhöhte Reizempfindlichkeit führt leicht zu Reizüberflutung durch Licht und Geräusche; daher geraten Menschen mit Autismus schnell unter Stress, können sich schwer konzentrieren und lassen sich leicht ablenken. Menschen mit Autismus fällt es in der Regel schwer, Gesten und Mimik zu erkennen, soziale und emotionale Signale zu deuten und selbst zu senden. Mitunter reagieren sie überrascht und scheu auf Umgangsformen wie Händeschütteln. Zurückhaltung sollte jedoch nicht als unhöflich gewertet werden. Unvorhergesehene Situationen sind für Menschen mit Autismus sehr herausfordernd. Meist brauchen sie eine längere Vorbereitungszeit. Hier wirken feste Strukturen und frühzeitige Informationen, die eine ausführliche Planung ermöglichen, sehr unterstützend.
Studierende mit Autismus haben Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion mit Kommilitonen und Kommilitoninnen sowie Dozierenden. Sie können oft auch schlecht Hintergrundgeräusche oder Menschenmengen ertragen. Sie haben häufig auch Probleme beim Verständnis mehrdeutiger Aufgabenstellungen, können schlecht einschätzen, wie viel Zeit sie für bestimmte Aufgaben benötigen und haben Schwierigkeiten bei der Planung von Studienarbeiten.
Veranstaltungen:
Materialien:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Autismus ist eine Beeinträchtigungsform, bei der die Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung gestört ist. Eine erhöhte Reizempfindlichkeit führt leicht zu Reizüberflutung durch Licht und Geräusche; daher geraten Menschen mit Autismus schnell unter Stress, können sich schwer konzentrieren und lassen sich leicht ablenken. Menschen mit Autismus fällt es in der Regel schwer, Gesten und Mimik zu erkennen, soziale und emotionale Signale zu deuten und selbst zu senden. Mitunter reagieren sie überrascht und scheu auf Umgangsformen wie Händeschütteln. Zurückhaltung sollte jedoch nicht als unhöflich gewertet werden. Unvorhergesehene Situationen sind für Menschen mit Autismus sehr herausfordernd. Meist brauchen sie eine längere Vorbereitungszeit. Hier wirken feste Strukturen und frühzeitige Informationen, die eine ausführliche Planung ermöglichen, sehr unterstützend.
Studierende mit Autismus haben Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion mit Kommilitonen und Kommilitoninnen sowie Dozierenden. Sie können oft auch schlecht Hintergrundgeräusche oder Menschenmengen ertragen. Sie haben häufig auch Probleme beim Verständnis mehrdeutiger Aufgabenstellungen, können schlecht einschätzen, wie viel Zeit sie für bestimmte Aufgaben benötigen und haben Schwierigkeiten bei der Planung von Studienarbeiten.
Veranstaltungen:
Materialien:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Law students who wish to apply for a exam access arrangements for the First State Law Examination should write a letter of application for exam access arrangements to the Landsjustizprüfungsamt (there is no application form). You can submit the application in writing or by e-mail. You can find the contact details at the Landsjustizprüfungsamt [German content] under the heading "Nachteilsausgleich".
The application must be received at least six weeks before the beginning of the written examination and must be supported by a certificate from a Landgerichtsarzt or a district health authority (Gesundheitsamt)). In principle, the Landgerichtsarzt or the district health authority at the applicant's place of residence (§ 13 JAPO [German content]). The certificate should indicate the nature of the illness and how it affects the student's ability to sit the examination.
It is helpful to bring and present any existing medical documents and official notices of previously approved exam access arrangements from the University (if available) to the official medical examination.
"Persons with disabilities include people who have long-term physical, mental, cognitive or sensory impairments which, in interaction with various barriers, may prevent them from participating fully, effectively and equally in society." (Art. 1)
This definition also includes episodic, chronic or mental illnesses, such as rheumatism, epilepsy, multiple sclerosis, depression or anxiety disorders – if they impair social participation.
(Art. 2 UNCRPD)
The UNCRPD also stipulates non-discriminatory access to higher education for people with disabilities:
States Parties shall ensure that persons with disabilities are able to access general tertiary education, vocational training, adult education and lifelong learning without discrimination and on an equal basis with others. To this end, States Parties shall ensure that reasonable accommodation is provided to persons with disabilities. (Art. 24(5) UNCRPD)
Persons with disabilities are those who have, for a duration of more than six months, been affected by physical, mental, intellectual or sensory impairments which, in interaction with attitudinal and environmental barriers, are likely to prevent them from participating in society on an equal basis. (§ 2(1) SGB IX)
This definition, too, includes students with chronic and mental illnesses.
No-one may be disadvantaged on the basis of a disability. (Art. 3(3) sentence 2)
They [the higher education institutions] must "ensure that disabled students are not disadvantaged in their studies and that they can make use of the offers of the higher education institution as much as possible without outside help" (Art. 2(4) sentence 2 HRG; unofficial translation).
Examination regulations must take into account the special needs of disabled students in order to ensure equal opportunities for them. (Art. 16 sentence 4)
The higher education institutions shall take into account the special needs of students with disabilities and appoint a representative for students with disabilities whose duties shall be regulated in the institution's constitution. They shall ensure that students with disabilities are not disadvantaged in their studies and that they are able to make use of the university's services without outside assistance as far as possible. (Art. 2(3), sentences 3 and 4)
The examination regulations of the University of Passau state that appropriate measures to compensate for disadvantages must be put in place for students with disabilities or long-term serious or chronic illnesses.