Stipendien für Nachwuchswissenschaftlerinnen
Die Bayerische Gleichstellungsförderung bietet Stipendien und Preise zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre. Informationen über die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt.
Promotionsabschlussstipendien können nur für die Abschlussphase einer Promotion vergeben werden. Die Höhe dieses Stipendiums beträgt 1.200 Euro, zuzüglich Kinderbetreuungszuschläge. Die Stipendiendauer beträgt maximal sechs Monate, jedoch nur bis zum Abschluss der Promotion. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Promotionsabschlussförderung.
Die Projektförderung für Postdoktorandinnen soll promovierten Frauen ermöglichen, ein zu einer Universitätslaufbahn (Juniorprofessur oder Habilitation) befähigendes Projekt zu beginnen, weiterzuführen und/oder abzuschließen. Die Höhe dieser Förderung beträgt 2.400 Euro, zuzüglich Kinderbetreuungszuschläge. Die Stipendiendauer beträgt in der Regel ein Jahr, kann aber in Ausnahmefällen verlängert werden. Es besteht die Möglichkeit, ein Teilzeitstipendium zu beantragen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Projektförderung für Postdoktorandinnen.
Gefördert werden Nachwuchswissenschaftlerinnen der Universität Passau, die eine Habilitation gemäß Art. 65 des Bayerischen Hochschulgesetzes anstreben. Die Höhe dieser Förderung beträgt 2.800 Euro, zuzüglich Kinderbetreuungszuschläge. Die Stipendiendauer beträgt in der Regel ein Jahr, kann aber in Ausnahmefällen verlängert werden. Es besteht die Möglichkeit, ein Teilzeitstipendium zu beantragen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Habilitationsförderung.
Die Antragsfrist für die Promotionsabschlusstipendien, der Projektförderung für Postdoktorandinnen und für die Habilitationsförderung ist am 08. April 2024.
Die Bewerbung erfolgt online über das Antragsformular.