Förderung von Konferenz- und Forschungsreisen
Als Nachwuchswissenschaftlerin der Universität Passau (Doktorandinnen und Habilitandinnen) können Sie eine Förderung von Konferenz- und Forschungsreisen beantragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an das Frauenbüro.
Bitte beachten Sie: Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die vor Reiseantritt bei der Universitätsfrauenbeauftragten eingehen. Die Mittel für die Förderung sind allerdings begrenzt. Eine Förderung kann Ihnen nur im Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt und nicht in jedem Fall zugesichert werden.
Reisekostenbeihilfe kann für folgende Vorhaben beantragt werden:
- Vortrag zu einem Gender-Thema auf einer Tagung (der Genderbezug muss deutlich aus dem Vortragstitel hervorgehen)
- Teilnahme an einer Tagung zu einem Gender-Thema (der Genderbezug muss im Tagungstitel deutlich werden)
- Einladung zu einer Paper-Präsentation auf einer hochrangigen Konferenz Ihres Fachgebiets, Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer bestätigt die entsprechende Konferenz als wissenschaftlich besonders relevant für Sie
- Teilnahme an einem Methodenkurs, der für Ihre wissenschaftliche Weiterentwicklung unverzichtbar ist, der aber an der Universität Passau nicht angeboten wird
Bitte übersenden Sie folgende Anlagen als eine PDF-Datei mit Ihrem Antrag:
- Bestätigung der Vortrags- bzw. Posterannahme
- Nachweis der aktiven Teilnahme (mit Spezifizierung: Vortrag/Poster);
- ggf. Einladungsschreiben (Gastrednerin, Gastredener, Chairperson)
Die Mobilitätsförderung wird finanziert aus Mitteln des Professorinnenprogramms III und dient der Förderung von Forschungsreisen. Ziel ist es, talentierte Frauen an der Universität Passau nachhaltig in das Wissenschaftssystem einzubinden und zur Verfolgung einer Wissenschaftskarriere zu motivieren.
Interessentinnen können sich für nähere Informationen direkt an Frau Dr. Claudia Krell wenden (claudia.krell@uni-passau.de, Tel.: 0851/509-1023).