Diskriminierung, Sexuelle Belästigung, Stalking, Mobbing
Hochschulen sind Orte, vor denen Diskriminierung und sexuelle Belästigung nicht Halt machen. Falls Sie betroffen sind, zögern Sie nicht, sich Hilfe zu suchen. Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auf dieser Seite.
Diskriminierung
Diskriminierung ist die Benachteiligung von Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals, wie beispielsweise des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Identität oder der Religion.
Entscheidend für eine Benachteiligung ist das Ergebnis, nicht jedoch das Motiv (Absicht, Gedankenlosigkeit, allgemeine Verwaltungspraxis etc.).
Erster Anhaltspunkt bietet die LeitlinieFairplay der Universität Passau. Diese informiert über Rechte, Pflichten und Verfahren zur Konfliktbewältigung.
Als Ansprechpersonen stehen Ihnen zudem die Mitarbeiter*innen der Stabsstelle Diversity und Gleichstellung zur Verfügung und die Ansprechperson für Antidiskrimierung nach BayHIG §25 Absatz 2, Theresa Schmidt, E-Mail: Theresa.Schmidt@uni-passau.de, Tel.: +49 851-509-1012.
Beschäftigte können sich ebenfalls an die AGG Beschwerdestelle wenden.
Sexuelle Belästigung
Anzügliche Witze, taxierende Blicke, unerwünschte Berührungen, abfällige oder sexistische Bemerkungen über Aussehen, Verhalten und Privatleben - sexuelle Belästigung kann viele Formen annehmen.
Sexuelle Belästigung ist grundsätzlich definiert als „unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, das bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird“ (§ 3 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
Sexuelle Belästigung kann alle treffen. Sie kann ausgehen von Vorgesetzten, Beschäftigten, Studierenden oder Externen. Grundsätzlich sind alle verbalen, nonverbalen und körperlichen Annäherungen, die als unerwünscht, grenzüberschreitend, bedrohlich, abwertend oder demütigend empfunden werden, als sexuelle Belästigung einzuordnen. Erlebnisse sollten nicht verharmlosend als Missverständnisse oder bloße Überempfindlichkeiten dargestellt werden. Täterinnen und Täter wissen genau, dass sie mit ihrem Verhalten eine Grenze überschreiten und ihr Opfer damit in Bedrängnis und/oder Angst versetzen.
Die Folgen sexueller Belästigung sind sehr vielfältig: Viele Opfer erleben Stress, Verunsicherung, Schamgefühle, Angst (auch vor Nachteilen in Studium und Beruf), Verzweiflung, Isolation, Depression und psychosomatische Beschwerden. Eine häufige Reaktion ist der Rückzug aus dem alltäglichen Leben. Zu beobachten ist häufig ein „Fluchtverhalten“, das in einem Wechsel des Studiengangs oder des Arbeitsplatzes zum Ausdruck kommt.
Viele der Betroffenen werden nicht aktiv, sondern reagieren mit Scham und Flucht. Mit Ignorieren, Verdrängen, Anpassung an das Verhalten der Täterin bzw. des Täters oder dem schlagfertigen und scherzhaften Entgegnen wird versucht, die Erlebnisse zu überspielen. Ein hilfreicher Umgang mit der Situation und vor allem eine Deeskalation und Klärung ist dadurch aber kaum möglich.
Weitaus effektiver sind offensive Strategien, wie offene, deutliche, verbale und körperliche Abwehr, auch vor Zeuginnen und Zeugen, die schriftliche Dokumentation der Vorfälle und das Sprechen mit Vertrauten oder professionellen Kräften über die Situation.
- Erkennen Sie Ihre eigenen Gefühle an. Tun Sie Grenzüberschreitungen nicht als „nicht so schlimm“ ab, aus Angst das Gegenüber zu kränken oder zu beleidigen.
- Versuchen Sie nicht, allein mit der Situation fertig zu werden. Suchen Sie Hilfe bei Freundinnen, Freunden, Bekannten, Menschen Ihren Vertrauens, sozialen Einrichtungen etc..
- Beziehen Sie in akuten bedrohlichen Situationen die Öffentlichkeit oder andere Personen mit ein, so kann die Täterin oder der Täter abgeschreckt werden.
- Dokumentieren Sie die sexuelle Belästigung schriftlich.
- Wenn Sie versuchen, Situationen, die Sie als bedrohlich oder unangenehm empfinden, zu vermeiden, schränken Sie sich in Ihrer Lebensführung ein. Wählen Sie eine aktive und offensive Methode der Auseinandersetzung.
- Setzen Sie deutlich Ihre Grenzen. Machen Sie entschieden klar, wie ein derartiges Verhalten auf Sie wirkt. Fordern Sie bestimmt und mit deutlichen Worten dazu auf, ein solches Verhalten zu unterlassen.
- Wenden Sie sich an eine der Anlaufstellen der Universität.
Erster Anhaltspunkt bietet die LeitlinieFairplay der Universität Passau. Diese informiert über Rechte, Pflichten und Verfahren zur Konfliktbewältigung.
Informationen speziell zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen finden Sie ebenfalls im Grundsatzpapier der bukof.
Mitglieder der Universität Passau können sich darüberhinaus jederzeit an folgende direkte Ansprechpersonen bzw. Stellen der Universität wenden:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Personalabteilung
- Personalrat
- Universitätsfrauenbeauftragte
- Vorgesetzte
- Für Beschäftigte: AGG Beschwerdestelle
Stalking
Unter Stalking versteht man die absichtliche und beharrliche Nachstellung und Belästigung eines Individuums, die sich sowohl in indirekten Übergriffen auf und Eindringen in die Privatsphäre des Individuums als auch in direkten, körperlichen Angriffen äußern kann. Stalking stellt eine potenzielle Gefahr für das Opfer dar, das dadurch in seiner Lebensführung und Entfaltung stark eingeschränkt und beeinträchtigt wird. Die aktive Auseinandersetzung des Opfers mit der Situation ist somit unabdingbar.
Nach § 238 StGB stellt eine Person einem Menschen unbefugt nach, wenn sie beharrlich
„1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt“.
- Häufig handelt es sich um jemanden aus dem Bekanntenkreis, seltener um eine unbekannte Person.
- Die Stalkerin oder der Stalker will die Aufmerksamkeit des Opfers auf sich ziehen und über das Opfer Macht ausüben.
- Um dies zu erreichen, wird zu Maßnahmen wie Auflauern und Verfolgen des Opfers gegriffen.
- Psychoterror in Form von ständigen Versuchen der Kontaktaufnahme (persönlich, über das Telefon, Internet, per Post) sind charakteristisch. Selten kommt es zu körperlicher Gewalt.
Aktives Handeln ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Abwehr der Stalkerin oder des Stalkers.
- Lassen Sie sich nicht einschüchtern.
- Machen Sie der Stalkerin oder dem Stalker ganz offen und entschieden klar, dass Sie keinerlei Kontakt zu ihr oder ihm wünschen. Wichtig ist ein absolut konsequentes Verhalten. Durch erneute Aufmerksamkeitszuwendungen wird sie oder er in ihrem oder seinem Vorhaben nur bestärkt.
- Gehen Sie vorsichtig mit Ihren persönlichen Daten in sozialen Netzwerken um. Sperren Sie die Stalkerin oder den Stalker.
- Beziehen Sie zu ihrem Schutz die Öffentlichkeit mit ein. Teilen Sie Ihre Situation Ihrer Familie, Ihren Bekannten, der Nachbarschaft, Kommilitoninnen und Kommilitonen sowie Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen mit.
- Informieren Sie sofort die Polizei (Notruf 110), wenn es dazu kommt, dass die Stalkerin bzw. der Stalker Sie akut bedroht.
- Dokumentieren Sie jede einzelne Kontaktaufnahme der Stalkerin oder des Stalkers. Diese können als Beweismittel fungieren. Beziehen Sie auch hier Ihr Umfeld mit ein. Sorgen Sie für Zeuginnen und Zeugen.
- Nehmen Sie bei Fällen wie Telefonterror oder Cyber-Stalking Kontakt zur Polizei und zu ihrer Telefon- oder Internetgesellschaft auf. Diese können Ihnen verschiedene Möglichkeiten anbieten, wie Sie sich gegen solche Übergriffe schützen können.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Der Stalkerin oder dem Stalker können so Grenzen aufgezeigt werden.
- Lassen Sie sich anwaltlich beraten, ob und wie Sie gegen die Stalkerin oder den Stalker vorgehen können. Rechtsanwält/inn/e/n des Kammerbezirks finden Sie im Mitgliederverzeichnis der Rechtsanwaltskammer München
- Hinweise zur Beratungshilfe durch ein Gericht bzw. die Möglichkeiten der Erstattung von Anwaltskosten
- Erkundigen Sie sich beim Amtsgericht, Abteilung Familiensachen nach der Möglichkeit einer gerichtlichen Anordnung mit Verhängung eines Annäherungs-/Kontaktverbotes. Zuständiges Gericht in Passau ist das Amtsgericht/Familiensachen, Schustergasse 4, 0851/3940.
Erster Anhaltspunkt bietet die Leitlinie Fairplay der Universität Passau. Diese informiert über Rechte, Pflichten und Verfahren zur Konfliktbewältigung.
Weitere Informationen zu Anlaufstellen erhalten Sie hier.
- Informationen der Polizei zu Stalking
- Merkblattder Polizei zu Stalking
- Informationen des Weißen Rings e.V.
- Informationen des Amtsgerichts Passau
Mobbing
Eine einheitliche, international anerkannte Definition von Mobbing existiert leider nicht. Mobbing vollzieht sich in den meisten Fällen in Verbindung mit einem Machtmissbrauch bei dem die Opfer Schwierigkeiten haben, sich zu wehren. Am Arbeitsplatz ausgeübt, kann Mobbing das Ziel verfolgen, betroffene Personen aus dem Unternehmen hinauszuekeln. Dabei kann die betroffene Person fortgesetzt geägert, schikaniert, in passiver Form als Kontaktverweigerung mehrheitlich gemieden oder in sonstiger Weise in ihrer Würde verletzt werden.
Häufigkeitsverteilung hinsichtlich der Urheberschaft:
- 44 % Kolleg*innen
- 37 % Vorgesetzte
- 10 % Kolleg*innen zusammen mit Vorgesetzten
- 9 % Untergebene
- Es handelt sich um einen Dauerzustand oder häufig wiederauftretende Probleme, und nicht um einen Einzelfall.
- Die Missetaten gegenüber dem Opfer lassen eine Systematik erkennen, sie werden erkennbar regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen verübt, oder die Angriffe steigern sich, werden intensiviert oder häufen sich.
- Der Täter beeinträchtigt das Opfer durch typische Mobbinghandlungen wie:
- Sabotage von Arbeitsergebnissen
- Beleidigungen
- Gerüchte
- Willkürakte
- Demütigungen
- offene Feindseligkeiten mit sehr ungleicher Verteilung der Aggression
- völliges Ausschließen aus dem Kollegenkreis und Ignorierung des Opfers
- Kommunikationsgeräte verschwinden oder werden auffällig oft defekt
- Ausschluss vom Informationsfluss
- Es ist eine verwerfliche Absicht des Täters erkennbar: Das Opfer soll sabotiert, aus einer privilegierten Stellung verdrängt, aus dem Team oder dem Unternehmen hinausgedrängt werden.
- Die Angriffe zielen auf die Persönlichkeit oder die Ehre des Opfers, sie sollen es zermürben, demütigen, schwächen, das Opfer soll als unfähig, unsicher, nicht teamfähig hingestellt werden.
- Notieren Sie alle Mobbingtaten in Form eines Tagebuches.
- Fordern Sie die mobbende Person schriftlich zur Unterlassung auf.
- Handelt es sich beim Mobbing um Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität dann verstößt das Mobbing gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskriminierungsgesetz). Sie haben ein Beschwerderecht.
- Wenden Sie sich an eine der Anlaufstationen der Universität Passau.
Erster Anhaltspunkt bietet die Leitlinie Fairplay der Universität Passau. Diese informiert über Rechte, Pflichten und Verfahren zur Konfliktbewältigung.
Mitglieder der Universität Passau, auch alle Studierenden, können sich darüberhinaus jederzeit an folgende direkte Ansprechpersonen bzw. Stellen der Universität wenden: