Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags für transidente Studierende
Bei einer amtlichen Änderung des Namens und Geschlechtseintrags können Sie an der Universität Passau einen Antrag auf Änderung des Namens und Geschlechtseintrags stellen. Bitte reichen Sie dafür den ausgefüllten Antrag Änderung der Personalien im Studierendensekretariat ein. Ansprechperson ist die Leiterin des Studierendensekretariats, Beate Seidel.
Falls Sie noch nicht über ein amtliches Dokument verfügen, können Sie alternativ folgendes Dokument einreichen:
- Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti)
Bitte beachten Sie, dass offizielle Dokumente der Universität (wie z. B. Zeugnisse) nur nach einer amtlichen Änderung des Namens und Geschlechtseintrags angepasst werden können. Informieren Sie deshalb bitte das Prüfungssekretariat, sobald Ihnen diese vorliegt.
Für Beratungen stehen Ihnen die Stabsstelle Diversity und Gleichstellung sowie die Ansprechperson für Antidiskriminierung gerne zur Verfügung.
Hinweis: Am 01.11.2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über die wichtigsten Änderungen.