Betriebliches Eingliederungsmanagement
Zunehmende Arbeitsverdichtung und demografischer Wandel haben Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten: Vermehrt treten gesundheitliche Probleme bei Beschäftigten auf, die in direktem Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen stehen. Deshalb ist es notwendig, Strategien und Handlungsmöglichkeiten für Sicherheit und Gesundheit, in Zusammenarbeit mit allen Akteuren von Vertretungen und Arbeitsgruppen, voll auszuschöpfen, um im Betrieb präventiv handeln zu können.
Der Gesetzgeber hat von seiner Seite hierzu das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) im SGB IX (§ 84 (2)) verankert, welches alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahres) in Summe länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, einbezieht.
In Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Akteurinnen und Akteuren soll
- die Gesundheit erhalten und gefördert,
- die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden,
- erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und
- der Arbeitsplatz der Betroffenen erhalten werden.
Oberste Prämisse im BEM ist die freiwillige Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person. Es ist in erster Linie ein Hilfsangebot und darf bei Ablehnung nicht zu ihren Lasten gewertet werden.
Nutzen Sie im Bedarfsfall die in der lokalen Dienstvereinbarung verankerte Struktur und zögern Sie nicht, Hilfs- und Beratungsangebote aller (von Ihnen freiwillig eingebundenen) Akteurinnen und Akteure Ihres Vertrauens auf dem Weg zu einer vollständigen Rekonvaleszenz und Prävention anzunehmen.