Newsletter Familienservice Mai 2020
Liebe Eltern,
liebe pflegende Angehörige,
im Newsletter Mai informieren wir Sie über Ausweitungen in der Notbetreuung für Kinder, Lockerungen des Besuchsverbots in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen, die Sonderregelung Freiversuch für Lehramt und zinslose Darlehen für Studierende. Außerdem finden Sie eine Übersicht mit Tipps für das Arbeiten im Homeoffice, speziell mit Kindern.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Mai und alles Gute!
Ihr Familienservice
Kinderspielplätze wieder geöffnet
Seit gestern, 06. Mai 2020, entfällt in Bayern die allgemeine Ausgangsbeschränkung und auch die Spielplätze sind wieder geöffnet. Familien sollen überfüllte Anlagen meiden und die Plätze unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln nutzen.
Ab 09. Mai: Lockerung des Besuchsverbots in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen
Mit Wirkung ab dem 09. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.
Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitglieds mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für besuchende und besuchte Person.
Das Gesundheitsministerium wird in Abstimmung mit dem Sozialministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich der Alten- und Pflegeheime sowie der Krankenhäuser (insbesondere Besuchsregelungen) erarbeiten.
Ab 11. Mai: Notbetreuung für Kinder von studierenden Alleinerziehenden
Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales informiert auf seiner Webseite über erneute Ausweitungen der Notbetreuung für Kinder. Berücksichtigung finden dabei sowohl die Entwicklungsbedarfe der Kinder als auch die Belastungssituation der Eltern.
Folgende weitere Gruppen können ab Montag, den 11. Mai 2020 die Notbetreuung in Anspruch nehmen:
- Kinder mit (drohender) Behinderung, für die ein Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Bescheid festgestellt ist.
- Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) haben.
- Kinder von studierenden Alleinerziehenden.
- Hortkinder der 4. Klassen, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen können.
Öffnung der Tagespflege
Hier werden maximal fünf fremde Kinder gleichzeitig betreut und es gibt nur eine feste Bezugsperson. Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen, mit Ausnahme der Notbetreuung.
Schrittweise weitere Öffnung der Kindertageseinrichtungen
Die Öffnung der Kindertageseinrichtungen erfolgt in Zwei-Wochen-Schritten, um die Auswirkungen der vorherigen Veränderungen abschätzen zu können und den Einrichtungen den nötigen Vorlauf zu geben.
Im nächsten Schritt der Ausweitung bei der Notbetreuung, der ab dem 25. Mai 2020 in Frage kommt, ist eine Ausweitung bspw. für folgende Gruppen vorgesehen:
- Vorschulkinder, die sich auf den Übergang zur Schule einstellen und sich von ihrem Kindergarten verabschieden können sollen.
- Kinder in der Großtagespflege (bis zu 10 Kinder).
- Kinder in Waldkindergärten und anderen nicht gebäudegebundenen Kindertageseinrichtungen.
- Geschwisterkindervon bereits betreuten Kindern.
- Hortkinder für weitere Klassen, die wieder in die Schule gehen dürfen, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen können.
Lehramt: Sonderregelung Freiversuch
Kultusminister Michael Piazolo hat gestern, am 06. Mai 2020, eine Sonderregelung für Lehramtsstudierende angekündigt: Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Prüfungstermin Frühjahr 2020 wird ein Freiversuch ermöglicht. Die Prüfung kann damit einmal öfter wiederholt werden als vorgesehen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Kultusministeriums.
Nothilfen des Bundes für Studierende
Der Bund hat Überbrückungshilfen für Studierende in pandemiebedingten Notlagen vorgestellt. Konkret können betroffene Studierende ab Anfang Mai 2020 einen zinslosen KfW-Kredit bis zu 650 Euro pro Monat beantragen. Darüber hinaus werden den Studierendenwerken 100 Mio. Euro für Nothilfefonds vor Ort zu Verfügung gestellt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Webseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Hildegardis-Verein vergibt zinslose Darlehen an Studentinnen im Eilverfahren
Mit seiner Soforthilfe hält der Hildegardis-Verein ein besonderes Angebot für Studentinnen vor, die in der Corona-Krise ein zinsloses Darlehen bis zu 3.000 Euro gut gebrauchen können. Im Eilverfahren gefördert werden Frauen fächerübergreifend und unabhängig von der Nationalität. Voraussetzung ist, dass die Studentinnen einer christlichen Konfession angehören.
Bewerbungsunterlagen für die Corona-Soforthilfe können ab sofort eingereicht werden unter Beilage
- des ausgefüllten Bewerbungsbogens (unter https://www.hildegardis-verein.de/corona-soforthilfe.html abrufbar)
- eines Bewerbungsschreibens, das die Bewerbung begründet und Auskunft gibt über den finanziellen Bedarf,
- eines aussagekräftigen Lebenslaufs,
- der Kopien von Studienbescheinigungen und Zeugnissen
- sowie einer Immatrikulationsbescheinigung.
Weitere Hinweise zum Verfahren finden sich unter https://www.hildegardis-verein.de/corona-soforthilfe.html
Tipps zum Arbeiten im Homeoffice mit Kindern
Das Referat Personalentwicklung und der Familienservice haben eine Übersicht mit Tipps zum Arbeiten im Homeoffice zusammengestellt.
Haben Sie Anregungen oder Wünsche bezüglich des Newsletters?
Schicken Sie uns diese an: familienservice@uni-passau.de
Freundliche Grüße
Marie-Helene Wünsch