Newsletter Familienservice März 2021
Liebe Familien,
in diesem Newsletter möchten wir Sie vor allem auf den Studieren-mit-Kind-Preis aufmerksam machen, der heute neu ausgeschrieben wurde.
Der Familienservice-Newsletter erscheint heute erstmalig auch in englischer Sprache.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in den Frühling!
Herzlich
Ihr Familienservice
Unsere Themen:
Studieren-mit-Kind-Preis: Bewerben bis 14. April 2021
Die Universität Passau vergibt an allen Fakultäten einmal pro Semester den "Studieren-mit-Kind-Preis". Damit zeichnet sie die besten Absolvent*innen mit Kind oder Kindern in jeder Fakultät aus, die ihr Studium mit überdurchschnittlichen Studienleistungen abgeschlossen haben.
Das Preisgeld beträgt einmalig jeweils 500 Euro. Die Universität Passau würdigt damit den besonderen Einsatz von Eltern, denen es gelungen ist, Kindererziehung und ein erfolgreiches Studium zu vereinbaren.
Die Bewerbungsfrist endet am 14. April 2021.
Alle Unterlagen und Informationen finden Sie auf der Webseite des Referats Diversity und Gleichstellung.
Online-Meldeformular für schwangere und stillende Studierende
Sind Sie schwanger oder stillen Sie Ihr Kind? Dann können Sie jetzt Ihre Daten per unserem neuen Online-Meldeformular für Studierende übermitteln.
Im Rahmen des Mutterschutzgesetzes ist die Universität Passau dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihres (ungeborenen) Kindes zu ergreifen.
Psychologische Beratung des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz (StwNO) hat sein Beratungsangebot für Studierende ausgeweitet: Seit Mitte Januar wird eine psychologische Beratung auch für die Studierenden der Universität Passau angeboten. Diese ist an die Sozialberatung des Studentenwerks angebunden und arbeitet aktuell von Regensburg aus. Die erste Diplompsychologin, Johanna Zechmeister, ist bereits im Einsatz und stellt sich mit ihrem Steckbrief kurz vor. Ab April 2021 wird eine weitere psychologische Beraterin das Team verstärken.
Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Studierende in pandemiebedingter Notlage wird verlängert
Die im Juni 2020 erstmals vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingeführte und zuletzt bis einschließlich März verlängerte Überbrückungshilfe wird nun auf das gesamte Sommersemester 2021 ausgeweitet. Wenn Sie sich also ab April in einer pandemiebedingten Notlage befinden, können Sie bis Ende des Sommersemesters 2021 weitere Anträge auf Überbrückungshilfe stellen. Mehr Informationen zur Verlängerung finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks.
Haben Sie Anregungen oder Wünsche bezüglich des Newsletters?
Schicken Sie uns diese an: familienservice@uni-passau.de