Newsletter Familienservice April II 2020
Liebe Eltern,
wir möchten Sie weiterhin auf dem Laufenden halten, was das Thema "Familie in Corona-Zeiten" betrifft.
In diesem Newsletter finden Sie wieder eine Zusammenfassung von Informationen, die für Sie hilfreich sein können.
Über die aktuelle Situation und neue Entwicklungen an der Universität Passau informiert weiterhin die Webseite https://www.uni-passau.de/coronavirus/, mit Link zu den FAQs.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie weiterhin Durchhaltevermögen und alles Gute!
Herzliche Grüße
Ihr Familienservice
FAQs zum Coronavirus im Zusammenhang mit der Kindertagesbetreuung
Antworten zu den FAQs zum Coronavirus im Zusammenhang mit der Kindertagesbetreuung hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) auf seiner Webseite zusammengestellt.
Ab dem 27. April gilt u. a., dass erwerbstätige Alleinerziehende ihre Kinder zur Notbetreuung bringen können, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.
Die Frage, ob auch alleinerziehende Studierende in Zukunft Anspruch auf die Notbetreuung für ihre Kinder haben werden, ist bis dato noch nicht geklärt.
Beitragsersatz in der Kinderbetreuung
Der Freistaat Bayern entlastet die Eltern von den Elternbeiträgen für die Monate April, Mai und Juni 2020 und unterstützt damit auch die Einrichtungsträgerinnen und Einrichtungsträger, die auf die Erhebung der Elternbeiträge für die nächsten drei Monate verzichten.
Eltern von Kindern, die in Notbetreuung betreut werden, müssen weiter Elternbeiträge leisten. Ein Beitragsersatz erfolgt hier nicht.
Anpassungen beim Elterngeld geplant
Damit Eltern aufgrund der Corona-Krise möglichst keine finanziellen Nachteile für das Elterngeld entstehen, hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey einen Gesetzesentwurf für Anpassungen des Elterngelds in der Corona-Zeit vorgelegt, der in dieser Woche durch das Bundeskabinett im Umlaufverfahren beschlossen und von den Koalitionsfraktionen im Bundestag eingebracht wurde. Die vorübergehenden Neuregelungen gelten - wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen - rückwirkend ab 1. März 2020.
Der Gesetzentwurf sieht folgende drei Regelungsbereiche vor:
- Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes.
- Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, soll nicht entfallen oder zurückgezahlt werden müssen, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.
- Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.
Mehr Informationen auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Unterstützungsnetzwerk für Seniorinnen und Senioren und Menschen in Quarantäne
Die Stadt Passau hat auf Ihrer Webseite Informationen zum Netzwerk zur Unterstützung von Seniorinnen und Senioren in Stadt und Landkreis Passau bereitgestellt. Hierbei handelt es sich um einen Versorgungsservice für ältere Menschen sowie für Menschen in Quarantäne oder Isolation.
Eine Übersicht aller bayernweiten Hilfsangebote für Seniorinnen und Senioren finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Hilfe bei häuslicher Gewalt: Beratungs- und Schutzangebote
Auf der Webseite https://bayern-gegen-gewalt.de/ finden von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffene Erwachsene, Kinder und Jugendliche Informationen und Ansprechpersonen sowie FAQs rund um Corona und häusliche Gewalt.
Auch wer Gewalt in der Nachbarschaft bemerkt oder im Familien- oder Freundeskreis vermutet, findet dort Anlaufstellen, die mit Rat und Unterstützung zur Seite stehen.
Hilfe-Telefon für Frauen
(08000) 116 016
Hilfe-Telefon für Männer
(0800) 123 99 00
Hilfe-Telefon für Kinder und Jugendliche
116 111
Gewaltprävention: "Survival-Kit für Männer unter Druck"
Für Männer, die in Krisensituationen nicht die Beherrschung verlieren möchten, gibt es jetzt das "Survival-Kit für Männer unter Druck".
In einer Krisensituation steigt das Risiko die Kontrolle zu verlieren. Mit dem "Survival-Kit für Männer unter Druck" erscheint eine konkrete 10-Schritte-Handlungsempfehlung, die Männer dabei unterstützt, Stressmomente in der Corona-Krise zu bewältigen und damit zur Prävention häuslicher Gewalt beizutragen. Sie enthält auch Hinweise zu Beratungsstellen, damit Gewalt als Ventil für Stress nicht zur Option wird.
Das Kit gibt es auch in vielen weiteren Sprachen, zum kostenlosen Download:
https://www.maenner.ch/coronakrise-merkblatt/
Das "Survival-Kit für Männer unter Druck" ist ein Präventionsbeitrag der Dachorganistionen für Jungen-, Männer- und Väterarbeit Deutschlands, Österreichs und der Schweiz.
Haben Sie Anregungen oder Wünsche bezüglich des Newsletters?
Schicken Sie uns diese an: familienservice@uni-passau.de