Meldung einer Schwangerschaft bzw. Stillzeit
Ziel des Mutterschutzgesetzes ist, schwangeren und stillenden Studentinnen die Fortsetzung ihres Studiums zu ermöglichen, ohne dass die Gesundheit der Schwangeren, des ungeborenen Lebens, der stillenden Mutter oder ihres Kindes beeinträchtigt wird. Etwaige Nachteile aufgrund der Schwangerschaft, der Entbindung oder der Stillzeit sind möglichst zu vermeiden oder auszugleichen.
Bitte füllen Sie folgendes Dokument aus. Es muss zusammen mit Ihrer Meldung eingereicht werden.
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Meldung der Schwangerschaft und Stillzeit durch die Studentinnen.
1. Verantwortlich
Universität Passau
Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Art. 11 Abs. 1 BayHschG
Die Universität Passau wird von dem Vorsitzenden des Leitungsgremiums, Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch, gesetzlich vertreten.
Universität Passau
Innstraße 41
94032 Passau
Telefon: 0851/509-0
Telefax: 0851/509-1005
praesident@uni-passau.de
2. Kontaktdaten des bestellten behördlichen Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte der Universität Passau
Nikolastraße 12
94032 Passau
Telefon: 0851/509 – 1107
datenschutz@uni-passau.de
3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 BayDSG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz und dient ausschließlich dem Vollzug des Mutterschutzgesetzes.
4. Empfänger der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nur uniintern zwecks des Vollzugs des Mutterschutzgesetzes und der entsprechenden Umsetzung von Schutzmaßnahmen an die Univerwaltung, Dekanate und ggf. dozierende Personen weitergeleitet.
5. Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland statt.
6. Dauer der Speicherung, oder jedenfalls die Kriterien für die Speicherdauer/Überprüfungsfristen
Ihre Daten werden nach der Erhebung für die Dauer der Schwangerschaft und der anschießenden Stillzeit, längstens jedoch für die Dauer Ihres Studiums an der Universität Passau gespeichert.
7. Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Universität Passau, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Postfach 22 12 19
80502 München
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50
poststelle@datenschutz-bayern.de
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Universität Passau durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.