Auf beiden Seiten befinden sich jeweils drei Redner. Außerdem gibt es Fraktionsfreie Redner. Diese repräsentieren die Öffentlichkeit und sind die Adressaten der Überzeugung.
Stellt sich ein freier Redner auf eine Seite, darf von der Gegenseite eine Zwischenrede von einer Minute gehalten werden um zu versuchen den freien Redner auf seine Seite zu ziehen. Die Zwischenrede wird vom Eröffnungs- oder Ergänzungsredner vom Platz aus gehalten.
Die Fraktionsredner erhalten jeweils drei bis sieben Minuten Redezeit. Die erste und letzte Minute dieser Zeit ist geschützt. Die Fraktionsfreien Redner erhalten dreieinhalb Minuten Redezeit. Die erste Minute und die letzten dreißig Sekunden ihrer Redezeit sind gegen Zwischenfragen geschützt. Während der übrigen Redezeit haben nur die gegnerischen Fraktionsredner das Recht zu Zwischenfragen.
Innerhalb der Sieben-Minuten-Frist gilt während der ersten sechs Minuten Redepflicht, die siebte Minute ist freie, aber empfohlene Restredezeit zur bündigen Zusammenfassung der eigenen Position.
Zwischenreden sind obligatorisch, Zwischenfragen erwünscht, Zwischenrufe zugelassen.
Die Zwischenfragen sollten vom Redner binnen 30 Sekunden ausdrücklich angenommen oder abgewiesen werden. Stehen mehrere Zwischenfragen an, gelten bei Annahme oder Ablehnung einer Frage alle übrigen anstehenden als abgewiesen.
Wintersemester 2022/23
Wöchentlich mittwochs, ab 20 Uhr c.t., im NK206 (Nikolakloster).