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Unfallmeldung - Meldeblock

Treten durch eine scheinbar kleine Verletzung Spätfolgen auf, kann durch die Eintragung im Meldeblock der Nachweis erbracht werden, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Der Unfallversicherungsträger kann die Kostenübernahme verweigern, wenn die Dokumentation fehlt. (DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6)
 

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Meldeblock Erste-Hilfe-Leistungen

Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens
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