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Erkenntnisgewinn durch Künstliche Intelligenz

Projektförderungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Prof. Dr. Ulrike Müßig und Dr. Malte Möller: Im Rahmen der dritten und letzten Runde des KIMoNo-Ideenwettbewerbs an der Universität Passau wurden zwei Projekte zum Thema Künstliche Intelligenz prämiert.

| Lesedauer: 3 Min.

Prof. Dr. Ulrike Müßig und Dr. Malte Möller

Bei einem Ideenwettbewerb an der Universität Passau zum Thema Künstliche Intelligenz setzten sich je ein Projekt der Juristischen und der Philosophischen Fakultät durch: Prof. Dr. Ulrike Müßig wird den Begriff der Menschenwürde auf Basis einer KI-gestützten Analyse seines historischen Kontexts eingehend untersuchen. Ebenso überzeugen konnte Dr. Malte Möller, der sich mit dem Phänomen der Algorithmus-Aversion befasst, der geringen Akzeptanz computergestützter Algorithmen und maschinenbasierter Entscheidungen durch den Menschen. Beide Forschungsvorhaben erhalten eine sechsmonatige Projektfinanzierung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

In ihrem Projekt „MoWo“ (Mobile Würdekonzepte: KI-gestützte Analyse historischer Begründungsstrukturen und Verwendungskontexte) geht Prof. Dr. Ulrike Müßig vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte dem Begriff der Menschenwürde auf den Grund, wie er z. B. in Artikel 1 des Grundgesetzes formuliert ist. Für sie hat „Würde“ keinen verbürgten rechtlichen Inhalt: „Nur vereinzelte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes stützen sich ausschließlich auf eine Verletzung der Menschenwürde. Grundsätzlich hütet sich auch unser oberstes Verfassungsgericht vor dem „metaphysischen Begründungsbrei“ (Hasso Hofmann) und bevorzugt die Begründung mit konkreten Grundrechtsverletzungen“, so Prof. Müßig. „Menschenwürde ist per se kein juristischer Begriff, daher ist für die rechtshistorisch gestützte Inhaltsbestimmung methodisch eine Minimierung naheliegend, nämlich auf das, was jedem eingängig wäre, wenn es den Art. 1 Abs. 1 GG gar nicht gäbe.“ Für die inhaltliche Ausgestaltung dieser Minimierung will sie mit ihrem Projekt die Grundlage schaffen. Dazu wird die maschinelle Verarbeitung von rechtshistorischen Texten aus verschiedenen Jahrhunderten vorbereitet, die in einem späteren Schritt dann mittels Text Mining und Natural Language Processing von KI-Systemen erfasst, analysiert und verarbeitet werden sollen. Ziel ist ein inhaltlicher Erkenntnisgewinn durch die KI, um letzten Endes die juristische Funktionalität der Unantastbarkeit der Menschenwürde vom metaphysischen Ballast zu befreien.

Dr. Malte Möller vom Lehrstuhl für Psychologie mit Schwerpunkt Mensch-Maschine-Interaktion (Prof. Dr. Susanne Mayr) will mit seinem Projekt „Machines in Decision Making: Algorithm Aversion and Procedural Transparency“ neue Einblicke in die Ursachen von Algorithmus-Aversion gewinnen sowie mögliche Wege zu deren Entschärfung aufzeigen. Dies ist insofern wichtig, da computergestützte Algorithmen eine immer größere Rolle in unserem Alltag einnehmen. „Neben der Verwendung bei Internetsuchen, Einkaufsvorschlägen oder Musikempfehlungen werden Algorithmen in viele Entscheidungsprozesse im Geschäfts-, Verwaltungs- oder sogar Gesundheitsbereich einbezogen“, erläutert Dr. Möller. Dies eröffne nicht nur viele neue Möglichkeiten, sondern berge ebenso großes Konfliktpotenzial: „Trotz dieses inzwischen weit verbreiteten und manchmal sogar unbemerkten Einsatzes von Algorithmen ist deren Akzeptanz sowie das Vertrauen in sie häufig gering. Dies führt dazu, dass Algorithmen bei der Unterstützung von Entscheidungen vermieden werden. Hier spricht man von der sogenannten Algorithmus-Aversion.“ Die Ursachen eben jener Aversion will Dr. Möller in seinem Projekt näher untersuchen, um möglicherweise ungerechtfertigte Vorbehalte gegen den Einsatz von Algorithmen in unserer alltäglichen und beruflichen Entscheidungsfindung zu reduzieren und ihre Akzeptanz zu erhöhen.

Der Ideenwettbewerb wurde im Rahmen des vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geförderten Verbundprojekts „KIMoNo“ (KI-basierte typübergreifende Mobilitätsoptimierung in non-urbanen Regionen) durchgeführt. Es war die letzte von insgesamt drei Ausschreibungsrunden des Wettbewerbs, bei dem sich Forschende der Universität Passau mit thematisch passenden Projekten um eine Förderung bewerben konnten. Zuvor konnten bereits Prof. Dr. Alena Otto vom Lehrstuhl für Management Science und Prof. Dr. Kai von Lewinski vom Lehrstuhl für Medien- und Informationsrecht mit ihren Vorschlägen überzeugen: Professorin Otto geht der Frage nach, wie interviewbasierte Datenerfassung noch zielgerichteter und damit ressourcenschonender erfolgen kann, während Professor von Lewinski sich aus juristischer Perspektive mit der Qualität, Operabilität und Validität von Daten im Straßenverkehr auseinandersetzt. Nähere Informationen zu diesen beiden Projekten sowie zum übergeordneten Verbundprojekt „KIMoNo“ finden Sie auf der Webseite KIMoNo.

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