Rechtliche Vorgaben und Regelungen
Bitte beachten Sie bei der Gestaltung Ihrer Internetseiten folgende rechtliche Vorgaben und Regelungen, die für die Beschäftigten und offiziellen Gremien der Universität Passau gelten.
Web-Regelung
Aufgrund der weiter fortschreitenden Entwicklung web-basierter Informationsdienste in den letzten Jahren ist die Web-Regelung der Universität Passau überarbeitet worden. Die von der Universitätsleitung beschlossene Neufassung enthält eine Regelung über die Einrichtung externer Domains sowie zur Nutzung des verbindlich festgelegten zentralen Content Management Systems TYPO3.
Geschlechtergerechte Sprache
Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine zentrale Aufgabe der Universität Passau. Die Gleichbehandlung von Frauen und Männern soll auch im Sprachgebrauch ihren Ausdruck finden.
Ausführliche Informationen der Stabsstelle Diversity und Gleichstellung
Barrierefreiheit
Seit dem 01. Januar 2007 ist die Bayerische Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik (BayBITV) in Kraft. Sie ist verpflichtend für alle öffentlichen Einrichtungen.
Nicht zuletzt zur Wahrung der Chancengleichheit im Studium ist die Universität Passau verpflichtet, sich bei der Gestaltung ihres Internetangebots an diesen Richtlinien zu orientieren.
- Ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit Ihres Webauftritts
- Internetseiten barrierefrei erstellen mit TYPO3
Urheberrechte
Wenn Sie auf Ihren Webseiten an der Universität Passau fremdes Material verwenden wollen, sind Sie verpflichtet, dabei das geltende Recht zu achten – insbesondere Datenschutz, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild. Durch die Bereitstellung der Inhalte erklären Sie, dass die Inhalte keinem fremden Urheberrecht unterliegen bzw. dass Sie die Befugnis besitzen, sie zu verwenden. Wenn Sie als Verantwortliche fremde Inhalte, ohne die entsprechenden Rechte zu besitzen, veröffentlichen, kann dies zu Schadensersatzansprüchen gegen die die Universität führen. Haben Sie Zweifel daran, ob es sich um urheberrechtlich geschützte Inhalte handelt, dürfen Sie das Material bis zur endgültigen Klärung nicht verwenden.
Beispiele für urheberrechtlich geschützte Inhalte
- Texte aus anderen Publikationen (Print und Web)
- Stadtpläne oder anderes Kartenmaterial
- Fotos, Filmausschnitte und andere grafische Elemente
- Musiktitel
Beispiele für verwendbare Inhalte
- Lizenzfreie Fotos, z. B. selbst angefertigt oder aus Fotodatenbank der Universität
- PDF-Dokumente, die ausschließlich selbst verfasste Texte beinhalten
Veröffentlichungsrecht
Generell empfehlen wir, sich das Veröffentlichungsrecht für Fotos und Filmaufnahmen schriftlich bestätigen zu lassen. Bitte beachten Sie dazu auch das Rundschreiben zur Nutzung von urheberechtlich geschützten Werken.
Social Media
Die Universität Passau steht den Kommunikationsmöglichkeiten, die sich durch Social-Media-Plattformen ergeben, offen gegenüber. Aufgrund der kommerziellen Ausrichtung der Betreiberunternehmen von Social-Media-Plattformen ist es jedoch angeraten, sich vorab über die Möglichkeiten und Risiken der beruflichen Nutzung solcher Angebote zu informieren. Beschäftigte und offizielle Gremien der Universität, die sich in dienstlichen Angelegenheiten an Social-Media-Plattformen beteiligen, müssen sich daher im Klaren sein, dass sie die Rolle einer Kommunikatorin bzw. eines Kommunikators für die Universität übernehmen, die sie in dieser Funktion auch nach außen hin repräsentieren. Sie sind daher verpflichtet, die geltenden Rechtsvorschriften sowie die Richtlinien für die Beteiligung der Universität Passau an Social-Media-Plattformen zu beachten und einzuhalten.
Ergänzend weisen wir Sie auf den Leitfaden für die Beschäftigten der Bayerischen Staatsverwaltung zum Umgang mit Sozialen Medien hin. Dieser soll für Fragestellungen im privaten Umgang mit sozialen Netzwerken sensibilisieren, die sich aus der dienstlichen Stellung heraus ergeben können.
Einbindung auf der Webseite
Datenschutz
Die Anwendung von Google-Analytics ist auf den Webseiten der Universität laut Beschluss der Universitätsleitung nicht gestattet. Damit entspricht die Universität den Leitlinien des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz.
Derzeit wird ein Besuch der Internetseiten der Universität von der Matomo Webanalyse erfasst. Wenn Sie der Auswertung Ihrer Daten gem. § 15 Abs. 3 TMG widersprechen wollen, können Sie Ihre Zustimmung zurücknehmen,