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Brandschutz

Allgemeine Verhaltensregeln

  • Ruhe bewahren
  • Brand melden
  • In Sicherheit bringen
  • Löschversuch unternehmen

Meldung bei der Feuerwehr

  • Wo brennt es?
  • Was brennt?
  • Wer meldet?
  • Wie viele Verletzte? Besondere Gefahren?
  • Warten auf Rückfragen


Löschveruche dürfen nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchgeführt werden.

Zum Löschen von brennenden Personen, sind die Feuerlöscher vor Ort zu verwenden. Hier einen Sicherheitsabstand von 1 m einhalten und den Löschstrahl nicht direkt auf das Gesicht richten.

Vorsichtsmaßnahmen

Bitte prägen Sie sich Ihren Arbeitsplatz ein

  • Wo ist das nächste Telefon?
  • Wo ist der nächste Feuermelder?
  • Wo ist der nächste Feuerlöscher?
  • Wo sind nächstgelegene Notausgänge?

     

Wichtiges

Schadhafte Elektrogeräte, Kabel und Steckdosen müssen außer Betrieb genommen werden. Reparaturen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.

Rauchen ist nur im Freien zulässig.

Kerzen und andere offene Flammen sind verboten.

Flure und Treppenhäuser sind Ihre Fluchtwege und Zugangswege der Feuerwehr. Diese bitte stets freihalten.

Rauchabschlusstüren sollen die Verqualmung verhindern. Sie dürfen niemals mit Keilen oder anderen Hilfsmitteln aufgestellt werden.

Parken Sie niemals auf den Zugangswegen der Feuerwehr oder vor Hydranten.

Verlassen Sie bei Brandalarm unverzüglich das Gebäude und begeben Sie sich zur Sammelstelle.

Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung.

Die Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung wird durch die DIN 14096 vorgegeben.



Die Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile:

Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN A4 Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

Brandschutzordnung Teil B richtet sich an alle Beschäftige und Studierende der Hochschule. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. 

Brandschutzordnung Teil C richtet sich an die Beschäftigte der Hochschule, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind wie die  Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, örtliche Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragter und andere.

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