Raumvergabe
Vergabe von Büroräumen
Raumvergabe für Lehrveranstaltungen
Die zentrale Raumvergabe am Zentrum für Informationstechnologie und Medienmanagement (ZIM) ist für Buchungen zuständig, die von Mitgliedern (Angestellten) der Universität angefragt werden und die Lehrveranstaltungen oder dienstbetriebliche Besprechungen dienen.
Raumanträge für Nicht-Lehrveranstaltungen
Das Referat Eventmanagement ist für Buchungen zuständig, die nicht Teil des regulären Lehrbetriebs oder Dienstbetriebs sind, also z. B. für
- Studentische Gruppen
- Examensfeiern
- Verabschiedungen
- öffentliche Veranstaltungen
- Veranstaltungen externer Anbieter
- Studentenfeiern
Raumanfrage an das Eventmanagement (inkl. Überblick über Zuständigkeit)
Anmietung von externen Räumen für Universitätsveranstaltungen
Für Anmietungen von externen Räumen ist das Referat IX/1- Liegenschaften zuständig.
Anmietungen von externen Räumen für Veranstaltungen sind nur möglich, wenn keine geeigneten Universitätsräume zur Verfügung stehen. Dies muss vorab vom Referat II/4 - Eventmanagement geprüft werden.
Sollte die Prüfung ergeben, dass keine geeigneten Universitätsräume zur Verfügung stehen, so muss beim Vermieter vorab ein formloses Angebot zur Klärung der Mietkosten eingeholt und dem Referat IX/1 - Liegenschaften vorgelegt werden.
Bis zu einer Gesamtmiete von 1.200 Euro (einschl. Nebenkosten) nimmt die Universität Passau in eigener Vertretung des Freistaats Bayern die Anmietung vor.
Ab einer Gesamtmiete von 1.200 Euro ist für die Anmietung die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) durch das Referat IX/1 - Liegenschaften zu involvieren.
Die Bearbeitungszeit für den Vertragsabschluss über die Immobilien Freistaat Bayern beträgt ca. 10-15 Arbeitstage.
Verpflegungskosten muss der Veranstalter vorab mit dem Referat II/4 - Eventmanagement klären und in einer separaten Rechnung abrechnen.
Die Gesamtmiete für Universitätsveranstaltungen in externen Räumen ist über den Etat des Veranstalters (Einrichtung/Lehreinheit) zu finanzieren.
Sollte eine Kostenübernahme über einen allgemeinen Titel der Universitätsverwaltung notwendig sein, so ist die Kostenübernahme vorab über die Abteilung VII - Finanzen zu klären.