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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Sicherheitsschuhwerk dient dazu, die Füße vor Verletzungen zu schützen. Für sehr viele Tätigkeiten ist es erforderlich, an die Gefährdungssituation angepasstes Sicherheitsschuhwerk zu tragen. Bei der Beschaffung sollte in jedem Fall bedacht werden, dass die Träger die Schuhe meist den ganzen und dann auch jeden Arbeitstag tragen müssen. Nähere Informationen dazu finden sich in der DGUV Regel 112–991 „Benutzung von Fuß-und Knieschutz“.

Orthopädischer Fußschutz

Sicherheitsschuhe sind zertifiziert und dürfen zum Erhalt des ausgewiesenen Schutzes nicht verändert werden. Daher muss gemäß der DGUV Regel 112–991 jede orthopädische Anpassung an Sicherheitsschuhen separat baumustergeprüft werden. Das Tragen von privaten Einlagen in Sicherheitsschuhen, ist demzufolge nicht zulässig! Bei Bedarf einer orthopädischen Einlage oder einer orthopädischen Änderung des Sicherheitsschuhs ist eine fachärztliche Empfehlung mit Begründung eines OrthopädenIn oder der BetriebsärztIn notwendig. Nach Maßgabe der Untersuchung erfolgt die Kostenübernahme für orthopädisch angepasste Sicherheitsschuhe durch das jeweilige Fachgebiet / die jeweilige Gruppe.

Die Haut ist bei der Arbeit vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Hauterkrankungen gehören daher zu den häufigsten Erkrankungen an Arbeitsplätzen. Durch den regelmäßigen Umgang mit reizenden oder ätzenden Gefahrstoffen, durch mechanische Einwirkungen, Kälte- und Feuchtarbeit, UV-Strahlung aber auch längeres Tragen von feuchtigkeitsdichten Handschuhen kann die Haut geschädigt werden.

Ein Augenschutz schützt die Augen vor mechanischen, chemischen, biologischen, elektrischen und thermischen aber auch vor witterungs-und strahlungsbedingten Gefährdungen. Häufig ist der Augenschutz mit einem Gesichtsschutz kombiniert, weil die Gefahren für die Augen auch das ganze Gesicht betreffen können oder nur so ein wirkungsvoller Schutz möglich ist. Weitere Informationen dazu finden sich auch in der DGUV-Regel 112–992 „Benutzung von Augen-und Gesichtsschutz.“Welche Art von Schutz erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Optisch korrgierte Schutzbrille

Bei Bedarf eines optisch korrigierten Augenschutzes muss eine Untersuchung durch die BetriebsärztIn erfolgen. Mit der ausgestellten Bescheinigung kann ein optisch korrigierter Augenschutz angefertigt werden.

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