Die Unfallkassen als berufsgenossenschaftliche Unfallversicherungsträger haben die, sich aus der Arbeitsschutzgesetzgebung ergebenden Pflichten zum Umgang mit Gefahrstoffen an Hochschulen wie folgt geregelt:
Die Gefahrenpiktogramme sind die auffälligste Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Produkten. Sie liefern eine schnelle Information darüber, welche Hauptgefahren von diesen ausgehen.
Verantwortlich für die Erfüllung der Pflichten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind im staatlichen Hochschulbereich neben den vertretungsberechtigten Organen der Länder (in der Regel die Kultus- oder Wissenschaftsminister) die Personen, die in Hochschulen Leitungsaufgaben wahrnehmen, im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse. Dazu gehören entsprechend der Ausgestaltung durch das Hochschulrecht der Länder insbesondere die Hochschulleitung (Präsident, Rektor oder Kanzler), die Leitung der Fachbereiche und Institute sowie die Hochschullehrer.