Geschäftsordnung des Vorstands des Neuburger Gesprächskreises Wissenschaft und Praxis an der Universität Passau e.V.
Vom 4. November 2008
In der Fassung des Beschlusses des Vorstands vom 9. Dezember 2010
Aufgrund des § 6 Abs. 10 der Satzung des Neuburger Gesprächskreises Wissenschaft und Praxis an der Universität Passau e.V. gibt sich der Vorstand folgende Geschäftsordnung:
§ 1 Ermäßigung des Mitgliedbeitrags
Der/die 1. Vorsitzende und der/die Geschäftsführer/in entscheiden gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 der Satzung im Einzelfall über die Ermäßigung eines Mitgliedbeitrags.
§ 2 Vereinsgeschäfte
Soweit der Beschluss über Vereinsgeschäfte nicht gemäß § 12 Nr. 5 der Satzung der Mitgliederversammlung vorbehalten ist, beschließt über
- Vereinsgeschäfte bis zu 2.000 Euro der/die 1. Vorsitzende,
- Vereinsgeschäfte bis zu 5.000 Euro der/die 1. Vorsitzende mit einem weiteren Mitglied des Vorstands im Sinne des § 26 BGB,
- Vereinsgeschäfte
- bis zu 10.000 Euro sowie
- über 10.000 Euro für das jährliche Symposion des Vereins der/die 1. Vorsitzende mit zwei weiteren Mitgliedern des Vorstands im Sinne des § 26 BGB,
- Vereinsgeschäfte über 10.000 Euro mit Ausnahme des in Nr. 3 Buchst. b genannten Falles der Gesamtvorstand im Sinne des § 6 Abs. 1 der Satzung.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 4. November 2008 in Kraft.