Diese Regelung gilt für Studierende, Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher, und ist durch „Hunde verboten“-Aufkleber an allen Haupt- und Nebeneingängen der Universitätsgebäude gekennzeichnet.
Die Maßnahme soll eine saubere, hygienische und störungsfreie Arbeits- und Lernumgebung für alle gewährleisten und den erhöhten Reinigungsaufwand vermeiden, der durch Tierhaare, Pfotenabdrücke oder andere Spuren entstehen könnte. Zudem wird so auf mögliche Ängste und Allergien Rücksicht genommen, die bei einigen Menschen durch Tierkontakt ausgelöst werden können.
Ausnahmen bestehen ausschließlich für Assistenzhunde, wie Blindenführhunde oder Blindenbegleithunde, die zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind. Wenn eine Bescheinigung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) oder der Assistenzhundeverordnung (AHundV) vorliegt, wenden Sie sich bitte an das Referat Liegenschaften, um den Assistenzhund im Servicebüro anzumelden und eine schriftliche Freigabe zu erhalten. Die Freigabe ist in den Universitätsgebäuden stets mitzuführen.