Allgemeine Informationen
Hier finden Sie allgemeine Informationen u. a. zu Praktika, Abschlussarbeiten und Zeugnissen sowie die Formulare zur Prüfungsunfähigkeit, Anerkennung oder Notenverbesserung.
Wenn Sie Informationen zu Anmelde- und Prüfungsterminen, Hilfsmitteln oder zur Einsichtnahme von Klausuren suchen, wechseln Sie bitte zur Seite Semesterbezogene Informationen.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zu Ihrem Studiengang.
Wir haben Informationen rund um die Bachelor-, Master- und Diplomarbeit für Sie zusammengestellt. Dort finden Sie auch den Antrag auf Zulassung zur Arbeit.
Die Absolventenfeier wird von Ihrem Dekanat organisiert.
Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät
Zu den Abschlussfeiern der Fakultäten erhalten Sie eine Einladung und weitere Informationen vom Dekanat direkt per E-Mail an die in Ihrem Zeugnisantrag angegebene E-Mai-Anschrift. Bitte achten Sie darauf, dass die dort angegebenen Kontaktdaten für die Zeit nach Ihrem Studium angegeben sind. Den Zeugnisantrag finden Sie bei den studiengangsbezogenen Informationen. Falls Sie den Zeugnisantrag per Post schicken, reichen Sie den Antrag bitte zweifach im Prüfungssekretariat ein. Sie können sich bei Interesse nach der Einladung durch das Dekanat verbindlich über ein Online-Formular zur Feier Ihres Studiengangs anmelden. Die Feiern finden gewöhnlich im Juli/August und Februar/März statt. Bachelor- und Masterabsolvent*innen sowie Promovend*innen und Habilitand*innen erhalten eine Zweitschrift der Urkunde bei der Vergabefeier.
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Zur Absolventenfeier der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erhalten Sie eine Einladung und weitere Informationen vom Dekanat direkt per Post. Die Feier findet immer im März und im Oktober statt, Sie erhalten eine Zweitschrift Ihrer Urkunde.
Fakultät für Informatik und Mathematik
Die Absolventenfeier der Fakultät für Informatik und Mathematik findet einmal jährlich im Januar statt. Um sich anzumelden füllen Sie bitte die Zusatzseite des Antrags auf Ausstellung der Zeugnisdokumente aus, wir werden Ihre Anmeldung dann zusammen mit einer Zweitschrift Ihrer Urkunde an das Dekanat weiterleiten.
Juristische Fakultät
Die Absolventenfeier der Juristischen Fakultät findet zweimal jährlich statt. Die Einladung dazu erhalten Sie vom Landgericht Passau, die Anmeldung erfolgt über das Dekanat. Bei der Feier wird Ihnen die Erstschrift Ihrer Urkunde verliehen.
Weitere Informationen zu Anerkennungen und Anrechnungen finden Sie hier. Zur Anerkennung und Anrechnung von Leistungen füllen Sie das entsprechende Formular Ihrer Fakultät aus und reichen dieses beim Prüfungssekretariat ein. Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Hinweise zur eventuellen Höherstufung!
- GeKu und SoBi:
Anerkennung/ Anrechnung von Leistungen
- Für die Lehramts- und Educationstudiengänge:
Leitfaden für die Vorgehensweise bei Anerkennungen
Für den Bachelor European Studies Major gibt es einen eigenen Antrag auf Anerkennung/ Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät:
- Anerkennung/ Anrechnung von Leistungen, die während der Immatrikulation uniintern erbracht wurden (Zuständigkeit Prüfungssekretariat) oder
- Anerkennung/ Anrechnung von Leistungen, die vor der Immatrikulation erworben wurden (Zuständigkeit Studiengangskoordination der WIWI-Fakultätä.
- Für Inlands-Leistungen, die während Ihrer Immatrikulation in Passau an anderen Universitäten abgelegt werden (z.B. an der Virtuellen Hochschule Bayern - vhb), ist ein vorab ausgestelltes Einzel-Learning-Agreement notwendig (Zuständigkeit Lehrstühle/Lehreinheiten WIWI bzw. Dekanat WIWI zur anschließenden Notenbestätigung).
- Fakultät für Informatik und Mathematik:
Anerkennung/ Anrechnung von Leistungen
- Juristische Fakultät:
- Anerkennung/ Anrechnung von Leistungen für den Studiengang Rechtswissenschaften
- Anerkennung/ Anrechnung von Leistungen für den Studiengang Deutsches Recht für ausländische Studierende
- Anerkennung/ Anrechnung von Leistungen für den Studiengang LL.B. Legal Tech
- Anerkennung / Anrechnungvon Leistungen für den Studiengang Rechtsinformatik
- Merkblatt zur Anrechnung von Studienleistungen im LL.M. Rechtsinformatik
Wenn Sie sich Leistungen aus dem Ausland anerkennen lassen möchten ist zwingend zum Anerkennungsantrag das Formblatt zur Erfassung von Auslandsaufenthalten einzureichen.
Sofern eine Notenverbesserung möglich ist reichen Sie bitte den Antrag auf freiwillige Wiederholung zur Notenverbesserung fristgerecht beim Prüfungssekretariat ein. Bitte beachten Sie dabei unbedingt das Merkblatt zur Notenverbesserung.
In Passau absolvierte und bestandene Leistungen können nur durch eine Notenverbesserung in Passau verbessert werden, eine Notenverbesserung im Ausland oder an einer anderen Hochschule ist nicht möglich.
Den Antrag auf Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit reichen Sie wie im Merkblatt zum Antrag beschrieben beim Prüfungssekretariat ein. Bitte beachten Sie unbedingt die im Merkblatt genannten Hinweise!
Wir haben Informationen rund um den Nachteilsausgleich für Sie zusammengestellt.
Dort finden Sie auch die Formulare für die Anträge.
Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät (SoBi) und
Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät (Geku)
Vor dem Praktikum können personalisierte Bescheinigungen durch Zukunft: Karriere und Kompetenzen (ZKK) oder durch die Studiengangskoordinatoren erstellt werden.
Nach dem Praktikum erfolgt die Anerkennung der Praktika durch den jeweiligen Praktikumsbeauftragten. Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag auf Anerkennung eines Praktikums folgendes Formular und orientieren Sie sich an den gemeinsamen Praktiumsrichtlinien für die B.A.- und M.A.-Studiengänge der Philosophischen Fakultät.
Fakultät für Informatik und Mathematik
In einigen Studiengängen kann ein Praktikum eingebracht werden. Vor Beginn des Praktikums wenden Sie sich an eine(n) Prüfer(in) der Fakultät für Informatik und Mathematik für die Betreuung des Praktikums. Nach dem Praktikum erfolgt die Anerkennung durch den jeweiligen Praktikumsbetreuer, dafür verwenden Sie bitte folgendes Formular.
Vor der Prüfung
Hier finden Sie eine Checkliste, die die wichtigsten Maßnahmen für den Prüfungsablauf zusammenfasst und Punkte aufzählt, die von Studierenden unbedingt beachtet werden müssen.
Unbedingt Prüfungstermin und Sitzplatz für zentrale Prüfungen vorab einsehen.
Den Prüfungsplan sowie Sitzpläne für zentrale Prüfungen finden Sie rechtzeitig unter Semesterbezogene Informationen. Informieren Sie sich unbedingt vorab und suchen Sie nach Einlass in den Prüfungsraum Ihren Sitzplatz auf.
Während der Prüfung
Auf den Arbeitsplätzen dürfen sich nur Schreibutensilien (ohne Federmäppchen), Legitimationsnachweise (am äußeren Rand des Arbeitsplatzes bereitlegen), zulässige Hilfsmittel, Papiertaschentücher und Verpflegung befinden.
Die persönlichen Gegenstände müssen in einer verschlossenen, nicht durchsichtigen Tasche neben dem Schreibtisch abgelegt werden. Ein Zugriff darauf ist nicht erlaubt bzw. mit einer Aufsicht abzustimmen. Ein unerlaubter Zugriff wird als Unterschleif gewertet. Dies gilt auch für Handys, die eingeschaltet sind und sich in der verschlossenen Tasche befinden. Durchsichtige Taschen sind an der Seite des Prüfungsraums abzulegen. Während der Prüfung darf nur eine Person den Waschraum aufsuchen.
Sie müssen alle Basis- und Prüfungsmodule (auch Studienleistungen und Hausarbeiten) über ihr Leistungspunkteportal anmelden.
Tipps
- Beachten Sie die Fristen und Termine
- Melden Sie sich rechtzeitig an, nachträgliche Anmeldungen werden nur noch in schwerwiegenden und nachgewiesenen Ausnahmefällen genehmigt.
- Kontrollieren Sie Ihre An- und Abmeldungen in dem von Ihnen zuständigen Leistungspunkteportal (Richtige Prüfungsnummer? Richtige Prüferin/ richtiger Prüfer?)
- Informieren Sie sich außerdem über zusätzliche Anmeldebedingungen am Lehrstuhl
- Im Urlaubssemester können Sie nur nicht bestandene Prüfungsleistungen wiederholen. Erstablegungen sind nicht möglich.
Sonderfälle: Als Erstablegung gelten auch Prüfungsanmeldungen, für die im vorherigen Versuch eine Rücktritt wegen Krankheit (ATT) oder ein coronabedingter Freiversuch (KNA) verbucht wurde.
Alle Infos rund um Sprachprüfungen finden Sie auf den Seiten des Prüfungssekretariats im Sprachenzentrum.
Für die Ausstellung der Abschlussunterlagen benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Antrag, das Zeugnis wird nicht automatisch ausgestellt. Den Antrag finden Sie auf der Seite Ihres Studiengangs.
Wenn Sie Leistungen an einer Hochschule im Ausland erbracht und an der Universität Passau anerkennen haben lassen ist zwingend zum Antrag das Formblatt zur Erfassung von Auslandsaufenthalten einzureichen, sofern Sie dieses nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht haben.
Tipp:
- Stellen Sie Ihren Zeugnisantrag so früh wie möglich. Es kann zwei bis vier Wochen dauern, bis Ihre Abschlussunterlagen ausgestellt und unterschrieben sind.
- Achten Sie auf eine aktuelle Adresse. Diese können Sie, solange Sie noch eingeschrieben sind, in Ihrem Leistungspunkteportal ändern.