Rückmeldung & Co.
Rückmeldetermin für das Sommersemester 2024
15. Januar 2024 - 31. Januar 2024
Für die Rückmeldung müssen Sie den Semesterbeitrag in Höhe von insgesamt 104,00 Euro entrichten.
Die Rückmeldung gilt als vollzogen, wenn der fällige
- Semesterbeitrag in Höhe von 104,00 Euro (72,00 Euro Studentenwerksbeitrag plus 32,00 Euro für das Semesterticket)
fristgerecht bei der Universität Passau eingegangen ist.
Immatrikulations-, Rückmelde-, Beurlaubungs- und Exmatrikulationssatzung der Universität Passau
Stud.IP-Hinweis
Vor Beginn der Rückmeldefrist erhalten Sie über Stud.IP einen Hinweis auf die bevorstehende Rückmeldung. Eine eventuelle Zahlungserinnerung versenden wir nicht mehr per Post in Papierform, sondern per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse.
Der Überweisungsvorgang
Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können, müssen Sie auf der Überweisung Folgendes beachten:
Sie müssen Ihre Matrikelnummer, Ihren Nach- und Vornamen und das Semester, für das Sie sich rückmelden, im Verwendungszweck angeben.
Bankverbindung für die Rückmeldung
- Empfänger: Staatsoberkasse in Landshut für Universität Passau
- Bank: BayernLB München
- Verwendungszweck: Matrikelnummer, Nachname, Vorname, SoSe 2024
- IBAN (Internationale Kontonummer): DE12 7005 0000 1401 1903 15
- SWIFT-BIC (Internationale Bankleitzahl): BYLADEMM
Validierung der CampusCard (Studierendenausweis)
Jedes Semester müssen Sie Ihre CampusCard, also Ihren Studierendenausweis, an einer Validierungsstation mit einem neuen Gültigkeitsdatum versehen. Das alte Datum wird während des Validierungsvorganges gelöscht und das neue Gültigkeitsdatum aufgedruckt. Ohne ein Gültigkeitsdatum ist Ihre CampusCard nicht gültig, z. B. als Ausweis bei Prüfungen oder als Busticket.
- Erstsemester können die Karte sofort nach Erhalt validieren.
- Zweit- und höhere Semester können die Karte ca. 10 Tage vor Semesterbeginn für das jeweilige Semester validieren.
Standorte der Validierungsstationen
- Verwaltungsgebäude (im Erdgeschoss)
- Mensa-Foyer
- Gebäude der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
- Nikolakloster
BAföG-Weiterförderung
Bitte stellen Sie rechtzeitig einen Weiterförderungsantrag (Formblatt 1), um unnötige Zahlungsunterbrechungen bei der monatlichen Auszahlung zu vermeiden. Der Antrag sollte zwei Monate vor Ablauf des letzten/laufenden Bewilligungszeitraums gestellt werden. Das BAföG wird dann nach dem letzten Bewilligungsbescheid (unter Vorbehalt der Rückforderung) solange weiterbezahlt werden, bis der Bescheid zum neuen Antrag erlassen wird.
Fristen für die Weiterförderung
- Zum Sommersemester: 31. Januar
- Zum Wintersemester: 31. Juli
Generell gilt, dass Sie Ihren Antrag so früh wie möglich stellen sollten. Entscheidend ist der Eingangspoststempel. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung.