Innerhalb der oben genannten Bewerbungsfristen muss Ihre Online-Bewerbung inklusive aller hochgeladenen Dokumente und dem Bewerbungsentgelt vollständig bei uni-assist eingegangen sein. Andernfalls werden Sie erst für das folgende Semester bzw. Studienjahr berücksichtigt.
Wir empfehlen Ihnen, die Bewerbung so früh wie möglich fertigzustellen und das Bewerbungsentgelt zeitgleich zu bezahlen.
Diese Seite erläutert, wie...
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie hier richtig sind, besuchen Sie bitte die Überblicksseite Bewerbung und Einschreibung. Dort wird erklärt, welche Bewerbungsmethode für Sie zutrifft.
Wenn Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen gesammelt haben, können Sie sich innerhalb des Bewerbungszeitraumes folgendermaßen bewerben:
Eine Bewerbung bei uni-assist kostet 75,00 Euro für die erste Hochschule und 30,00 Euro für jede weitere Uni-assist Hochschule. Bitte bezahlen Sie die Bewerbungsgebühr an uni-assist.
Unvollständige Unterlagen können von Uni-assist leider nicht bearbeitet werden. Bezahlen Sie bitte Ihr Bewerbungsentgelt an dem Tag, an dem Sie Ihren Antrag absenden. Uni-assist beginnt mit der Bearbeitung Ihrer Unterlagen erst nach Eingang der Gebühren. Die Gebühren müssen ebenfalls innerhalb der Bewerbungsfrist bei uni-assist eingehen.
Das Online-Portal von uni-assist informiert Sie ausführlich zu allen Fragen rund um die Bewerbung und das Antragsformular.
Wenn Sie die formalen Anforderungen an eine Bewerbung erfüllen, leitet uni-assist Ihre Daten an die Universität Passau weiter. Darüber werden Sie per E-Mail informiert.
Sie bekommen dann von der Universität Passau einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid mit weiteren Informationen zur Einschreibung. Insbesondere erfahren Sie im Zulassungsbescheid, bis wann Sie die Immatrikulation (Einschreibung) abschließen müssen.
Zur Immatrikulation benötigen Sie amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen und anderen Zertifikaten, die Sie zuvor im Rahmen der Bewerbung bei uni-assist hochgeladen haben. Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein, da nicht zurückgeschickt werden.
Wenn Sie sich für einen grundständigen Studiengang bewerben und wenn ihr Schulabschluss nicht als generelle Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt wird, dann kann es sein, dass die Universität Ihnen ein bedingtes Angebot für einen Studienplatz macht.
Wenn das geschieht, dann wird von Ihnen verlangt, dass Sie zuerst eine einjährige Ausbildung in einem Studienkolleg absolvieren müssen. Diese Ausbildung schließen Sie mit der "Feststellungsprüfung" (Abschlussprüfung) ab. Sie verfügen dann über eine so genannte "indirekte Hochschulzugangsberechtigung" (HZB). Um einzuschätzen, ob dieser Fall auf Sie zutrifft, können Sie sich vorab imHochschulzugangs-Check von uni-assist informieren, welche Art von Hochschulzugang Ihnen mit Ihrem Schulabschluss offen steht. Sollte der Hochschulzugangs-Check andeuten, dass dieser Fall auf Sie zutrifft, dann können Sie sich allerdings nicht selbstständig an einem Studienkolleg bewerben. Sie müssen von einer Universität an das Studienkolleg verwiesen werden, um dort in den passenden Vorbereitungskurs aufgenommen zu werden.
Falls Sie vor Ihrem Studium an der Universität Passau ein Studienkolleg besuchen müssen, erhalten Sie eine Einladung zum Aufnahmetest am Studienkolleg München. Sie werden automatisch dem Ihrem gewünschten Studiengang entsprechenden Kurs am Studienkolleg zugewiesen. Bestehen Sie nach einem Jahr die abschließende Feststellungsprüfung, können Sie sich direkt an der Universität Passau einschreiben.
Erfüllen Sie die formalen Anforderungen nicht, werden Sie darüber von uni-assist informiert. Sie können sich für den nächsten Termin erneut bewerben.
Erhalten Sie von der Universität Passau einen Zulassungsbescheid, kommen aber nicht zur Immatrikulation (Einschreibung), bewahren wir Ihre Daten ein Jahr lang auf. Danach werden die Daten vernichtet.
Uni-assist speichert Ihre Daten für 4 Jahre. In dieser Zeit werden die Daten nur Uni-assist selbst und den von Ihnen gewählten Hochschulen zur Verfügung gestellt. Danach werden die Daten vernichtet.
Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Noten aus einem ausländischen System in Deutschland eingestuft werden, dann können Sie diesen Rechner verwenden. Sollte das Notensystem in Ihrem Heimatland nicht Zahlen, sondern z. B. Buchstaben nutzen, dann müssen Sie zuerst die Bewertungsstufen in Zahlen verwandeln.
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Zur Umrechnung dient die modifizierte bayerische Formel. Die Formel und weitere Informationen finden Sie im Beschluss der Kultusministerkonferenz.
Bitte beachten Sie: Bewertungs- und Notensysteme sind international sehr unterschiedlich. Das Ergebnis dieser Berechnung ist daher unverbindlich und dient nur einer ersten Orientierung.
Tel.: +49 851 509-1127
studierendensekretariat@uni-passau.de
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