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PROMOS-Praktikum-Stipendium

Das Programm zur Mobilität von deutschen Studierenden und Promovierenden (PROMOS) mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) als nationale Durchführungsstelle hat das Ziel, Studienaufenthalte im Ausland und praxisbezogene Auslandsaufenthalte von Studierenden zu fördern.

Ausführliche Informationen zu den Förderbedingungen erhalten Sie in unseren aktuellen PROMOS-Richtlinien.

  • Bewerben können sich
    • Deutsche sowie nichtdeutsche Studierende, die an der Universität Passau eingeschrieben sind und beabsichtigen, ihren Studienabschluss an der Universität Passau zu erwerben
  • Gefördert werden Praktika in Ländern, die nicht am Erasmus+ Programm beteiligt sind (Ausnahmen: siehe FAQ)
  • Studienfortschritt
    • Bachelorstudierende: mind. 2. Fachsemester und mind. 50 ECTS-Punkte
    • Masterstudierende: mind. 20 ECTS-Punkte (ansonsten Berücksichtigung der vorhergehenden Abschlussnote)
  • Immatrikulation an der Universität Passau während des gesamten Praktikumszeitraums
  • Sprachkenntnisse: Nachgewiesene Kenntnisse der Arbeits- oder Landessprache
  • Mindestdauer des Praktikums: 40 Kalendertage (6 Wochen)
  • Praktikumsvergütung bzw. alle gleichwertigen Leistungen der praktikumsgebenden Institution dürfen den Betrag von 500 Euro pro Monat nicht überschreiten
  • Praktikum muss im Jahr der Antragstellung beginnen
  • Keine gleichzeitige Bewerbung für das Programm zur Förderung der Internationalisierung möglich

Praktika, die in die Sonderschienen des DAAD fallen, können nicht mit einem PROMOS-Stipendium gefördert werden. Dies sind Praktika in:

Ebenso können Sie sich nicht für PROMOS bewerben, wenn Sie Ihren Praktikumsplatz über die Austauschorganisationen IAESTE, AIESEC, bvmd oder ZAD erhalten haben. Wenden Sie sich für einen Fahrtkostenzuschuss ggf. direkt an die Vermittlerorganisationen.

  • Aufenthaltskostenstipendium gemäß der gültigen PROMOS-Fördersätze (siehe Spalte "Teilstipendium Aufenthalt")
    PROMOS-Fördersätze 2024
  • Auszahlung der kompletten Förderung vor Praktikumsbeginn bzw. nach Unterzeichnung der Stipendienvereinbarung
  • Maximale Förderdauer
    • Pro Praktikum: 3 Monate
    • Insgesamt während des Studiums: 6 Monate

Es werden im Jahr vier Bewerbungstermine angeboten. Der erste Antrag sollte soweit realisierbar vor Praktikumsbeginn eingereicht werden. Erfolgt die Bewerbung während des Praktikums, muss dieses im Fall einer Erstbewerbung ab dem Bewerbungsstichtag noch mindestens 40 Kalendertage dauern. Eine Förderung ist hier erst ab dem Stichtag möglich.
Falls der erste Antrag nicht erfolgreich war, ist eine erneute Bewerbung möglich, sofern das Praktikum zu den jeweiligen Stichtagen noch nicht abgeschlossen ist.

  • 1. Februar
  • 1. Mai
  • 1. Juli
  • 1. November

Verspätet eingegangene oder nach dem Stichtag unvollständige Bewerbungen werden aus formalen Gründen abgelehnt.

Hinweis: Der Förderzeitraum des Praktikums (≠ Praktikumszeitraum) muss spätestens zum 28. Februar des auf die Antragstellung folgenden Jahres enden. Ansonsten kann die Antragstellung erst zum nächstfolgenden Bewerbungstermin (1. Februar) erfolgen.
Beispiel: Sie absolvieren ein viermonatiges Praktikum, das von Mitte Dezember bis Mitte April dauert. Sie möchten sich zum 1. November um eine Förderung Ihres Praktikums ab Mitte Dezember bewerben. In diesem Fall würde der Förderzeitraum (= maximal 3 Monate) jedoch den 28. Februar überschreiten. Sie könnten sich also erst zum 1. Februar bewerben.

Nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt eine Reihung und somit Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach folgenden Kriterien (in Klammern jeweils Gewichtung des Kriteriums):

  • Vorläufige Durchschnittsnote (60 Prozent)
  • Aussagekraft des Motivationsschreibens (20 Prozent)
  • Form des Motivationsschreibens (10 Prozent)
  • Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum (10 Prozent)

Bewerbung

Senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail als eine pdf-Datei an auslandspraktikum@uni-passau.de. Innerhalb von einer Woche erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nur vollständige Anträge, mit allen aufgeführten Unterlagen, können entgegengenommen werden.

Antragsunterlagen

  • Checkliste
  • Antragsformular (eingescannte Unterschrift ist ausreichend)
  • Motivationsschreiben (mit Beschreibung der Praktikumsinstitution, Tätigkeiten während des Praktikums, Bezug zum Studium, Wichtigkeit für die berufliche Zukunft) in deutscher Sprache (max. 2 Seiten, Blocksatz)
  • Lebenslauf in deutscher Sprache
  • Nachweis der Sprachkenntnisse (Arbeits- oder Landessprache, z. B.  Kontoauszug)
  • Kontoauszug/Notenspiegel (bestandene und nicht bestandene Prüfungen)
  • Versicherungserklärung als Nachweis für den Versicherungsschutz im Ausland (Kranken- und Haftpflichtversicherung, z. B. DAAD-Gruppenversicherung - reichen Sie keine zusätzlichen Unterlagen bzgl. des Versicherungsnachweises ein!)
  • Training Agreement mit Unterschrift und Stempel der praktikumsgebenden Institution und Unterschrift der antragstellenden Person (beide Unterschriften können eingescannt sein)
  • Immatrikulationsbescheinigung(en) für den gesamten Praktikumszeitraum (sofern noch nicht verfügbar bitte so schnell wie möglich nachreichen)

Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der interaktiven pdf-Formulare den kostenlosen Adobe Acrobat Reader DC.

Innerhalb eines Monats nach Ende des Praktikums müssen folgende Unterlagen per E-Mail bei uns eingereicht werden:

  • Abschlussbericht
  • Qualifiziertes Praktikumszeugnis (dieses darf frühestens auf den letzten Praktikumstag ausgestellt sein)

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ zu den Stipendien für Auslandspraktika. Dort erhalten Sie auch weiterführende Informationen zur Förderung durch das PROMOS-Stipendium.

Kontakt

Helene Schrag
Raum 328 (LU 8)
Ludwigstraße 8
94032 Passau
Fax: +49(0)851/509-1426
Individuelle Termine über Zoom oder persönlich, nach Vereinbarung per E-Mail oder Telefon.

Adresse

Postanschrift:
Universität Passau
Ref. IV/2 Karriere und Kompetenzen
Stipendien für Auslandspraktika
Innstraße 41
D-94032 Passau

Besuchsadresse:
Ludwigstr. 8 (LU 8)
D-94032 Passau

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