Das Programm fördert Praktika weltweit von mindestens sechs Wochen mit einem einmaligen Fahrtkostenzuschuss.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht für das Programm zur Förderung der Internationalisierung bewerben können, sofern Sie Ihren Praktikumsplatz über die Austauschorganisationen IAESTE, AIESEC, bvmd oder ZAD erhalten haben. Wenden Sie sich für einen Fahrtkostenzuschuss ggf. direkt an die Vermittlerorganisationen.
Es werden im Jahr vier Bewerbungstermine angeboten. Der erste Antrag muss vor Praktikumsbeginn eingereicht werden. Falls der erste Antrag nicht erfolgreich war, ist eine erneute Bewerbung möglich, sofern das Praktikum zu den jeweiligen Stichtagen noch nicht abgeschlossen ist.
Verspätet eingegangene oder nach dem Stichtag unvollständige Bewerbungen werden aus formalen Gründen abgelehnt.
Hinweis:
Idealerweise würden Sie sich bei einem Praktikum, das beispielsweise von Mitte Februar bis Ende April dauert, zum 1. Februar bewerben. Sollten Sie diese Frist jedoch verpasst haben, können Sie sich auch zum 1. Mai erstmalig bewerben und nachträglich einen Fahrtkostenzuschuss erhalten, obwohl ihr Praktikum zu diesem Stichtag schon abgeschlossen ist. Eine Bewerbung zum 1. Mai wäre jedoch nur möglich, wenn uns alle Antragsunterlagen vollständig vor dem ersten Praktikumstag vorliegen! Beginnt Ihr Praktikum also beispielsweise am 15. Februar, müssen Sie bis zum 14. Februar alle Unterlagen bei uns einreichen, damit Sie bei der Auswahlrunde zum 1. Mai berücksichtigt werden können.
Nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt eine Reihung und somit Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach folgenden Kriterien (in Klammern jeweils Gewichtung des Kriteriums):
Senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail als eine pdf-Datei an auslandspraktikum@uni-passau.de. Innerhalb von einer Woche erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nur vollständige Anträge, mit allen aufgeführten Unterlagen, können entgegengenommen werden.
Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der interaktiven pdf-Formulare den kostenlosen Adobe Acrobat Reader DC.
Folgende Unterlagen müssen nach Beendigung des Praktikums direkt bei Frau Petra Schilling (Raum VW 112) eingereicht werden:
Das Einreichen eines Praktikumsberichts ist nicht erforderlich.
Das Programm zur Förderung der Internationalisierung fördert auch Auslandsaufenthalte zu Forschungszwecken. Beachten Sie dazu die Informationen des Akademischen Auslandsamts.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ zu den Stipendien für Auslandspraktika. Dort erhalten Sie auch weiterführende Informationen zur Förderung durch das FdI-Programm.
Flyer Fördermöglichkeiten Auslandspraktika (Stand: Juli 2023)
Postanschrift:
Universität Passau
Ref. IV/2 Karriere und Kompetenzen
Stipendien für Auslandspraktika
Innstraße 41
D-94032 Passau
Besuchsadresse:
Ludwigstr. 8 (LU 8)
D-94032 Passau