Kontaktdatenerfassung und -nachverfolgung
Zum Zweck der Kontaktpersonenermittlung im Fall einer festgestellten Infektion mit dem Coronavirus erhebt die Universität Passau die Kontaktdaten der Personen, die sich aus Anlass von Präsenzprüfungen in Prüfungsräumen aufhalten (Studierende, Prüfer/innen, Aufsichtspersonen).
Rechtsgrundlage hierfür ist die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenerordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Die Datenschutzbeauftragte ist in den Prozess eingebunden. Für die Erhebung der Kontaktdaten bei dezentral organisierten Präsenzprüfungen benötigen wir die Unterstützung aller Prüferinnen und Prüfer.
Die Kontaktdatenerfassung erfolgt in den Bereichen:
Soweit die Erhebung der Kontaktdaten erforderlich war, werden die erhobenen Daten dem Gesundheitsamt im Rahmen der Kontaktdatennachverfolgung auf Anforderung datenschutzkonform übermittelt. Für eine Löschung nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und gemäß der vorgeschriebenen datenschutzrechtlichen Verfahrensbeschreibung wird seitens der Universität Rechnung getragen.
Kontakt
Als Kontaktstelle gegenüber dem Gesundheitsamt und den internen Stellen wurde das Studierendensekretariat benannt:
Universität Passau
Referat IV/3
Studierendensekretariat
Kontaktdatenerfassung
Innstr. 41
94032 Passau
Leitung: Beate Seidel
Vertretung: Franz Zellner, Monika Preis
Unterstützung: Ursula Baniak
E-Mail: studierendensekretariat@uni-passau.de
Stichwort: Kontaktdatennachverfolgung
Telefon: 0851/ 509-1127 u. 1343