Für so manche Position ist es schwer, einen geeigneten Kandidaten zu finden und einstellen zu können. Noch viel schwieriger ist es jedoch, Mitarbeitern zu kündigen – aus welchen Gründen auch immer. Durch den Arbeitsrechtsdschungel führt der Workshop „Kündigungsrecht“, den die Universität Passau am Freitag, 11. Mai, durchführt.
Wann ist eine Kündigung verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt? Was ist bei der Sozialauswahl zu beachten, was bei der Abfindung? In welcher Weise muss der Betriebsrat angehört werden? Diese und andere Fragen rund um die Kündigung behandeln Prof. Dr. Markus Stoffels, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Passau, sowie Ralph Binder, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Passau. Den Teilnehmern werden die grundsätzlichen Schritte zur Prüfung der Wirksamkeit von Kündigungen vermittelt. Ebenso soll der Blick auf eventuell vorhandene alternative Lösungsmöglichkeiten gerichtet werden (Abmahnung, Versetzung, Aufhebungsvertrag etc.). Ein Schwerpunkt liegt auf der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Angesprochen sind Führungskräfte mit Personalverantwortung, Mitarbeiter der Personalverwaltung, Rechtsanwälte mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt sowie Betriebsräte. Die Teilnahmegebühr beträgt 425.- Euro pro Person. Informationen und Anmeldung bei der Universität Passau, Kontaktstelle für Weiterbildung, Tel. 0851/509-1425, E-Mail: weiterbildung@uni-passau.de. Unter der angegebenen Adresse kann auch ein Informationsfolder angefordert werden. Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung der Universität Passau. Das Seminar ist als Fortbildungsseminar für Fachanwälte für Arbeitsrecht gem. § 15 FAO geeignet.
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