Unter der Leitung von Dr. Christian Rademacher forscht der Lehrstuhl für Methoden der empirischen Sozialforschung seit 2016 zur Thematik KWGs. Im Rahmen eines Projekts der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) werden deutschlandweit Daten zu KWGs, Bürgerlisten und Bürgervereinigungen ausgewertet. Dabei sind die Freien Wähler das prominenteste Beispiel.
"Die Freien Wähler befinden sich in einem Spannungsfeld zwischen kommunalen Ursprüngen und parteilichen Ambitionen", führt Dr. Rademacher aus. So hätte auch die Partei Bündnis 90/Die Grünen ihre Anfänge genommen, bis sie vollends als Partei etabliert wurde. "Eine Regierungsbeteiligung der Freien Wähler wäre eine neue Entwicklungsstufe der ehemalig nur kommunalpolitisch relevanten Vereinigung", so Rademacher weiter, "inwieweit sie in der Staatsregierung noch ihren Charakter als KWG behält, wird sich zeigen." An der Universität Passau wird die weitere Entwicklung der Freien Wähler in die Forschungsergebnisse einfließen.
Eine Besonderheit des Wahlergebnisses liegt aus Sicht der Forscherinnen und Forscher darin, dass sich die Freien Wähler Bayern nicht als klassische Partei begreifen. Stattdessen stellen sie sich als politisch unabhängige Wählergemeinschaft dar, die sich Bürgernähe und sachorientiertes Arbeiten in Gemeinden und Landkreisen ins Wahlprogramm geschrieben hat - eine bewusste Abgrenzung vom bürgerlichen Verständnis einer Partei. Die Freie Wähler Bundesvereinigung ist hingegen eine eingetragene Partei in Deutschland, die auch im Europäischen Parlament vertreten ist. Ob es sich bei den Abgeordneten der Freien Wähler nun um Parteimitgliederinnen und -Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter Kommunaler Wählergemeinschaften handelt, und was letztere von klassischen Parteien unterscheidet, sind Fragen, die der Lehrstuhl für Methoden der empirischen Sozialforschung mit seinem Vorhaben beantworten will.
"Kommunale Wählervereinigungen inszenieren sich als regionale, vertrauenswürdige Alternative zu etablierten Parteien. Das politische System in Deutschland ist aber dennoch ein Parteiensystem, festgeschrieben im Grundgesetz", so Rademacher.