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Dirk Heckmann als Verfassungsrichter wiedergewählt

Der Bayerische Landtag hat Prof. Dr. Dirk Heckmann, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau, als Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs bestätigt.

| Lesedauer: 1 Min.

Prof. Dr. Dirk Heckmann, Foto: Universität Passau

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2018 über die Besetzung verschiedener Gremien für diese Legislaturperiode entschieden, unter anderem auch über die nichtberufsrichterlichen Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Als nebenamtlicher Verfassungsrichter wurde der Passauer Staatsrechtslehrer Dirk Heckmann im Amt bestätigt. Der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau war 2003 erstmals in das höchste Gericht des Freistaates Bayern gewählt und 2008 sowie 2013 wiedergewählt worden.

"Es ist eine Ehre und fachliche Auszeichnung, weiterhin an der Verfassungsrechtsprechung für den Freistaat Bayern mitwirken zu dürfen", freut sich der 58-jährige Experte für Rechtsfragen der Digitalisierung. "Ich gratuliere Dirk Heckmann herzlich zu seiner Wiederwahl als nebenamtliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Der demokratischen Gesellschaft Bildung zu vermitteln, zu ihrem Wohle zu forschen und unsere Erkenntnisse einzubringen, ist unsere Aufgabe als Universität. Die Bestätigung in diesem wichtigen Amt gereicht deshalb nicht nur Kollegen Heckmann als exzellentem Wissenschaftler, sondern auch der Juristischen Fakultät sowie der gesamten Universität Passau zu großer Ehre", so Präsidentin Prof. Dr. Carola Jungwirth.

Heckmann wurde außerdem im Sommer 2018 in die Datenethikkommission der Bundesregierung berufen und wirkt seit Herbst 2018 als Direktor des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.

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