Jede Fakultät verfügt über einen Studiendekanin oder einen Studiendekan. Als Beauftragte für Lehre und Studium kontrollieren sie die Qualität der Studienbedingungen. Sie sorgen dafür, dass die Lehrangebote der Fakultät den Prüfungs- und Studienordnungen entsprechen, koordinieren Veranstaltungen, damit das Studium in der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und sind für eine angemessene Betreuung der Studierenden zuständig.
Zusätzlich zur zentralen Studienberatung der Universität gibt es außerdem an jeder Fakultät eine Fachstudienberatung, die sowohl Studierende als auch Studieninteressierte bei Fragen während des Studiums berät und über die jeweiligen Fächer ihrer Fakultät informiert.
Das Amt der Studiendekanin bzw. des Studiendekans ist im Art. 30 des Bayerischen Hochschulgesetz festgelegt. Im Gegensatz zur Dekanin bzw. zum Dekan, die/der sich um die Leitung der gesamten Fakultät kümmert, ist die Studiendekanin oder der Studiendekan speziell für den Bereich Lehre und Studium verantwortlich.
Mindestens einmal im Semester ist sie/er dazu verpflichtet, der Dekanin oder dem Dekan einen Bericht über die geleistete Arbeit vorzulegen. Dazu gehören auch die Evaluationen der Lehrveranstaltungen durch die Studierenden. Am Ende des Jahres werden diese Informationen in einem Lehrbericht zusammengefasst und dem Fakultätsrat unterbreitet. Außerdem kann sie/er im Rahmen der Arbeit Vorschläge zur Verwendung der Lehrmittel unterbreiten.
Gewählt wird die Studiendekanin oder der Studiendekan vom Fakultätsrat. Die Amtszeit dauert drei Jahre; sie/er kann wiedergewählt werden.