Abschluss: | Master of Laws LL.M. |
Dauer: | 2 Semester |
Beginn: | Sommersemester und Wintersemester |
Der einjährige, deutschlandweit einmalige Masterstudiengang richtet sich an alle, die ein juristisches Studium (Staatsexamen oder Bachelor) erfolgreich absolviert haben und in kurzer Zeit auf dem Arbeitsmarkt hoch gefragte Zusatzkompetenzen im Bereich der Digitalisierung erwerben wollen – ohne Vorkenntnisse in Mathematik, Programmierung, etc. mitzubringen. Hierzu vermittelt der Studiengang spezifische, auf der traditionellen juristischen Ausbildung aufbauende Fähigkeiten bei der Beratung von Fällen mit Digitalisierungsbezug sowie die technischen Grundlagen von Softwareentwicklung, IT-Sicherheit, Datenbanken und Benutzeroberflächengestaltung.
Im Rahmen des Studiums lernen Sie nicht nur die einschlägige technische Terminologie, sondern erfahren unmittelbar aus der Praxis, wie sich diese in juristischen Arbeitsabläufen oder Anwendungsfällen – vom IT-Outsourcing bis zum Softwarelizenzvertrag – niederschlagen. Dabei wird an die Kenntnisse und Kompetenzen aus dem juristischen Studium angeknüpft; mathematische oder technische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums sind Sie in der Lage, grundlegende technische Sachverhalte selbstständig zu beurteilen, mit Fachleuten zu kommunizieren und eigenständig Automatisierungsprozesse in juristischen Tätigkeitsfeldern einzuleiten und zu begleiten.
Der Studiengang öffnet Ihnen das Tor zu einer Tätigkeit als „Legal Engineer“, aber auch eine auf dem Arbeitsmarkt hoch gefragte Zusatzqualifikation für Anwältinnen und Anwälte, Richterinnen und Richter sowie bei Berufsfeldern in Unternehmen und Verwaltung.
- Deutschlandweit einmaliges, kompaktes Studienprogramm spezifisch für Absolventinnen und Absolventen eines juristischen Studiums (Staatsexamen oder Bachelor)
- Effiziente Nutzung der Phase zwischen Erstem Staatsexamen und Referendariat
- Auf dem Arbeitsmarkt anerkannter Universitätsabschluss (Master of Laws)
- Wissenschaftlich fundierte Vermittlung breiter technischer Kompetenzen ohne Vorkenntnisse
- Hoher Praxisbezug durch Einbindung von Lehrenden aus der Rechtspraxis
- Universität Passau als optimaler Standort für Informatik, Wirtschaftsinformatik und Rechtswissenschaft
- Aufbau auf den Erfahrungen des mit dem Digital Award 2020 ausgezeichneten Bachelor of Laws „Legal Tech“
- Gebührenfrei, ohne Anforderungen an Berufserfahrung
Im Studienjahrgang 2024/2025 können alle Veranstaltungen des Studiengangs als Live-Stream per Zoom (je nach Lehrenden nur Folien mit Ton oder auch mit Video) verfolgt werden; einige Veranstaltungen werden zusätzlich aufgezeichnet und können so zu beliebigen Zeiten verfolgt werden. Die prüfungsrelevanten Gastvorträge von Referentinnen und Referenten aus der Praxis werden ausschließlich live online angeboten; sie finden regelmäßig in den Abendstunden statt, um auch Berufstätigen die Möglichkeit zur Teilnahme zu ermöglichen. Es gibt keine Anwesenheitspflicht, so dass Sie die erforderlichen Kompetenzen auch außerhalb der Veranstaltungen, etwa mit Folien, Lehrbüchern und anderen Lernhilfen erwerben können.
Informationen zu den Prüfungen finden Sie in unserer Infoschrift auf Seite 2.
Ein juristischer Masterabschluss (LL.M.) ist eine auf dem Arbeitsmarkt, aber auch im Kontakt zu Mandantinnen und Mandanten hoch angesehene Qualifikation, welche über die normalen Staatsprüfungen hinausgeht. Kompetenzen im Bereich der Digitalisierung sind heute auf dem Arbeitsmarkt unverzichtbar – die Einschaltung von Sachverständigen selbst bei grundlegenden Fragen verzögert nicht nur gerichtliche Verfahren, sondern verursacht auch unnötige Kosten.
Gleichzeitig werden viele Schritte traditioneller juristischer Tätigkeit automatisiert – was Fragen im Hinblick auf IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch auf die Gestaltung der Benutzeroberfläche (um Fehleingaben oder Missverständnisse bei den Resultaten zu vermeiden) verlangt. Dementsprechend werden zunehmend „Legal Engineers“ in Kanzleien, aber auch im Staatsdienst gesucht. Auch für die damit verbundenen neuen Tätigkeitsfelder sind Sie mit einem Master in Rechtsinformatik perfekt gerüstet. Nach Abschluss des Studiengangs können Sie nicht nur als „Dolmetscher*in“ zwischen Jurist*innen und IT-Fachleuten agieren, sondern auch selbstständig Projekte initiieren und umsetzen.
Der Studiengang gliedert sich in Module aus drei grundlegenden Kompetenzfeldern:
Grundlagen
Die beiden Module „Grundlagen der Informatik für Juristinnen und Juristen“ und „Wirtschaftsinformatik für Juristinnen und Juristen“ vermitteln unverzichtbare terminologische Grundlagen, Methoden und ein Basisverständnis für vernetzte IT-Systeme, insbesondere das Internet.
Software
Ein zentraler Schwerpunkt ist die Qualitätssicherung bei Softwareprojekten. Im Vordergrund stehen dabei technische Fragen – etwa Fehlerfreiheit und Performance („Softwareentwicklung für Juristinnen und Juristen“), Reduktion von Schulungsaufwand und Vermeidung von Eingabefehlern („Benutzeroberflächen Juristinnen und Juristen“) und Schutz vor Eingriffen Dritter („IT-Sicherheit für Juristinnen und Juristen“). Eine Anknüpfung an das grundständige Studium bietet das Modul „IT-Vertrags- und Softwarerecht“, das aus Sicht der Rechtspraxis die Umsetzung von Cloud-Computing, ASP-Verträgen und IT-Outsourcing beleuchtet.
Daten
Schließlich steht der Umgang mit digital gespeicherten Informationen (Daten) im Vordergrund. Die Module „Information Retrieval und Natural Language Processing“ (Auswertung unstrukturierter Datenquellen) und „Datenbanken Juristinnen und Juristen“ (Speicherung, Organisation und Abfrage von Daten) behandeln insoweit die technischen Verarbeitungsschritte. Die Rückkoppelung an das grundständige Studium erfolgt im Modul „Daten- und Datenschutzrecht“, das insbesondere die neuen EU-Regelungen im Datenrecht (Open Data Richtlinie, Data Governance Act, Data Act, AI Act) aus Sicht der Rechtspraxis vertieft.
Eine Anrechnung von Berufserfahrungen, Leistungen aus Zusatzausbildungen bzw. aus einem Doppelstudium ist grundsätzlich möglich.
Nicht möglich ist die Anrechnung von Veranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang Legal Tech sowie dem Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft (inkl. Schwerpunktbereich), da diese ein anderes Kompetenzniveau vermitteln und gerade die Grundlage für ihr Masterstudium darstellt. Details zur Anrechnung können Sie den FAQ im Anhang zum Modulkatalog entnehmen.
- Zulassungsvoraussetzung ist ein juristisches Studium.
- Dies wird für Bewerber*innen mit deutschem Hochschulabschluss durch den Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung (nicht nur der Ersten Juristischen Staatsprüfung oder nur der Universitätsprüfung) nachgewiesen. Das Studium kann auch bereits vor Abschluss der mündlichen Prüfung aufgenommen werden, wenn der Abschluss der Ersten Juristische Prüfung (Staatliche Prüfung und Universitätsprüfung) bis spätestens zum Ende der zehnten Vorlesungswoche nach Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden kann (in der Regel durch ein entsprechendes Zeugnis).
- Es genügt aber auch jeder andere Hochschulabschluss (Bachelor, Magister, Diplom, Staatsexamen) an einer Hochschule des In- oder Auslands mit juristischem Schwerpunkt im Umfang von mindestens 240 ECTS-Leistungspunkten (8 Semester).
- Wer nur ein Studium im Umfang von 180 ECTS-LP (6 Semester) abgeschlossen hat, kann sich Kompetenzen im Umfang von 60 ECTS-LP anrechnen lassen, die im Rahmen eines Weiterbildungsstudiengangs (einschließlich Modul- und Zusatzstudien) erworben wurden. Alternativ kann die erforderliche Qualifikation durch eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit im juristischen Umfeld nach Abschluss des Erststudiums erlangt werden und ist durch Zeugnisse, Stellenbeschreibungen oder ähnliche Dokumente glaubhaft zu machen. Dies betrifft z. B. Rechtspfleger:innen und Unternehmensjurist:innen.
- Wenn das Studium vollständig abgeschlossen ist, wird keine Mindestnote vorausgesetzt.
- Falls nur die mündliche Prüfung der Staatsprüfung fehlt, müssen bei Vorlesungsbeginn bereits die Aufsichtsarbeiten in der Juristischen Staatsprüfung abgelegt worden sein und dabei mindestens ein Durchschnittswert von 5,6 Punkten erzielt worden sein.
- Bei einem anderen Studiengang ist Studienbeginn vor dem Abschluss möglich, wenn bereits alle dafür erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen bei Vorlesungsbeginn bereits abgeleistet wurden und ein Transcript of Records vorgelegt wurde, das eine Durchschnittsnote von mindestens 2,7 oder eine juristische Durchschnittsnote von „befriedigend (6,5 Punkte)“ aufweist.
- Die Durchschnittsnote ist nur relevant, wenn die mündliche Prüfung der Ersten Juristischen Prüfung noch nicht abgeschlossen ist oder das Hochschulabschlusszeugnis des Erststudiums noch nicht vorliegt. Studierende mit einem vollständig abgeschlossenen Studium müssen keine bestimmte Mindestnote nachweisen.
- Schließlich müssen Sie die Kompetenz nachweisen, ein Problem innerhalb einer vorgegebenen Frist selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse schriftlich darstellen zu können. Zum Nachweis genügt jede bestandene Bachelor-, Magister-, Diplom- oder Seminararbeit in einem Hochschulstudium. (Wenn Sie in Bayern die Juristische Universitätsprüfung als Teil der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossen haben, ergibt sich diese Kompetenz bereits aus Ihrem Abschlusszeugnis – nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 JAPO müssen Sie eine „studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit von vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit“ erbracht haben, um die Juristische Universitätsprüfung abzuschließen. Haben Sie in einem anderen Bundesland studiert, erfolgt der Nachweis durch einen Seminarschein bzw. das Zeugnis der universitären Prüfung, aus der sich ein Seminar o.ä. ergeben muss.)
Der Nachweis muss vor der Immatrikulation bis spätestens 15. März vorliegen. Sollten Sie keine derartige Leistung erbracht haben, ist eine Zulassung nicht möglich. Sie können aber statt eines Nachweises aus dem Studium auch eine andere wissenschaftliche Arbeit (etwa einen Aufsatz, eine Dissertation, etc.) vorlegen, die dann vom Prüfungsausschuss geprüft wird. (Die Universität Passau bietet keine Möglichkeit, entsprechende Kompetenzen im Rahmen des Studiums zu erbringen und bietet keine Betreuung für die Erstellung entsprechender Leistungen im Vorfeld der Zulassung.)
Benötigte Sprachkenntnisse (Deutsch)
Dieser Studiengang setzt Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 GER voraus. Wenn Sie Ihre Hochschulreife oder andere akademischen Qualifikationen in deutschsprachigem Unterricht erworben haben (z. B. ein Abitur einer deutschen Schule), dann reichen Ihre Zeugnisse als Nachweis. Ansonsten müssen Sie bei Ihrer Bewerbung Ihre Deutschkenntnisse nachweisen, um einen Studienplatz zu erhalten.
Benötigte Sprachkenntnisse (Englisch)
Sie benötigen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Das Niveau ist im Regelfall im Abiturzeugnis eigens ausgewiesen. Sofern dies nicht der Fall ist, müssen Sie die Sprachkenntnisse auf anderem Wege durch einen anerkannten Test oder ein Äquivalent nachweisen.
Weitere Nachweismöglichkeiten sind z. B.:
- Abiturzeugnis mit mindestens der Note „ausreichend“ in der fortgeführten Fremdsprache Englisch (d.h. in der ersten oder zweiten Fremdsprache des Gymnasiums oder auf entsprechendem Niveau einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Schulart),
- Abitur-Äquivalent aus einem anderen EWR-Staat, das vergleichbare Englischkenntnisse wie ein deutsches Abitur erkennen lässt,
- Sprachschein über fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) in Englisch,
- Teilnahme an einem englischsprachigen Studiengang etc.
- Auslandsstudium von mindestens einem Semester in einem Staat, in dem Englisch Amtssprache ist. Bei Rückfragen zum Englischnachweis wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Wann kann ich mich bewerben?
Bewerbungszeitraum Wintersemester 2024/25:
01. Juli - 16. August 2024
Bewerbungszeitraum Sommersemester:
1. November - 15. Februar
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