Mit einem Professor bzw. einer Professorin Ihrer Wahl vereinbaren Sie ein Thema und lassen sich die Betreuung der Arbeit auf dem Antrag auf Zulassung bestätigen.
Bitte beachten:
Sowohl zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Zulassung, während der Bearbeitung und am Tag der Abgabe der Arbeit müssen sie regulär immatrikuliert (d.h. nicht beurlaubt) sein.
Die Arbeit ist innerhalb der Höchststudiendauer anzumelden und mit dem Zulassungsantrag im Prüfungssekretariat abzugeben.
Die Bearbeitungszeit beginnt ab dem Tag der Erteilung der Unterschrift der Betreuungsperson der Abschlussarbeit.
Bachelor/European Studies Major und Legal Tech: spätestens 8./ 10. Fachsemester
Master: spätestens 6. Fachsemester
Sie planen im Anschluss an Ihr Bachelorstudium ein Masterstudium an der Universität Passau?
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bachelorarbeit und die Präsentation (bei der Fakultät für Informatik und Mathematik) spätestens mit Vorlesungsbeginn (erster Tag der Vorlesungen) des Masterstudiums erbracht sein müssen.
Bitte benutzen Sie zur Bearbeitung der Formulare den Adobe Acrobat Reader und nicht das Reader-Plug-In Ihres Browsers. Laden Sie das PDF vor der Bearbeitung auf Ihren PC. Das Ausfüllen der Datei im Browser kann dazu führen, dass ausgefüllte Felder nicht richtig angezeigt werden.
Zitierhinweise, Formvorgaben und Informationen zur Titeländerung finden Sie auf der Seite Ihres zuständigen Lehrstuhls. Die Abschlussarbeit reichen Sie bitte in gebundener Form und in zweifacher Ausführung im Prüfungssekretariat ein (Hard-/Softcover oder Ringbindung möglich). Eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung muss mit eingebunden sein.
Hier finden Sie Zitierhinweise der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
In unserer Anmeldebestätigung finden Sie alle Informationen zur Abgabe der Arbeit.
Grundsätzlich gilt: Die Arbeit muss fristgerecht im Prüfungssekretariat eingehen. Fällt der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag in Bayern, gilt als Abgabetermin der darauffolgende Werktag.
Wenn Sie die Arbeit auf postalischem Wege einsenden, gilt der Poststempel als Abgabetag.
Senden Sie Ihre Arbeit an:
Universität Passau
Prüfungssekretariat
Abschlussarbeit für [Studiengang ergänzen]
Innstr. 41
94032 Passau
Im ServicePoint des Prüfungssekretariats (s. Anschrift oben 2. Stock) können Sie Ihre Arbeit auch abgeben.
Arbeiten, die in den Briefkasten des Verwaltungsgebäudes eingeworfen werden, werden mit dem Zeitpunkt des Einwurfs vermerkt.
Für den Fall, dass an den Bachelorstudiengang nahtlos zum nächsten Semester ein Masterstudiengang an der Universität Passau geplant ist, muss die Bachelorarbeit unabhängig von sonstigen Abgabefristen in jedem Fall spätestens mit Vorlesungsbeginn des Masterstudiums abgegeben werden. Eine Zulassung zum Masterstudium ist nur möglich, wenn alle Leistungen im Bachelorstudiengang spätestens mit Vorlesungsbeginn des Masterstudiums erbracht werden.
Müssen Sie aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B. Krankheit), Ihre Arbeit unterbrechen, beantragen Sie eine Fristverlängerung. Wir benötigen Nachweise für die Gründe (z.B. Atteste, ausgefüllter Antrag).
Antrag auf Fristverlängerung für die Abschlussarbeit
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Informationen zur Fristverlängerung wegen Krankheit bei Abschlussarbeiten
Der Eingang Ihrer Arbeit im Prüfungssekretariat wird zeitnah in Ihrem Leistungspunktekonto verbucht. Das Eingangsdatum wird dabei als Prüfungsdatum eingetragen. Sie erhalten eine Benachtichigung von dem von Ihnen zuständigen Leistungspunkteportal. Sie finden die Informationen unter den Bescheinigungen "Angemeldete Prüfungen ohne Modulzuordnung".
Sobald uns das Gutachten vorliegt, verbuchen wir das Ergebnis in Ihrem Leistungspunktekonto. Sie erhalten eine Portalbenachrichtigung bei Änderungen in Ihrem Leistungspunktekonto.
Ihre Abschlussarbeit wurde in Verbindung mit einem Unternehmen verfasst und enthält vertrauliche Informationen? In diesem Fall bestehen die Unternehmen oft auf einen Sperrvermerk.
Der Sperrvermerk wird nicht vom Prüfungssekretariat auf den Abschlussarbeiten angebracht, sondern ist als gesondertes Blatt fester Bestandteil der gebundenen Abschlussarbeit. Auf dem Beiblatt mit dem Titel „Sperrvermerk“ hat der/die ErstellerIn der Arbeit alle in der Angelegenheit relevanten Angeben zu machen, insbesondere die Dauer der Veröffentlichungssperre. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit ist der/die VerfasserIn selbst verantwortlich.
Wichtig: Die im Prüfungssekretariat abgegebenen Abschlussarbeiten werden grundsätzlich nicht ohne Einverständnis des/der Studierenden veröffentlicht. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe an die Bibliothek zur Einsichtnahme durch Dritte.
Montag - Freitag 09:00 - 12:00 Uhr