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Studienangebot der Universität Passau
Ein Bachelorstudiengang ist ein erster, berufsqualifizierender Studiengang, den Sie an der Universität beginnen können, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur oder fachgebundene Hochschulreife) erworben haben.
Sie legen jedes Semester studienbegleitende Prüfungsleistungen ab und schreiben am Ende eine Abschlussarbeit ("Bachelorarbeit"). Für jede erfolgreich bestandene Prüfungsleistung erhalten Sie eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS-LP). In den meisten Bachelorstudiengängen an Universitäten müssen Sie 180 ECTS-LP erwerben, um einen Bachelorabschluss zu erhalten. Bei einer Regelstudienzeit von meistens sechs Semestern bedeutet das, dass Sie durchschnittlich 30 ECTS-LP pro Semester erwerben sollten.
Je nach Fachrichtung können Sie verschiedene Arten von Bachelorabschlüssen erhalten: Bachelor of Arts (geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer), Bachelor of Science (natur- und wirtschaftswissenschaftliche Fächer), Bachelor of Education (Lehramt), Bachelor of Music, Bachelor of Engineering usw.
Mit dem Bachelorabschluss können Sie entweder direkt ins Berufsleben starten oder einen Masterstudiengang anschließen.
Masterstudiengänge sind wissenschaftlich ausgerichtete Aufbaustudiengänge. Um einen Masterstudiengang beginnen zu können, müssen Sie zunächst einen ersten Universitätsabschluss erwerben (z. B. Bachelor, Staatsexamen, Diplom). Die meisten Masterstudiengänge sind konsekutive Master, d. h. Sie können sie direkt an Ihr erstes Studium anschließen, wenn Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Für weiterbildende Masterstudiengänge muss man in der Regel zunächst ein oder zwei Jahre Berufserfahrung sammeln.
Masterstudiengänge haben eine unterschiedliche Dauer. In Deutschland haben die meisten Masterstudiengänge an Universitäten eine Regelstudienzeit von vier Semestern, es gibt jedoch (vor allem im Ausland) viele mit einer Regelstudienzeit von nur zwei Semestern.
Die Abschlussarten, die Sie je nach Fachrichtung erwerben können, entsprechen denen der Bachelorabschlüsse: Master of Arts, Master of Science, Master of Law usw.
Studienberatung:
studienberatung@uni-passau.de
http://www.uni-passau.de/studienberatung/
Für die Studiengänge Rechtswissenschaft sowie Lehramt gibt es in Bayern im Gegensatz zu den Bachelor- und Masterstudiengängen eine Abschlussprüfung (die Erste Juristische Prüfung bzw. die Erste Staatsprüfung), die von dem jeweils zuständigen, bayerischen Staatsministerium gestellt wird, ähnlich dem Abitur. Hier gibt es keine Aufteilung in Bachelor- und Masterstudium, sondern diese Studiengänge werden ohne Unterbrechung "am Stück" studiert (Regelstudienzeit sieben, neun oder zehn Semester).
Bei den Lehramtsstudiengängen macht die Staatsprüfung 60 % der Gesamtnote des Studiums aus, bei Rechtswissenschaft 70 %.
Nach der Ersten Juristischen Prüfung bzw. der Ersten Staatsprüfung folgt ein zweijähriger Vorbereitungsdienst ("Referendariat") und darauf die Zweite Juristische Prüfung bzw. die Zweite Staatsprüfung. Erst dann ist man als Volljuristin oder Volljurist zugelassen für Berufe wie z. B. Richterin/Richter, Staatsanwältin/Staatsanwalt oder Anwältin/Anwalt, oder kann an öffentlichen Schulen als Lehrerin oder Lehrer arbeiten.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über sämtliche Zusatzqualifikationen und Zertifikate, die Sie an der Universität Passau belegen können.
Außerdem bietet die Universität Passau zahlreiche Kurse zu Schlüsselkompetenzen für Studierende an. Sie gehören zu den Kategorien
FAQ zu den Veranstaltungen des ZKK
Alle diese Angebote sind für Studierende der Universität Passau kostenlos.
HZB ist die Abkürzung für Hochschulzugangsberechtigung.
Wir haben für Sie eine Liste der an der Universität Passau angebotenen Studiengänge/Unterrichtsfächer mit mindestens fachgebundener Hochschulreife als Qualifikationsvoraussetzung erstellt. Der Übersicht entnehmen Sie bitte auch, wie Sie die fachgebundene Hochschulreife erwerben können.
Die Fachhochschulreife allein reicht leider NICHT aus, um an der Universität Passau zu studieren!
Für die Studiengänge Lehramt an Grund- und Mittelschulen reicht als Qualifikationsvoraussetzung die fachgebundene Hochschulreife unabhängig von der Fachbindung, wobei sämtliche Unterrichtsfächer möglich sind.
Studierendensekretariat:
studierendensekretariat@uni-passau.de
http://www.uni-passau.de/studierendensekretariat/
Je nachdem, in welchem Land Sie Ihren Abschluss erworben haben und welchen Studiengang Sie studieren möchten, gelten andere Bedingungen für Bewerbung und Einschreibung für Bachelorstudiengänge, Lehramt und Rechtswissenschaft.
Studierendensekretariat:
studierendensekretariat@uni-passau.de
http://www.uni-passau.de/studierendensekretariat/
Bitte prüfen Sie, ob die Bewerbungsphase für Ihren gewünschten Studiengang aktiv ist. Hier finden Sie eine Übersicht über die Termine und Fristen.
Es macht keinen Sinn, die Online-Einschreibung durchzuführen, wenn Sie noch kein Abiturzeugnis erhalten haben. Sie müssen das Zeugnisdatum richtig (wie auf dem Zeugnis angegeben) auf der entsprechenden Seite im Campusportal eintragen. Sollten diese Daten von den Zeugnisdaten abweichen, kann die Immatrikulation versagt werden.
"Fristgerecht" bedeutet, dass Ihre postalisch eingereichten Unterlagen spätestens am Fristende bei der Universität Passau eingetroffen sind. Der Poststempel genügt nicht.
Sie haben die Wahl, ob Sie den Brief mit der Post schicken - denken Sie bitte an die Postlaufzeiten (Deutschlandweit bzw. international) - oder ihn selbstständig in den Briefkasten der Universität Passau, Innstr. 41 ("Nachtbriefkasten") einwerfen.
Bitte loggen Sie sich zuerst im Bewerbungsportal ein.
Sie finden die Liste der fehlenden Unterlagen rechts auf der Seite Ihrer Studienbewerbung unter den persönlichen Informationen.
Bitte bewerben Sie sich möglichst früh innerhalb des Bewerbungszeitraumes. Wenn uni-assist Ihre Bewerbung vor Ablauf der Bewerbungsfrist bereits geprüft hat und feststellt, dass noch Unterlagen fehlen, haben Sie bis Ende der Bewerbungsfrist Zeit, diese nachzureichen. Über fehlende Unterlagen werden Sie von uni-assisst informiert.
Diese Frage bezieht sich auf Direktbewerbungen über das Campusportal der Universität Passau (also auf alle Bewerbungen außer denen über uni-assist).
Status „eingegangen“
Erstmalig von Ihnen abgegebene Anträge inkl. dessen Antragsfächer erhalten den Status eingegangen. Anträge/Antragsfächer mit diesem Status sind im System lediglich gespeichert. Sie müssen Ihr Anschreiben ausdrucken und den Anweisungen folgen. In den meisten Fällen ist die Übersendung Ihrer Antragsunterlagen erforderlich.
Status „in Bearbeitung“
Ihr Antrag ist bei uns eingegangen und wird vom Studierendensekretariat geprüft. Falls Unterlagen zur Bewerbung fehlen, werden Ihnen die fehlenden Unterlagen in diesem Status angezeigt.
Status „Immatrikulation beantragt“
In diesen Status wird ein Antrag/Antragsfach versetzt, wenn Sie die Online-Immatrikulation durchgeführt haben. Anträge/Antragsfächer mit diesem Status sind im System lediglich gespeichert. Sie müssen den Immatrikulationsantrag ausdrucken und mit den geforderten Unterlagen an die Universität Passau senden.
Status „Immatrikulation in Bearbeitung“
Der Status zeigt an, dass der Immatrikulationsantrag eingegangen ist. Die Bearbeitung der Anträge kann zwei bis drei Wochen dauern. Sollten Unterlagen zur Immatrikulation fehlen, werden Ihnen die fehlenden Unterlagen in diesem Status angezeigt.
Status „immatrikuliert“
Dieser Status wird Ihnen angezeigt, wenn Ihre Immatrikulation vom Studierendensekretariat durchgeführt wurde. Sie erhalten per E-Mail Ihre neuen Zugangsdaten.
Status „vorläufig ausgeschlossen“
Dieser Status wird Ihnen angezeigt, wenn Sie sich für einen NC-Studiengang beworben haben und die geforderten Unterlagen zur Bewerbung unvollständig eingegangen sind. Im Portal sind die fehlenden Unterlagen mit den Auswirkungen sichtbar.
Status „gültig“
Die Bearbeitung des Antrags ist abgeschlossen ist, d.h. alle Angaben sind korrekt und alle erforderlichen Dokumente wurden eingereicht. Ein gültiger Antrag nimmt am Vergabeverfahren bzw. Eignungsverfahren teil.
Status „ausgeschlossen“
Dieser Status wird Ihnen angezeigt, wenn Sie sich für einen NC-Studiengang beworben und auf Grund fehlender Unterlagen nicht am Vergabeverfahren beteiligt wurden. Den Ausschlussbescheid können Sie im Portal herunterladen. (Derzeit ist kein grundständiger Studiengang zulassungsbeschränkt, Stand 15.3.2023.)
Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“
Sie erhalten je nach Verfahrensstand eine Zwischenmitteilung oder den Ablehnungsbescheid mit den Ablehnungsgründen. Den Bescheid können Sie im Portal herunterladen.
Status „Zulassungsangebot lieg vor“
Sie haben zu Ihrer Bewerbung eine Zulassung erhalten. Im Portal liegt der Zulassungsbescheid für Sie bereit.
Bitte kontaktieren Sie das Studierendensekretariat (studierendensekretariat@uni-passau.de), da Sie die Angaben selbst leider nicht mehr korrigieren können.
Wenn Sie innerhalb des Bewerbungszeitraums feststellen, dass Sie Ihre Angaben ändern möchten, ist das im Bewerbungsportal von uni-assist möglich. Nach Ablauf des Bewerbungszeitraumes können Sie keine Änderungen mehr vornehmen.
Nach Eingabe und Bestätigung der Daten im Bewerbungsantrag können Sie diese nicht mehr ändern. Allerdings können Sie im Anschluss weitere Hochschulzugangsberechtigungen hinzufügen.
Wenn Sie innerhalb des Bewerbungszeitraums feststellen, dass Sie Ihre Angaben ändern möchten, ist das im Bewerbungsportal von uni-assist möglich. Nach Ablauf des Bewerbungszeitraumes können Sie keine Änderungen mehr vornehmen.
Die Zulassungs- oder Ablehnungsbescheide für Masterstudiengänge werden im Campusportal als PDF-Dokument hinterlegt, das Sie selbst ausdrucken können. Der Versand der Bescheide erfolgt nicht auf postalischem Weg.
Sobald ein Bescheid hinterlegt wird, ist dies mit einer Statusänderung Ihres Antrages verbunden. Über diese Statusänderung werden Sie per E-Mail informiert.
Internationale Studienbewerberinnen und -bewerber, die sich über uni-assist beworben haben, werden per E-Mail über ihre Zulassung oder Ablehnung informiert.
Um Ihren Studienplatz zu bekommen, müssen Sie sich in Ihren Bewerberaccount einloggen und die Online-Immatrikulation durchführen. Die Immatrikulation ist erst abgeschlossen, wenn Sie den Online-Antrag ausdrucken und die dort genannten Unterlagen bei der Universität einreichen. Details hierzu finden Sie im Zulassungsbescheid und im Immatrikulationsantrag.
Ja, alle Studierenden müssen den Krankenversicherungsstatus nachweisen. Dies geschieht über das elektronische Studierenden-Meldeverfahren.
Auch wenn Sie privat versichert oder im Ausland versichert sind, ist der Nachweis bei der Einschreibung unbedingt erforderlich.
Für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester in einen unserer Studiengänge müssen Sie sich im Campusportal registrieren und bewerben bzw. einschreiben. Informationen zum Hochschulwechsel
Bitte lassen Sie sich vor der Bewerbung/Einschreibung von der allgemeinen Studienberatung oder der Fachstudienberatung beraten.
Falls Sie sich mit Ihren Login Daten nicht anmelden können, kann es sein, dass Sie Ihren Account noch nicht aktiviert haben.
Bitte klicken Sie dazu auf den Link in der Bestätigungs-Mail, die Sie nach der erfolgreichen Registrierung erhalten haben. Alternativ können Sie den in der Mail befindlichen Freischalt-Code verwenden, um Ihren Account zu aktivieren.
Falls Sie diese Mail nicht erhalten oder gelöscht haben, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Um ein neues Passwort zu setzen, benutzen Sie bitte die "Passwort vergessen"-Funktion auf der Startseite des Bewerbungsportals.
Weitere Informationen zum Campusportal erhalten Sie in unserem Hilfe-Portal.
Hier finden Sie alle Informationen zur Orientierungswoche, wichtige Termine und Tipps zu Ihrem Studienbeginn.
Wir haben alle Informationen zum Studienbeginn für Sie zusammgefasst. Wichtig für Sie u.a.:
Wenn Sie über Vorkenntnisse in einer Sprache verfügen, die Sie studieren möchten, müssen Sie an einem Einstufungstest teilnehmen. Die Einstufungstests finden während der Orientierungswoche statt (Termine). Die Ergebnisse des Einstufungstests sind verbindlich.
Falls Sie über ein offizielles Sprachzertifikat verfügen und damit eingestuft werden möchten, wenden Sie sich bitte an Herrn Wolfgang Killer.
Wenn Sie eine Sprache ohne Vorkenntnisse beginnen wollen, melden Sie sich für die Grundstufe 1.1 an.
Die einzelnen Sprachkurse finden Sie in Stud.IP, indem Sie im Schnellzugriff auf der Startseite „Suchen“ ansteuern. Unter „Suche im Vorlesungsverzeichnis“ wählen Sie der Reihe nach „Zentrale Einrichtungen“, „Sprachenzentrum“ sowie die gewünschte Sprache aus. Auf diese Weise erreichen Sie alle Sprachkurse, die dem betreffenden Semester zugeordnet sind und können sich während des angegebenen Anmeldezeitraums anmelden.
Zur ersten Stunde des Kurses müssen Sie unbedingt einen Ausdruck Ihres Ergebnisses des Einstufungstests mitbringen.
Studierende mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, eines der Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island, Liechtenstein), oder der Schweiz benötigen kein Visum. Staatsbürger der USA, Australiens, Brasiliens und einiger weiterer Länder (Visa-Navigator) können ohne Visum einreisen, müssen aber nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Nach Ihrer Ankunft in Passau müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden.
Wenn Sie nicht aus einem der oben genannten Ländern kommen, brauchen Sie für Ihren Studienaufenthalt an der Universität Passau in der Regel ein Studentenvisum. In Passau angekommen, müssen Sie im Ausländeramt der Stadt Passau eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dafür sind verschiedene Unterlagen notwendig, die Sie auf der Homepage zum Thema Visum/Aufenthaltsgenehmigung finden.
Falls Sie mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Passau studieren und vorhaben, Ihren Studiengang zu wechseln, beachten Sie bitte, dass ein Studiengangswechsel nach mehr als drei Semestern Auswirkungen auf diesen Aufenthaltstitel haben kann. Bitte lassen Sie sich durch den iStudi-Coach, Frau Luise Haack (istudicoach@uni-passau.de), beraten.
Ja, das Sprachenzentrum der Universität Passau bietet jedes Semester Deutschkurse für immatrikulierte Studierende auf allen Niveaustufen (Grundstufe 1.1 bis Hauptstufe 2.2) an. Diese Kurse sind für Sie kostenlos und können auch besucht werden, wenn Sie bereits einen offiziellen Deutsch-Test zur Studienbewerbung eingereicht haben. In manchen Studiengängen sind die Prüfungsleistungen sogar anrechenbar.
Im „Patenprogramm“ (Buddy Programme) helfen Ihnen Passauer Studierende beim Start ins Studium. Bitte melden Sie sich an, wenn Sie mitmachen möchten.
Neben der Allgemeinen Studienberatung und der Fachstudienberatung gibt es weitere Ansprechpersonen, die Ihnen helfen, erfolgreich in Passau zu studieren:
In der Broschüre für internationale Studierende finden (insbesondere) Vollstudierende, aber auch Austauschstudierende zahlreiche wichtige Informationen und Hilfestellungen für einen guten Start in Passau und ein erfolgreiches Studium an unserer Universität. Außerdem informieren wir Sie über zahlreiche Kontaktadressen, z. B. der verschiedenen Beratungsstellen, die Ihnen während Ihres Studiums in Passau zur Verfügung stehen.
Im A-Z Index des Studierendensekretariats finden Sie Erklärungen zu allen administrativen Themen im Studienalltag.
Die Studien- und Prüfungsorganisation der Universität Passau wird über verschiedene Online-Portale abgewickelt. Eine Liste samt Erläuterungen und Zugriffslinks finden Sie im Bereich Login.
Im Hilfeportal des Zentrums für Informationstechnologie und Medienmanagement (ZIM) finden Sie - neben zahlreichen weiteren Themen - ausführliche Dokumentationen zu:
Die Studien- und Prüfungsordnung ist die rechtsverbindliche Grundlage für Ihr Studium, in der unter anderem Rahmenbedingungen für Prüfungen und das Studium allgemein festgelegt werden. In vielen Studiengängen gibt es eine „Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung“ (enthält allgemeine Regelungen für mehrere Studiengänge einer Fakultät) sowie eine „Fachstudien- und –prüfungsordnung“ mit studiengangsspezifischen Regelungen. Beide Ordnungen sind für Sie wichtig.
Bitte machen Sie sich bereits zu Beginn Ihres Studiums mit den Studien- und Prüfungsordnungen vertraut.
Das Lehrangebot in allen Studiengängen (Ausnahme: Rechtswissenschaft) ist in Module untergliedert: Ein Modul ist eine inhaltlich abgeschlossene Studieneinheit, die aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen mit einem engen thematischen Zusammenhang besteht. Die Module sind entsprechend dem für eine erfolgreiche Teilnahme erforderlichen Zeitaufwand mit einer bestimmten Zahl von ECTS-Leistungspunkten verbunden.
Sie erbringen Studien- und Prüfungsleistungen durch den regelmäßigen Besuch der jeweiligen Lehrveranstaltung in Kombination mit Klausuren, Kolloquien, Referaten, Berichten, Hausarbeiten oder ähnlichen Leistungen. Ein Modul wird in der Regel mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen, für die Sie eine Note und eine festgelegte und von der Note unabhängige Anzahl von ECTS-Leistungspunkten erhalten, sofern Sie den Leistungsnachweis bestanden haben.
Um das Studium in der Regelstudienzeit abschließen zu können, sollten Sie jedes Semester ca. 30 ECTS-Leistungspunkte erwerben.
Leistungspunkte (LP) nach dem European Credit Transfer Systen (ECTS) sind ein Maß für den Arbeitsaufwand (workload) der Studierenden. Die Gesamtanzahl der LP für eine Lehrveranstaltung wird unabhängig von der Note vergeben, wenn die notwendige Prüfungsleistung erfolgreich erbracht wurde. Der Arbeitsaufwand für 1 LP soll - europaweit - durchschnittlich 30 Arbeitsstunden betragen. Weitere Informationen
Für Bachelorstudiengänge sind in der Regel 180 ECTS-LP bei einer Regelstudienzeit von sechs Semestern vorgesehen. Das bedeutet einen Arbeitsaufwand oder workload von 30 ECTS-LP pro Semester. Wenn Sie z. B. für jede erfolgreich abgeschlossene Lehrveranstaltung fünf ECTS-LP erhalten, sollten Sie sechs Lehrveranstaltungen pro Semester belegen, um die Regelstudienzeit einzuhalten. Dies stellt jedoch keine Verpflichtung dar, da Sie auch mehr oder weniger als die durchschnittlichen 30 ECTS-LP erbringen können und dürfen.
Für viersemestrige Masterstudiengänge werden in der Regel 120 ECTS-LP vergeben.
Studienberatung:
studienberatung@uni-passau.de
http://www.uni-passau.de/studienberatung/
Im Modulkatalog finden Sie alle für Ihr Studium relevanten Lehrveranstaltungen und wichtige Informationen, wie z .B. Voraussetzungen, ECTS-Leistungspunkte und Lerninhalte. Bitte schauen Sie sich zu Beginn Ihres Studiums den Modulkatalog genau an. Oft lassen sich viele Fragen rund um die Belegung(spflicht) von Lehrveranstaltungen, die Art der Prüfung oder Wahlmöglichkeiten mit dem Modulkatalog klären.
Sie finden Ihren Modulkatalog hier:
Da das Studium nicht modularisiert ist, gibt es keinen Modulkatalog. Detaillierte Informationen zum Jurastudium:
Darüber hinaus gibt es Exkursionen und weitere spezielle Arten von Lehrveranstaltungen.
Studienberatung:
studienberatung@uni-passau.de
http://www.uni-passau.de/studienberatung/
Es gibt verschiedene Arten von Prüfungen, z. B.:
Welche Art der Prüfung für Ihre Lehrveranstaltung vorgesehen ist, können Sie im Modulkatalog Ihres Studiengangs nachlesen.
Sie müssen sich für alle Prüfungen anmelden, meist über HISQIS. Dies geschieht nicht automatisch durch die Kursanmeldung zu Semesterbeginn, sondern Sie müssen sich gesondert während eines bestimmten Anmeldezeitraums im Laufe des Semesters anmelden. Sollten Sie die Prüfung doch nicht mitschreiben können oder wollen, können Sie sich bis zu einem festgelegten Zeitpunkt wieder abmelden. In der Regel erfolgt das auch über HISQIS.
Prüfungssekretariat:
http://www.uni-passau.de/pruefungssekretariat/
Note | Bewertung |
---|---|
1,0 - 1,3 | sehr gut |
1,7 - 2,3 | gut |
2,7 - 3,3 | befriedigend |
3,7 - 4,0 | ausreichend |
4,3 - 5,0 | nicht ausreichend (nicht bestanden) |
Punkte | Bewertung |
---|---|
16-18 | sehr gut, eine besonders hervorragende Leistung |
13-15 | gut, eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung |
10-12 | vollbefriedigend, eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung |
7-9 | befriedigend, eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht |
4-6 | ausreichend, eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht |
1-3 | mangelhaft, eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung |
0 | ungenügend, eine völlig unbrauchbare Leistung |
Jeder Studiengang hat eine Regelstudienzeit, in der Sie das Studium normalerweise beenden können.
Außerdem gibt es eine Höchststudiendauer, die Sie nicht überschreiten sollten, weil Sie sonst das Studium erstmals nicht bestanden haben und die Exmatrikulation droht. Bei einigen Studiengängen gelten zusätzlich besondere Regelungen bezüglich des Erwerbs einer Mindestanzahl von Leistungspunkten. Informationen dazu entnehmen Sie bitte der PDF-Infoschrift der Studienberatung.
Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihren Studiengang in der Regelstudienzeit zu beenden, lassen Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig von der Studienberatung oder der Fachstudienberatung beraten.
Falls Sie als internationale Studierende mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Passau studieren, beachten Sie bitte, dass ein Studiengangwechsel nach mehr als drei Semestern Auswirkungen auf diesen Aufenthaltstitel haben kann. Bitte lassen Sie sich durch den iStudi-Coach, Frau Luise Haack (istudycoach@uni-passau.de), beraten.
Studienberatung:
studienberatung@uni-passau.de
http://www.uni-passau.de/studienberatung/
Sobald Sie sich an einer Hochschule in Deutschland (auch Fachhochschule) einschreiben, fangen Ihre Hochschulsemester an zu zählen.
Beispiele:
Sie schreiben sich zunächst für den sechssemestrigen Bachelorstudiengang Historische Wissenschaften ein, schließen direkt den viersemestrigen Masterstudiengang European Studies an und beenden danach Ihr Studium. So haben Sie insgesamt zehn Hochschulsemester studiert.
Hätten Sie den Bachelorstudiengang nach zwei Semestern gewechselt und z. B. mit dem neunsemestrigen Studiengang Lehramt an Gymnasien ganz neu begonnen, ohne anschließend einen Master zu machen, kämen Sie auf elf Hochschulsemester.
Wenn Sie während Ihres Lehramtsstudiums noch ein Semester für ein Praktikum in Frankreich verbracht haben und dafür ein "Urlaubssemester" genommen haben, wären es zwölf Hochschulsemester.
Fachsemester bezeichnen hingegen die Anzahl an Semestern, während derer Sie regulär in einem Studiengang eingeschrieben sind und sich nicht in einem Urlaubssemester befinden. Die bei den Studiengängen angegebene Regelstudienzeit bezieht sich immer auf die Fachsemester. So können Sie z. B. während Ihres Studiums zwei Urlaubssemester einlegen und trotzdem noch in der Regelstudienzeit von beispielsweise sechs Fachsemestern das Studium beenden. Sie haben dann acht Hochschulsemester studiert.
Wechseln Sie das Studienfach und es können keine oder nur wenige ECTS-Leistungspunkte aus Ihrem vorherigen Studium angerechnet werden, so beginnen Sie wieder im ersten Fachsemester. Wenn jedoch z. B. 25 ECTS-Leistungspunkte angerechnet werden, werden Sie ins zweite Fachsemester hochgestuft.
Ihre Hochschulsemester laufen ohne Unterbrechung weiter.
Studienberatung:
studienberatung@uni-passau.de
http://www.uni-passau.de/studienberatung/
Es gibt verschiedene Gründe, ein Urlaubssemester zu beantragen:
Studierende im Urlaubssemester haben weiterhin den Studierendenstatus und sind an der Universität immatrikuliert. Sie sind jedoch aufgrund der Beurlaubung von der Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Studium befreit.
Während eines Urlaubssemesters zahlen sie trotzdem den Studentenwerksbeitrag und das Semesterticket.
Die Anzahl der Fachsemester während des Urlaubssemesters erhöht sich nicht, außer Sie erwerben mindestens 25 ECTS-Leistungspunkte während Ihres Aufenthalts an einer ausländischen Hochschule, die Sie sich alle anrechnen lassen können.
So können Sie - trotz eines Semesters im Ausland - Ihr Studium in der Regelstudienzeit beenden. Insgesamt dürfen Sie pro Studiengang zwei Urlaubssemester nehmen (bei Krankheit bei Bedarf auch mehr).
Während Ihres Urlaubssemesters dürfen Sie an der Universität Passau keine neuen Prüfungsleistungen erbringen, sondern nur an Wiederholerklausuren teilnehmen, wenn Sie das möchten.
Sie können sich anschließend aber Leistungen, die Sie etwa während eines Auslandssemesters erworben haben, für Ihr Passauer Studium anrechnen lassen. Erwerben Sie während Ihres Auslandssemesters mindestens 25 ECTS-Leistungspunkte, gilt das Auslandssemester nicht mehr als Urlaubs- sondern als reguläres Fachsemester.
Studierendensekretariat:
studierendensekretariat@uni-passau.de
http://www.uni-passau.de/studierendensekretariat/
Ja. Sowohl zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Zulassung, während der Bearbeitung und am Tag der Abgabe der Abschlussarbeit müssen sie regulär immatrikuliert (d. h. nicht beurlaubt oder bereits exmatrikuliert) sein.
Prüfungssekretariat:
http://www.uni-passau.de/pruefungssekretariat/
Das Wintersemester beginnt offiziell am 1. Oktober, das Sommersemester am 1. April.
Innerhalb des Semesters gibt es Vorlesungszeiten und vorlesungsfreie Zeiten ("Semesterferien"). Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt in der Regel Mitte Oktober und geht in der Regel bis Anfang/Mitte Februar. Die Vorlesungszeit des Sommersemesters beginnt Mitte April und geht bis Mitte/Ende Juli.
Während der vorlesungsfreien Zeit werden Prüfungen und Hausarbeiten geschrieben oder müssen evtl. Praktika absolviert werden, meistens sind einige Wochen jedoch komplett frei. Über Weihnachten/Neujahr (24.12. bis 06.01.) ist die Universität geschlossen.
Im Laufe jedes Semesters gibt es einen festgelegten "Rückmeldezeitraum":
Während dieses Zeitraums überweisen Sie den Semesterbeitrag und signalisieren dem Studierendensekretariat, dass Sie im folgenden Semester weiterhin an der Universität Passau studieren möchten.
Jedes Semester müssen Sie zudem Ihre CampusCard, also Ihren Studierendenausweis, mit einem neuen Gültigkeitsdatum versehen. Ohne ein Gültigkeitsdatum ist Ihre CampusCard ungültig, z. B. als Ausweis bei Prüfungen oder als Busticket.
Studierendensekretariat:
studierendensekretariat@uni-passau.de
http://www.uni-passau.de/studierendensekretariat/
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, regelmäßig alle gewählten Lehrveranstaltungen zu besuchen und kontinuierlich mitzulernen, um am Ende die Prüfung zu bestehen. Dennoch gilt generell: Bei den meisten Lehrveranstaltungen gibt es keine Anwesenheitspflicht. Ausnahmen sind im Modulkatalog geregelt.
Für Schlüsselqualifikations-Kurse von Zukunft: Karriere und Kompetenzen gilt Anwesenheitspflicht.
Sollten Sie krank sein und eine Vorlesung nicht besuchen können, müssen Sie nichts unternehmen. Bei Sprachkursen oder Seminaren informieren Sie bitte Ihre Kursleiterin oder Ihren Kursleiter über Ihr Fehlen.
Wenn Sie jedoch am Tag einer Prüfung krank werden, müssen Sie vor der Klausur entscheiden, ob Sie wegen Ihrer Krankheit nicht an der Prüfung teilnehmen können. Sie brauchen dann ein ärztliches Attest. Sollte Ihre Krankheit während der Klausur anfangen, brauchen Sie ein amtsärztliches Attest.
In beiden Fällen müssen Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Antrag auf Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit stellen. Attest und Antrag reichen Sie, wie im Merkblatt zum Antrag beschrieben, beim Prüfungssekretariat ein. Bitte beachten Sie unbedingt die im Merkblatt genannten Hinweise! Antrag und Merkblatt
Sollten Sie bereits während des Semesters längerfristig erkranken, so kann es sinnvoll sein, dass Sie sich beurlauben lassen. In diesem Fall benötigen Sie ein Attest von einem niedergelassenen Arzt, der Ihnen bestätigt, dass Sie in diesem Semester studier- und prüfungsunfähig sind und müssen einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Eine rückwirkende Beurlaubung nach Ablauf des Semesters ist nicht möglich. Antragsformular und weitere Informationen
Zu vielen Vorlesungen werden passende Übungen angeboten. Bei den Übungen wird an mehreren Terminen pro Woche in der Regel derselbe Stoff behandelt. Daher ist es ausreichend, eine der Übungsgruppen zu besuchen. Manchmal gibt es jedoch unterschiedliche Arten von Zusatzveranstaltungen, z. B. neben Übungen auch Tutorien. In diesem Fall lohnt es sich in der Regel, die verschiedenen Angebote zu nutzen.
Der Zusatz “c.t.” hinter einer Zeitangabe steht für “cum tempore” und drückt aus, dass diese Veranstaltung erst 15 Minuten später beginnt, als im Plan angegeben. (Das ist der Normalfall.) Eine Vorlesungszeit von 10:00-12:00 Uhr heißt in der Regel, dass Sie von 10:15 bis 11:45 Uhr Unterricht haben. Sollte die Dozentin/der Dozent zur vollen Stunde anfangen, wird sie/er das Ihnen zu Beginn des Semesters mitteilen.
Das Kürzel “s.t.” steht dagegen für “sine tempore” und bedeutet den Beginn exakt zur angegebenen Zeit.
Wenn Sie Ihren Studiengang – beim Lehramt auch ein Unterrichts- oder Didaktikfach – wechseln möchten, ist dies grundsätzlich immer nur zum neuen Semester möglich, also zum 1. Oktober oder 1. April. Formell beantragen Sie den Studiengang- oder Fachwechsel beim Studierendensekretariat.
Um eventuelle Alternativen auszuloten und mögliche Auswirkungen zu besprechen (z. B. die Anrechnung von Prüfungsleistungen und damit die Einstufung in ein höheres Fachsemester, die Weiterförderung durch das BAföG oder Ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland), empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor dem Wechsel von der Studienberatung beraten zu lassen.
Auf der Homepage des Prüfungssekretariats finden Sie den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen, getrennt nach Fakultäten.
Bitte informieren Sie sich in der PDF-Infoschrift Ihres Studiengangs oder bei Ihrer Ansprechperson im Prüfungssekretariat, wer für die Anerkennung zuständig ist und wo Sie den Antrag einreichen müssen.
Prüfungssekretariat:
http://www.uni-passau.de/pruefungssekretariat/
Sie sollten sich mindestens ein Jahr vor Abschluss eines Bachelorstudiengangs über die Zugangsvoraussetzungen von eventuell für Sie in Frage kommenden Masterstudiengängen informieren, um eventuell noch für die Aufnahme notwendige Leistungen erbringen zu können.
Informationen zu vielen verschiedenen Berufen finden Sie unter: http://berufenet.arbeitsagentur.de/
Die Agentur für Arbeit bietet mittwochs von 9.00 – 12.00 Uhr offene Sprechstunden zur „Studien- und Berufsberatung“ und zur „Akademischen Arbeitsvermittlung“ an. Aktuelle Termine
Beratung zum Berufseinstieg durch Zukunft: Karriere und Kompetenzen
Für jeden Masterstudiengang gibt es eigene und zum Teil sehr spezifische Zulassungsbedingungen. Die offiziellen Datenbanken auf www.hochschulkompass.de und www.studienwahl.de geben einen Überblick über das Angebot an weiterführenden Studiengängen und einen ersten Anhaltspunkt für die Zulassungsbedingungen. Bitte informieren Sie sich immer direkt bei der betreffenden Universität, um verbindliche Aussagen zu erhalten.
Wichtig: Suchen Sie bereits etwa ein Jahr vor dem geplanten Übergang in ein Masterstudium nach Studiengängen, für die Sie sich bewerben wollen. So haben Sie ausreichend Zeit, eventuell fehlende Qualifikationen nachzuholen. Halten Sie sich zusätzlich ständig auf dem aktuellen Stand, was die Zulassungsbedingungen angeht, da diese sich auch ändern können!
Video: "Systematische Suche nach Masterstudiengängen"
Studienberatung:
studienberatung@uni-passau.de
http://www.uni-passau.de/studienberatung/
Es gibt verschiedene Arten von Prüfungen, z. B.:
Welche Art der Prüfung für Ihre Lehrveranstaltung vorgesehen ist, können Sie im Modulkatalog Ihres Studiengangs nachlesen.
Sie müssen sich für alle Prüfungen anmelden, meist über das Campusportal. Dies geschieht nicht automatisch durch die Kursanmeldung zu Semesterbeginn, sondern Sie müssen sich gesondert während eines bestimmten Anmeldezeitraums im Laufe des Semesters anmelden.
Sollten Sie die Prüfung doch nicht mitschreiben können oder wollen, können Sie sich bis zu einem festgelegten Zeitpunkt wieder abmelden. In der Regel erfolgt das auch über das Campusportal.
Prüfungssekretariat:
http://www.uni-passau.de/pruefungssekretariat/
Die Anmeldung zu einer Prüfung ist unbedingt notwendig, wenn Sie die jeweilige Prüfung absolvieren möchten.
Sie läuft (genau wie die Abmeldung zu einer Prüfung) unabhängig von Stud.IP über das Campusportal und ist nur in einem bestimmten Zeitraum möglich.
Der Zeitraum der Prüfungsanmeldung und -abmeldung ist je nach Fakultät unterschiedlich und wird vom Prüfungssekretariat festgelegt.
Im Urlaubssemester können Sie nur nicht bestandene Prüfungsleistungen wiederholen. Erstablegungen sind nicht möglich.
Sonderfälle: Als Erstablegung gelten auch Prüfungsanmeldungen, für die im vorherigen Versuch ein Rücktritt wegen Krankheit (ATT) verbucht wurde.
Bitte lesen Sie aufmerksam die FAQ des Prüfungssekretariats zum Thema Modulprüfungen.
Im FAQ Lehramt klärt das Prüfungssekretariat wichtige Fragen, die vor, während und nach dem Ersten Staatsexamen auftauchen.
Die Studiengangskoordination des Zentrums für Lehrerbildung und Fachdidaktik (ZLF) berät Sie ebenfalls ausführlich zum Lehramtsstudium. Dort gibt es umfangreiche FAQs zum Lehramtsstudium (Studium, Praktika, Staatsexamen usw.).
Die Semesterbeiträge an der Universität Passau beinhalten den Studentenwerksbeitrag sowie das Semesterticket. Informieren Sie sich bitte über den aktuellen Beitragssatz.
Studierendensekretariat:
studierendensekretariat@uni-passau.de
http://www.uni-passau.de/studierendensekretariat/
"Klassische" Studiengebühren gibt es nicht. Weitere Kosten können für die Nutzung des Sportzentrums im Rahmen des (freiwilligen) Hochschulsportangebots anfallen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihr Studium finanzieren können. Neben der finanziellen Unterstützung durch Ihre Eltern, persönliche Rücklagen oder einen Job stehen Ihnen verschiedene Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Einige Beispiele:
Bitte nutzen Sie unsere Infoseite zum Thema Kosten und Finanzierung.
Die Sozialberatung des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz steht Ihnen bei Fragen zur Studienfinanzierung und in finanziellen Notlagen gerne zur Seite und hat ebenfalls verschiedene Tipps zum Thema Geld & Studium für Sie.
Das Amt für Ausbildungsförderung und die Sozialberatung gehören zum Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz. Dort erhalten Sie umfangreiche Beratung zum BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) und anderen Formen der Studienfinanzierung.
Es gibt eine Vielzahl von Stipendien und Förderprogrammen für Studierende (z. B. das an der Universität vergebene Deutschlandstipendium). Nutzen Sie Ihre Chancen und informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Fördermöglichkeiten. Die Universität Passau unterstützt Sie durch Stipendieninfoabende und weiterführende Informationen.
Die Studienberatung berät Sie zu folgenden Themen:
Studienberatung:
studienberatung@uni-passau.de
http://www.uni-passau.de/studienberatung/
Die Fachstudienberatung informiert bei fachlichen Fragen allgemein sowie bei Fragen nach Spezialisierungsmöglichkeiten oder Schwerpunkten im jeweiligen Studiengang. Sie ist auch zuständig bei Fragen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, insbesondere bei einem Hochschulwechsel.
Alle Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater im Überblick
Der iStudi-Coach – iStudi steht für internationale Studierende – berät eingeschriebene Studierende zu Alltagsfragen rund ums Studium, Berufsorientierung und Fragen zu Passau und seinen Bewohnern. Mit dem iStudi-Pass bereiten Sie sich optimal auf den Berufseinstieg in der Stadt und Region Passau vor.
In einer Broschüre speziell für internationale Studierende finden Sie viele nützliche Informationen und Kontaktadressen, z. B. zu den verschiedenen Beratungsstellen, die Ihnen während Ihres Studiums in Passau zur Verfügung stehen.
Zentrale Ansprechpartner für alle Studierenden sind die Fachschaften der fünf Fakultäten. Sie setzen sich für die Belange und Interessen der Studierenden ein. Die Fachschaften informieren über die relevanten Entwicklungen in der jeweiligen Fakultät, die das Studium betreffen, und beraten Studierende.
Darüber hinaus gibt es für viele Studiengänge fachspezifische Hochschulgruppen, die ebenfalls beratende Funktionen einnehmen.
Das Akademische Auslandsamt/International Office der Universität Passau berät bei allen Fragen rund um einen Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums.
Es stellt Ihnen auch spezielle FAQs zum Auslandsstudium zur Verfügung.
Das Referat Zukunft: Karriere und Kompetenzen berät Sie gerne rund um die Themen Praktikum (auch: Stipendien für Auslandspraktika) und Berufseinstieg.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Beratungsstellen an der Universität Passau.
Die Psychologischen Beratungsstellen beraten alle Studierenden der Universität Passau bei persönlichen, familiären oder leistungsbezogenen Problemen.
Die Universität Passau bietet Studierenden mit Beeinträchtigung in allen Phasen des Studiums individuelle Beratung und Unterstützung an. Dazu gehören Studierende mit
Ihre Ansprechpartnerin, Frau Dr. Ulrike Bunge, berät Sie gern persönlich.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen zu stellen.
Der Familienservice der Universität Passau berät werdende Eltern und Studierende mit Kind(ern).
Wichtige Informationen für schwangere und stillende Studentinnen
Das Mutterschutzgesetz gilt auch für schwangere und stillende Studierende. Um Ihren Schutz als schwangere oder stillende Studentin sowie Ihres (ungeborenen) Kindes sicherzustellen, ist die Universität Passau zu Maßnahmen verpflichtet, die Ihnen die Vereinbarkeit von Schwangerschaft bzw. Elternschaft und Studium so weit wie möglich erleichtern sollen. Damit die Universität Passau ihren Pflichten nachkommen und Sie über die Regelungen während Ihrer Schwangerschaft und in den Monaten nach Geburt Ihres Kindes informieren kann, ist es notwendig, dass Sie sich im Referat Gleichstellung (Frau Marie-Helene Wünsch) melden.
Hier geht es zu unserer Infoseite zum Thema Wohnen in Passau.
Mehr Informationen zur Parkberechtigung für die Studierendentiefgarage in der Innstraße 27/29 erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass das Parken in der Tiefgarage nur mit einem persönlichen Parkschein erlaubt ist. Die Vorgehensweise zum Herunterladen des Parkscheins kann im Hilfe-Portal nachgelesen werden.
Die Universitätsbibliothek besteht aus der Zentralbibliothek und vier Lesesälen. Hier finden Sie die Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit und der vorlesungsfreien Zeit.
Das Sportzentrum der Universität Passau bietet ein umfangreiches Kursangebot für den Hochschulsport. Außerdem gibt es an der Universität zahlreiche studentische Hochschulgruppen sowie Vereine, in denen man sich in seiner Freizeit engagieren kann. Hier finden Sie eine Übersicht über die studentischen Gruppen an der Universität.
Das Kulturbüro des Studentenwerks ist für die Kulturförderung zuständig und Ansprechpartner für alle Studierenden, die sich kulturell engagieren möchten (z.B. Kontakt zu Kulturgruppen, Vermietung von Musikräumen und Bühnen, Foto- und Film-Kurse uvm.).
Von Adressänderung bis Zweitstudienbewerbung - das Studierendensekretariat hilft Ihnen weiter.
Tel.: +49(0)851/509-1154
(Mo.-Fr. 8.00 - 13.00 Uhr)
Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung und
mittwochs 9-12 Uhr offene Sprechstunde
Innstraße 41 (Verwaltungsgebäude), D-94032 Passau