Information für werdende Eltern
Für Studierende:
Wichtige Informationen für schwangere und stillende Studierende
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt seit 1. Januar 2018 auch für Studierende; damit haben schwangere Studierende Anspruch auf sechs Wochen vor und mindestens acht Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt.
Um Ihren Schutz als schwangere oder stillende studierende Person sowie Ihres (ungeborenen) Kindes sicherzustellen, ist die Universität Passau zu Maßnahmen verpflichtet, die Ihnen die Vereinbarkeit von Schwangerschaft bzw. Elternschaft und Studium so weit wie möglich erleichtern sollen. Damit die Universität Passau ihren Pflichten nachkommen kann, ist es notwendig, dass Sie Ihre Schwangerschaft oder Stillzeit der Universität melden. Bitte nutzen Sie hierfür unser Online-Meldeformular.
Bitte halten Sie dafür die folgenden Unterlagen bereit:
- Eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin, z. B. die entsprechenden Seiten des Mutterpasses, um den Beginn (und das voraussichtliche Ende) Ihrer Mutterschutzfrist bestimmen zu können (medizinische Diagnosen könen Sie ggf. abdecken/schwärzen).
- Nach der Entbindung: Die Geburtsurkunde Ihres Kindes in Kopie und gegebenenfalls den Nachweis zur Verlängerung der Mutterschutzfrist nach der Geburt, damit wir das (tatsächliche) Ende Ihrer Mutterschutzfrist bestimmen können, sowie gegebenenfalls Ihre formlose Erklärung, dass Sie Ihr Kind stillen.
- Eine Auflistung der Lehrveranstaltungen (inkl. Praktika, Exkursionen, etc. sowie Prüfungen), die Sie im laufenden und im folgenden Semester besuchen (möchten), damit mögliche Gefährdungen ausgeschlossen und mögliche Nachteile aufgrund von Schwangerschaft bzw. Stillzeit von vornherein vermieden oder ausgeglichen werden können (z. B. Ersatztermine für Prüfungsleistungen).
Die Offenlegung Ihrer Daten erfolgt mit Ihrem Einverständnis.
Nach der Meldung Ihrer Schwangerschaft bzw. Stillzeit erhalten Sie ein Schreiben zum Beginn/Ende Ihrer Mutterschutzfrist. Das Schreiben gilt als Nachweis für Ihren besonderen Schutzstatus während der Mutterschutzfrist.
Prüfungen
Sie können während der Mutterschutzfrist Prüfungen ablegen. Ihre Anmeldung zur Prüfung wird als ausdrückliche Verzichtserklärung gewertet. Diese Erklärung können Sie jedoch jederzeit (sowohl vor als auch während einer Prüfung vor der Abgabe der Prüfungsleistung) unter Berufung auf das Mutterschutzgesetz mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist im Zentralen Prüfungssekretariat in Textform einzureichen. Hierfür ist kein weiterer Nachweis (Attest) notwendig. Ein Widerruf der Verzichtserklärung nach dem Ablegen der Prüfungsleistung ist jedoch nicht möglich.
Wenn Sie sich für eine Staatsprüfung angemeldet haben, müssen Sie Ihre Schwangerschaft zusätzlich dem zuständigen Prüfungsamt anzeigen. Eventuell gelten hier besondere Regelungen für das Ablegen von Prüfungsleistungen.
Bitte führen Sie das Schreiben für die Festlegung der Mutterschutzfrist bei Prüfungen mit und legen Sie es im Falle eines Nichtantritts einer bereits angemeldeten Prüfung im Prüfungssekretariat oder im Falle eines Prüfungsabbruchs der Prüferin, dem Prüfer, bzw. der Aufsichtsperson vor.
Vor und nach der Mutterschutzfrist benötigen Sie bei Nichtantritt einer bereits angemeldeten Prüfung oder bei Prüfungsabbruch ein ärztliches Attest. In diesem Falle gelten die normalen Regelungen wie bei einem krankheitsbedingten Nichtantritt bei einer Prüfung.
Ruhe- und Stillpausen
Eine Übersicht der Wickeltischstandorte, Ruhe- und Stillräume auf dem Campus finden Sie hier www.uni-passau.de/familie.
Studentische Hilfskräfte
Bitte melden Sie Ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit zusätzlich in dem für Sie zuständigen Referat in der Personalabteilung.
Pflicht-Praktikum
Bitte melden Sie Ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit Ihrer Praktikumsstelle.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Mutterschutzgesetz entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) sowie der Webseite des BMFSFJ.
Meldung einer Schwangerschaft bzw. Stillzeit
Um Ihren Schutz als schwangere oder stillende studierende Person sowie Ihres (ungeborenen) Kindes sicherzustellen, ist die Universität Passau im Rahmen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) zu Maßnahmen verpflichtet, die Ihnen die Vereinbarkeit von Schwangerschaft bzw. Elternschaft und Studium so weit wie möglich erleichtern sollen. Hierfür benötigen wir von Ihnen einige Daten und Unterlagen. Nutzen Sie hierfür bitte das folgende Online-Formular.
Studentische Hilfskräfte
Bitte melden Sie Ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit zusätzlich in dem für Sie zuständigen Referat in der Personalabteilung.
Pflicht-Praktikum
Bitte melden Sie Ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit Ihrer Praktikumsstelle.
Beurlaubung wegen Schwangerschaft oder Kindeserziehung
Eine Beurlaubung gemäß § 48 Abs. 2 BayHschG ist gemäß § 10 ImmSa möglich, soweit ein schriftlicher Antrag fristgerecht gestellt wurde. Die Beurlaubung kann ausgesprochen werden, wenn Umstände vorliegen, die bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit begründen. Die Beurlaubung darf in diesem Fall zwei Semester übersteigen und wird i. d. R. nicht auf die Fachsemester angerechnet. Des Weiteren ist während einer Beurlaubung, welche sich aus einem Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit ergibt, gemäß § 48 Abs. 4 BayHschG die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen auch im Erstversuch möglich. Ab der Erbringung von 25 ECTS-Punkten während eines Urlaubssemesters erfolgt eine Höherstufung um ein Fachsemester.
Für die Antragstellung einer Beurlaubung und weitere Informationen besuchen Sie bitte die Seiten des Studierendensekretariats.
Für Informationen zu Prüfungsleistungen Ihres Studiengangs besuchen Sie bitte die Seiten des Prüfungsamts.
Achtung bei Anspruch auf BAföG oder ALG II
Während des Urlaubssemesters können Sie kein BAföG erhalten. Sie können jedoch Antrag auf Leistungen nach Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II, "Hartz IV") stellen. Weitere Informationen erhalten Sie über das Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz und über die Bundesagentur für Arbeit.
Falls Sie aufgrund Ihrer Elternschaft beurlaubt sind und während Ihres Urlaubssemesters Prüfungs- oder Studienleistungen erbringen, kann ein eventuell bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld II erlöschen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie die Bundesagentur für Arbeit.
Fristverlängerung bei schriftlichen Hausarbeiten
Studierende, welche sich im Mutterschutz befinden, haben bei dem Anfertigen einer schriftlichen Hausarbeit, Seminararbeit oder Abschlussarbeit einen Anspruch auf Verlängerung des Abgabetermins. In den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge ist geregelt, dass die im Mutterschutzgesetz enthaltene Schutzfrist für Mütter nach den §§ 3, 4, 6 und 8 MuSchG bei der Berechnung sämtlicher Fristen nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung zu berücksichtigen ist.
Konkret heißt das für Sie als Studierende, dass sich im Falle einer Schwangerschaft und Geburt eines oder mehrerer Kinder der Abgabetermin für eine schriftliche Hausarbeit bzw. Abschlussarbeit um 6 Wochen für die Zeit vor der Entbindung (§ 3 MuSchG) sowie um weitere 8 Wochen nach der Entbindung von einem Kind bzw. um weitere 12 Wochen bei Mehrlingsgeburten (§ 6 MuSchG) verschiebt. Eine freiwillige Erbringung der Studienleistung ist allerdings immer möglich.
Finanzielle Unterstützung
Die Doppelbelastung von Kindererziehung und Studium ist auch in finanzieller Hinsicht oft nicht leicht zu meistern. Es gibt finanzielle Hilfen, auf welche Sie einen gesetzlichen Anspruch haben und solche, die freiwillige Leistungen sind. Hier sind
z. B. Geschenke von Stiftungen oder gemeinnützigen Vereinen zu nennen, sowie im Rahmen für besondere Studienleistungen vergebene finanzielle Zuwendungen. Eine Übersicht über die einzelnen Fördermöglichkeiten finden Sie beim Studierendenwerk Niederbayern-Oberpfalz sowie auf der Stipendienseite der Frauenbeauftragten.
Angebote des Studierendenwerks
Sozialberatung
Die Sozialberatung des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz hilft Ihnen dabei, den Spagat zwischen Hörsaal und Kinderzimmer, zwischen Bibliothek und Wickeltisch zu erleichtern und eine bessere Vereinbarkeit von Studium und Kind zu erreichen. Für Fragen der Sozialberatung steht Ihnen Frau Elke Penteker zur Seite und hilft bei der persönlichen Lebensplanung.
CampusEltern
Das Studierendenwerk bietet Studierenden mit Kind/ern und schwangeren Studierenden die Möglichkeit zum Austausch und lädt ein- bis zweimal je Semester zum Treffen ein. Eingeladen sind auch alle Interessierten, die sich über die Famlienpolitik an der Hochschule informieren wollen.
Kinderteller-Mensacard
Außerdem bietet die Mensa der Universität Passau allen Kindern studierender Eltern bis zum sechsten Lebensjahr einen kostenlosen Kinderteller an. Hierbei wählt das Kind aus dem aktuellen Tagesangebot ein Hauptgericht und eine Beilage aus und kann nach Vorlage der "Kinderteller-Mensacard" der Eltern kostenlos mitessen. Die "Kinderteller-MensaCard" kann gegen Vorlage der Studienbescheinigung des studierenden Elternteils sowie der Geburtsurkunde des Kindes im MensaCard-Büro in der Zentralbibliothek in Raum 163 beantragt werden.
Bei Fragen zum Mutterschutz und/oder der Vereinbarkeit von Familie und Studium
Stabsstelle Diversity und Gleichstellung
Marie-Helene Wünsch und Dr. Claudia Krell
familienservice@uni-passau.de
Tel.: +49(0)851/509-1026 oder -1023
Innstraße 39, JUR, Raum 012 und 011
www.uni-passau.de/familie
Bei Fragen zur Antragstellung zur Beurlaubung wegen Mutterschutz und Elternzeit
Studierendensekretariat
studierendensekretariat@uni-passau.de
Kontaktformular Beurlaubung
Tel.: +49 (0)851/509-1127 oder -1128
Innstraße 41, VW, EG, 94032 Passau
www.uni-passau.de/studierendensekretariat
Bei Fragen zur Studienfinanzierung (BaföG u. a.)
Sozialberatung des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz
Tatiana Cerescu
cerescu.t@stwno.de
Tel.: +49(0)851/509-1900
Innstraße 29, ZB, Raum 238
www.stwno.de/de/beratung/sozialberatung
Bei Fragen zur Beurlaubung und Planung Ihres weiteren Studiums
Studienberatung
studienberatung@uni-passau.de
Tel.: +49(0)851/509-1154, -1153, -1152, -1151, -1150
Innstraße 39, JUR, Räume im EG
www.uni-passau.de/studienberatung
Bei Fragen zur Gesundheit während Schwangerschaft und Stillzeit
Herr Dr. med. Stefan Hafner, Betriebsarzt der Universität Passau
Praxis@Hausarzt-passau.com
Tel.: +49(0)851/55 55 2
Kleiner Exerzierplatz 14, 94032 Passau
www.hausarzt-passau.com
Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle
Tel.: +49(0)851/509-1153
Innstraße 39, JUR, Räume im EG
https://www.uni-passau.de/psychologische-beratung/
Für Beschäftigte:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die Broschüre "So sag ich's meinen Vorgesetzten" veröffentlicht, die Lösungsansätze für familienbedingte Auszeit oder flexible Arbeitszeitmodelle beschreibt. Beschäftigte erhalten im Leitfaden zahlreiche Tipps zur Vorbereitung auf ein Personalgespräch sowie Anregungen für eigenen Ideen und Vorschläge, um Elternzeit und Wiedereinstieg erfolgreich zu gestalten. Verschiedene Praxisbeispiele beleuchten Lösungen, die andere Eltern mit ihren Arbeitgeber*innen gefunden haben. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf des BMFSFJ.
Für alle Universitätsangehörigen:
Stadt und Landkreis Passau haben im Frühjahr 2021 eine Broschüre für Alleinerziehende vor Ort herausgebracht.
Bei konkreten Fragen zu Ihrem Vertrag und für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.
Im Allgemeinen bietet das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Soziales, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Überblick über die Anmeldung der Elternzeit, das Elterngeld und weitere Familienleistungen.
Die Kinderklinik Passau veranstaltet in regelmäßigen Abständen Erste-Hilfe Kurse für Kindernotfälle. Die Termine und Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage der Kinderklinik Passau.
Die Passauer Unikinderkrippe "Krümelkiste" befindet sich auf dem Campus-Gelände. Es gibt zwei Gruppen mit je zwölf Kindern im Alter ab 8 Monaten bis zu 3 Jahren. Bevorzugt aufgenommen werden Kinder von Unversitätsangehörigen. Anmeldungen sind das ganze Jahr über möglich. Bitte frühzeitig einen Platz anfragen!
Mehr Informationen im Flyer der Unikinderkrippe
Tel.: 0851/509-1930
Innstraße 47, 94032 Passau
E-Mail: leitung-krabbelstube@stwno.de
Beschäftigte und studentische Eltern der Universität Passau bekommen zur Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer Kinder ein Welcome-Paket.
Gegen Vorlage (einer Kopie) der Geburtsurkunde erhalten sie eine Glückwunschkarte, ein Universität Passau-Lätzchen und Informationen zu den Angeboten des Familienservice der Universität Passau und des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz sowie der Unikinderkrippe.
Beschäftigte wenden sich hierzu an die für sie zuständige Stelle in der Personalabteilung, Studierende an den Familienservice des Referats Gleichstellung.
Externe Angebote
Bayrisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Der Baby-Timer ist ein Service-Angebot des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, mit dem (werdende) Eltern alle wichtigen Termine vor und nach der Geburt und bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes im Blick behalten und wichtige Tipps bekommen können.
Bundesministeriums für Familie, Soziales, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Das Familienportal informiert über Elternzeit, Elterngeld und weitere Familienleistungen.
Kontaktieren Sie das Servicetelefon bei individuellen Fragen.
Caritas-Schwangerschaftsberatung
Die Caritas-Schwangerschaftsberatung bietet Hilfe, Unterstützung und Gespräche in allen Fragen und Problemen vor und während einer Schwangerschaft, bis zum dritten Lebensjahr Ihres Kindes.
Donum Vitae
Der Donum Vitae e.V. ist eine anerkannte Beratungsstelle für werdende Eltern, Familien mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr sowie bei Fragen der Familienplanung und Sexualität.
Gesundheitsamt, Landratsamt Passau
Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Gesundheitsamt des Landratsamts Passau stellt Informationen und regionale Anlaufstellen in einer Adressübersicht zur Verfügung.
Kinderbetreuung (extern)
Auf der Homepage der Stadt Passau finden Sie eine Übersicht über Betreuungsangebote für Kinder in Passau.
KoKi - Netzwerk frühe Kindheit
Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) ist ein Beratungs- und Betreuungsangebot für junge Familien, minderjährige Mütter und Väter und Eltern in alleiniger Erziehungsverantwortung während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren bis zum Grundschulalter.
Der Verein pro familie Niederbayern ist eine Anlaufstelle für viele verschiedene Themen, weitere Informationen finden Sie auf den unten verlinkten Webseiten:
- Schwangerschaftsberatung
- Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung
- Beratungsstelle „Punkt!“: Fachstelle Täterarbeit häusliche Gewalt
- Die queere Beratungsstelle up2you - Leben. Lieben. Selbstbestimmt.
- WonneProppen: Sammlung und Spende von gut erhaltener Schwangerschaftskleidung und Babyausstattung