Geschlechtergerechte Sprache: Umgang mit dem Sonderzeichenverbot an der Universität
Viele von Ihnen haben uns gefragt, wie mit dem nun im Freistaat Bayern geltenden Sonderzeichenverbot im Zusammenhang mit geschlechtergerechter Sprache an der Universität Passau umzugehen ist.
Informationen hierzu finden Sie im Schreiben der Universitätsleitung sowie dem Informationsschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Beim Anzeigen des Videos wird Ihre IP-Adresse an einen externen Server (Vimeo.com) gesendet.
Video anzeigen
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen nutzerfreundlichen Service zu bieten sowie Nutzerverhalten in pseudonymer Form zu analysieren. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zum Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.