DAAD: betreut das Akademische Auslandsamt
vhb: betreut seit dem Sommersemester 2024 der Bereich "Zukunft: Karriere und Kompetenzen" (ZKK)
Wir beraten und unterstützen Sie gern bei Ihrer Antragstellung - von Ihrer ersten Projektidee über die Auswahl der passenden Fördermöglichkeit bis hin zur Konzeption Ihres Antrags oder ausgewählter Teile (wie Finanzplan, Arbeitsprogramm) und der Einreichung. Aufgrund unserer Erfahrungswerte geben wir Ihnen gern Tipps zu den Anforderungen der Drittmittelgeber und zu häufigen Stolperfallen. Wir stimmen uns eng mit den Teams in den Abteilungen Finanzen, Personal und Transfer sowie ggf. weiteren einschlägigen internen Stellen ab.
Koordination des Antragsverfahrens und internes Schnittstellenmanagement: Wir begleiten und koordinieren Ihre Antragstellung und stimmen beispielsweise zusätzliche Unterlagen der Universitätsleitung mit Ihnen ab, wie etwa Unterstützungsschreiben, Erklärungen und Beschlussvorlagen.
Dabei fungieren wir als interne Schnittstelle und arbeiten insbesondere eng mit den Referaten Rechtsangelegenheiten zu Forschung und Transfer und Forschungsmittel zusammen. Letzteres unterstützt das Antragsverfahren und die Projektdurchführung mit Blick auf die finanzielle Ausstattung und Abwicklung der Drittmittel. Das Referat Rechtsangelegenheiten zu Forschung und Transfer berät Sie bei rechtlichen Fragen und stimmt Vertragsangelegenheiten ab.
Informationsveranstaltungen zur Entwicklung von Anträgen finden jedes Semester statt, derzeit mit einem Fokus auf die Bundesministerien und die Deutsche Forschungsgemeinschaft.
Wir erweitern unser Angebot kontinuierlich und nehmen Ihre Anregungen gern auf!
Antragsstellung bei den Bundesministerien – häufige Fragen und Stolperfallen zu Formalia und Finanzen (Bekanntmachung – Finanzplan – easy-Online)
Blockseminar: Einen DFG-Antrag und Finanzplan entwickeln
Einen DFG-Antrag entwickeln – häufige Fragen und Stolperfallen. Eine Veranstaltung für den wissenschaftlichen Nachwuchs (zweiteilig)
Weitere Veranstaltungen finden Sie auf den Seiten des Graduiertenzentrums, des Referats IV/1 - Transfer und Gründungsförderung und des ZKK.
Im Folgenden haben wir Informationen zu häufigen Fragen, internen Richtlinien und Verwaltungvorgängen bei Drittmittelförderungen zusammengestellt, die fortlaufend ergänzt werden.
Bitte binden Sie das Referat bei Anträgen mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Präsidenten frühzeitig vor dem Abgabetermin für unser internes Freigabe- und Unterschriftenverfahren ein.
Einzelheiten hierzu enthält das Verfahren (nur im Intranet abrufbar) der Universität Passau für Drittmittelanträge und Forschungsprojekte. Eine kurze E-Mail oder telefonische Vorab-Info zum geplanten Antrag reichen in der Regel aus.
Dies gilt vor allem für Anträge bei den Bundesministerien in Stufe 2, da hier stets eine rechtsverbindliche Unterschrift des Präsidenten erforderlich ist, die intern vorbereitet werden mus.
Alle Anträge, bei denen Sie selbst antragsberechtigt sind, müssen Sie der Universitätsleitung über die Abteilung Forschungsförderung bitte spätestens bei Antragsabga kurz anzeigen. Dies gilt vor allem für Anträge bei der DFG, den Bundes- und Staatsministerien (Stufe 1).
Wir empfehlen, dass Sie uns frühzeitig in die Antragsplanung einbinden. Dadurch können vorab die bestmöglichen Bedingungen für die Projektdurchführung sichergestellt werden. Erfahrungsgemäß lassen sich zudem formale Unstimmigkeiten in den Dokumenten, die eine Drittmittelförderung mitunter verzögern oder gar beeinträchtigen, oft vermeiden, wenn wir eine Vorversion Ihres Antrags kennen und Ihnen hierzu ein Feedback geben können.
Verträge kann nur die Universitätsleitung abschließen. Gleiches gilt für die Unterzeichnung von Unterstützungserklärungen, Vertraulichkeits- und Kooperationsvereinbarungen.
Für Informationen und Beratung beim Aufsetzen von Verträgen und bei Vertragsverhandlungen wenden Sie sich bitte an das Referat V/1 - Rechtsangelegenheiten zu Forschung und Transfer.
Weitere Erklärungen und Schreiben
Für den Abschluss von Verträgen muss die Projektleitung eine Erklärung zum Forschungs- und/der Entwicklungsvorhaben (FEV-Erklärung) unterzeichnen.
Diese finden Sie in der aktuellen Fassung in unserem Formularschrank im Intranet.
Das Vorgehen basiert auf den Bayerischen Drittmittelrichtlinien und gemäß des internen Verfahrens der Universität Passau bei Drittmittelprojekten.
Promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler benötigen für ihr Drittmittelprojekt, in dem sie die Projektleitung übernehmen möchten, ein Bestätigungsschreiben der Dekanin oder des Dekans.
Dieses holt die Abteilung Forschungsförderung gern für Sie ein.
Der formale Akt beruht auf Art. 72 Abs. 2 Satz 5 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG).
Gleiches gilt, sollte eine Erklärung der Universitätsleitung erforderlich sein, die dem Drittmittelgeber die Unterstützung für Ihr Projekt bestätigt.
Falls Sie eine Interessensbekundung, einen Letter of Intent oder ein Unterstützungsschreiben der Universitätsleitung für Ihren Antrag benötigen, kontaktieren Sie uns im Ref. III/2.
Wir stellen Ihnen gern Textvorlagen und Formulierungsvorschläge zur Verfügung, und holen die rechtsverbindliche Unterschrift des Schreibens für Sie ein.
Die Bewilligung kann einzig die Universitätsleitung rechtsverbindlich annehmen.
Für die Annahme der Bewilligung ist eine unterschriebene Erklärung der Projektleitung zum Forschungs- und/oder Entwicklungsvorhaben (vgl. FEV-Erklärung im Formularschrank im Intranet) erforderlich.
Bitte beachten Sie: Vorher kann keine Kostenstelle für die Drittmittelverwaltung eingerichtet und genutzt werden, und damit kein Personal eingestellt, keine Ausgabe getätigt werden.
Sobald die Universitätsleitung die Bewilligung rechtsgültig angenommen hat, richtet die Abteilung Finanzen die Kostenstelle für Ihr Projekt ein.
Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitsverträge geschlossen, Ausgaben getätigt und Mittel abgerufen werden.
Intern empfeheln wir, dass interne Projektbeteiligte eine Verpflichtungserklärung (vgl. Formularschrank im Intranet) unterzeichnen.
Unter Projektbeteiligte fallen in der Regel wissenschaftliche, wissenschaftsunterstützende und studentische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die im Projekt mitarbeiten.
Aktualisierte Regelung zur Verwendung (Aufteilung) der Programmpauschale für gemeinnützig begutachtete Projekte (EU, BMBF, bidt etc.):
Bitte beachten Sie aufgrund der vielen Neuerungen seit 2023 die Hinweise auf den Webseiten der Abteilung Finanzen.
Vom Drittmittelgeber geforderte, inhaltliche Zwischen- oder Endberichte werden in der Regel ohne unsere Einbindung erstellt.
Falls Sie Unterstützung bei formalen Fragen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Wenn der Bericht rechtsverbindlich unterschrieben sein muss, binden Sie bitte das Referat III/2 rechtzeitig ein. Die Unterlagen müssen geprüft werden, bevor sie der Universitätsleitung vorgelegt werden. Um die Frist einhalten zu können, planen Sie bitte ausreichend Vorlauf in Ihren Zeitplan hierfür ein.
Die Erstellung des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises und ggf. Überprüfung der Zahlen übernimmt das zuständige Referat in der Finanzabteilung.
Auf der Webseite Publikationsmittel bieten wir Ihnen eine Übersicht über mögliche Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Publikationen. Es werden sowohl interne Zuschüsse der Universität Passau als auch externe Publikationsförderungen aufgeführt.