Repräsentation und Bewirtung
Richtlinie zur Erstattung von Repräsentations- und Bewirtungsausgaben an der Universität Passau
Regelung zur Verwendung von Mitteln für Repräsentationszwecke (Aufmerksamkeiten, Bewirtung, Geschenke)
Die Universität Passau steht für exzellente Forschung und innovative Lehre. Weltoffenheit und Vielfalt sind unbedingte Bestandteile dieser Exzellenz. In Passau verbinden sich Wissenschaft, Kultur und Gründergeist in einzigartiger Weise. Hierfür sollen die bestmöglichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dazu empfängt die Universität Passau regelmäßig Gäste anderer Universitäten/Hochschulen, aus der privaten Wirtschaft sowie internationale Gäste und Kooperationspartner.
Die damit verbundenen Ausgaben für Repräsentationszwecke, die maßgeblich aus Steuergeldern finanziert werden, unterliegen in besonderem Maße der kritischen Betrachtung durch die Öffentlichkeit und der Finanzkontrollbehörden. Das bedingt auch, dass der in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der international übliche Rahmen und Umfang der Kontaktpflege nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden können.
Die vorliegende Regelung soll für Klarheit bei Fragen der finanziellen Abwicklung bei repräsentativen Anlässen und Bewirtungen sorgen und damit dem wissenschaftlichen Austausch sowie der nationalen und internationalen Kontaktpflege an der Universität Passau dienen.