Universitätsarchiv
Aufgaben des Universitätsarchivs Passau
Das Universitätsarchiv wurde 2008 hauptamtlich besetzt. Es ist ein Teilbereich des Referats "Archiv, Dokumentation und Registratur" in der Abteilung "Facility Management" innerhalb der Zentralen Verwaltung der Universität Passau. Die Aufgabe des Archivs ist die Bewahrung und Erschließung der Unterlagen, die die Geschichte der Universität und ihrer Vorgängerinstitutionen dokumentieren: die Universität als Institution inklusive der Passauer Hochschulgeschichte, die Forschung und Lehre sowie die Studierenden zusammen mit dem studentischen Leben in Passau. Das Archiv bereitet mit seiner Arbeit die Basis für Forschungen jeglicher Art über die Universität Passau.
Gesetzliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Unterhalt des eigenen Archivs der Universität Passau ist Art. 14 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Archivgesetzes (BayArchivG) vom 22. Dezember 1989 (GVBl. S. 710). Dort ist festgelegt, dass die staatlichen Hochschulen die Einzelheiten der Archivierung der bei ihnen erwachsenen Unterlagen in den von ihnen errichteten und unterhaltenen Archiven in eigener Zuständigkeit regeln.
Das Archiv als Gedächtnis der Universität
Das Universitätsarchiv ist verantwortlich für die Archivierung des Schriftgutes der Universität Passau. Es erfasst, bewertet, übernimmt, erschließt und erhält alle Unterlagen von bleibendem Wert (Schriftstücke, Akten, Karteien, Pläne, Bild-, Film- und Tonträger, maschinenlesbare Datenträger und maschinenlesbar auf diesen gespeicherte Informationen und Programme) aus der Zentralen Verwaltung und den Dekanatsverwaltungen der Fakultäten. Ergänzend werden Unterlagen der Lehrstühle und Professuren, Institute und An-Institute und weiterer wissenschaftlicher sowie universitätsnaher Einrichtungen gesammelt. Die amtlichen Unterlagen werden durch Sammlungen und Nachlässe ergänzt. Alle Quellen zusammengenommen dokumentieren in allen Facetten die Geschichte der Universität Passau.
Auswahl des Archivguts
Die universitären Stellen in der Zentralen Verwaltung und in der akademischen Selbstverwaltung müssen ihr Schriftgut nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem Archiv zur Aufbewahrung anbieten. Der Archivar entscheidet, welche dieser sogenannten archivreifen Unterlagen (Schrift-, Bild- und Tongut) archivwürdig sind und welche datenschutzgerecht entsorgt werden.
Sammlungen und Nachlässe
Die Dokumentation der engeren und weiteren Vor-, Gründungs- und Entwicklungsgeschichte der Universität Passau ist eine Hauptaufgabe des Archivs. Dazu gehört auch das aktive Sammeln einschlägiger Unterlagen (z. B. Druckerzeugnisse, Vorlesungsverzeichnisse, Fotosammlungen und Plakate), Zeitzeugeninterviews, der Erwerb und die Erschließung schriftlicher Nachlässe sowie anderer Sammlungen und Unterlagen zur Hochschulgeschichte Niederbayerns im Speziellen und zur Wissenschafts- und Bildungsgeschichte im Allgemeinen. Die vom Universitätsarchiv übernommenen und gesammelten Unterlagen werden unter Wahrung der Entstehungszusammenhänge zu Beständen formiert und mithilfe der EDV verzeichnet. Dieses sogenannte Sammlungsgut soll zusammen mit dem Verwaltungsschriftgut helfen, die Vorgänge und Ereignisse an der Universität Passau als Gesamtbild zu dokumentieren.