Fördermaßnahmen
Seit Ihrer Gründung hat die Passauer Universitätsstiftung zur Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke ca. 800.000 € zur Verfügung gestellt (Stand 2021).
Die Fördermaßnahmen der Passauer Universitätsstiftung sind vielfältig, orientieren sich aber immer an den in der Satzung formulierten gemeinnützigen Zwecken:
- Förderung von Forschung und Lehre an der Universität Passau durch Unterstützung einzelner Forschungsprojekte und Lehrmaßnahmen, insbesondere durch einzelne Gerätebeschaffungen, durch die Bezuschussung einzelner Personalmaßnahmen (z. B. für Hilfskräfte, Gastvorträge, Reisen oder Lehraufträge) sowie im studentischen Bereich durch die Bezuschussung einzelner Exkursionen, Praktika und Stipendien.
- Lösung sozialer Probleme der Mitglieder, insbesondere Studierender, der Hochschule durch die Linderung sozialer Notlagen im Einzelfall.
Eine Auswahl bereits verwirklichter Fördermaßnahmen finden Sie hier: